08.11.2017 19:34:40
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DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Revisionsgerichtshof entscheidet im französischen Kartellverfahren
A.S. Création Tapeten AG: Revisionsgerichtshof entscheidet im französischen Kartellverfahren
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DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
A.S. Création Tapeten AG: Revisionsgerichtshof entscheidet im französischen
Kartellverfahren
08.11.2017 / 19:34 CET/CEST
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Im April 2016 hatte das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris die
Bußgelder, die die französische Kartellbehörde ("Autorité de la
concurrence") gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften
SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement
SAS ("MCF") verhängt hatte, von insgesamt 5,0 Mio. EUR um 2,9 Mio. EUR auf
2,1 Mio. EUR reduziert. Die französische Kartellbehörde hatte daraufhin
Revision beim französischen Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") gegen
dieses Urteil eingelegt.
Der Revisionsgerichtshof hat heute das Urteil verkündet und das Urteil des
Berufungsgerichtes aufgehoben. Damit wird der Fall an das Berufungsgericht
in Paris zurückverwiesen, wo dieser neu verhandelt werden kann. Innerhalb
der nächsten zwei Monate müssen SCE und MCF entscheiden, ob der Fall vor dem
Berufungsgericht neu verhandelt werden soll, oder ob die Gesellschaften die
ursprünglich festgesetzten Bußgelder akzeptieren. Diese Entscheidung wird
auf der Grundlage der Prüfung erfolgen, welche die Gesellschaften nun
gemeinsam mit ihren Rechtsberatern vornehmen.
Das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte
Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR war bereits im Konzernabschluss 2014 in
voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden. Aufgrund der gesetzlichen
Regelungen in Frankreich musste das ursprünglich festgesetzte Bußgeld in
Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Jahr 2015 in voller Höhe bezahlt werden,
und es erfolgte aufgrund des Urteils des Berufungsgerichtes seitens der
französischen Behörden im Jahr 2016 eine Rückerstattung in Höhe von 2,9 Mio.
EUR. Aufgrund des Revisionsurteils ist der Betrag in Höhe von 2,9 Mio. EUR
vorerst wieder an die Kartellbehörde zu zahlen. Sollte das ursprünglich
festgesetzte Bußgeld akzeptiert werden, hätte dieses daher keinen Einfluss
auf die Ertragslage von A.S. Création. Die Finanzlage würde allerdings durch
die Zahlung in Höhe von 2,9 Mio. EUR belastet.
Gummersbach, den 8. November 2017
A.S. Création Tapeten AG
Der Vorstand
Kontakt:
Maik Krämer
Vorstandsvorsitzender
Vorstand Finanzen und Controlling
Südstr. 47
D-51645 Gummersbach
Telefon +49-2261-542 387
Fax +49-2261-542 304
E-Mail: m.kraemer@as-creation.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG
Südstraße 47
51645 Gummersbach
Deutschland
Telefon: +49 22 61 54 2-0
Fax: +49 22 61 54 2-3 04
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Internet: http://www.as-creation.de
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