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08.11.2017 19:34:40

DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Revisionsgerichtshof entscheidet im französischen Kartellverfahren

A.S. Création Tapeten AG: Revisionsgerichtshof entscheidet im französischen Kartellverfahren

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DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache

A.S. Création Tapeten AG: Revisionsgerichtshof entscheidet im französischen

Kartellverfahren

08.11.2017 / 19:34 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Im April 2016 hatte das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris die

Bußgelder, die die französische Kartellbehörde ("Autorité de la

concurrence") gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften

SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement

SAS ("MCF") verhängt hatte, von insgesamt 5,0 Mio. EUR um 2,9 Mio. EUR auf

2,1 Mio. EUR reduziert. Die französische Kartellbehörde hatte daraufhin

Revision beim französischen Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") gegen

dieses Urteil eingelegt.

Der Revisionsgerichtshof hat heute das Urteil verkündet und das Urteil des

Berufungsgerichtes aufgehoben. Damit wird der Fall an das Berufungsgericht

in Paris zurückverwiesen, wo dieser neu verhandelt werden kann. Innerhalb

der nächsten zwei Monate müssen SCE und MCF entscheiden, ob der Fall vor dem

Berufungsgericht neu verhandelt werden soll, oder ob die Gesellschaften die

ursprünglich festgesetzten Bußgelder akzeptieren. Diese Entscheidung wird

auf der Grundlage der Prüfung erfolgen, welche die Gesellschaften nun

gemeinsam mit ihren Rechtsberatern vornehmen.

Das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte

Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR war bereits im Konzernabschluss 2014 in

voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden. Aufgrund der gesetzlichen

Regelungen in Frankreich musste das ursprünglich festgesetzte Bußgeld in

Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Jahr 2015 in voller Höhe bezahlt werden,

und es erfolgte aufgrund des Urteils des Berufungsgerichtes seitens der

französischen Behörden im Jahr 2016 eine Rückerstattung in Höhe von 2,9 Mio.

EUR. Aufgrund des Revisionsurteils ist der Betrag in Höhe von 2,9 Mio. EUR

vorerst wieder an die Kartellbehörde zu zahlen. Sollte das ursprünglich

festgesetzte Bußgeld akzeptiert werden, hätte dieses daher keinen Einfluss

auf die Ertragslage von A.S. Création. Die Finanzlage würde allerdings durch

die Zahlung in Höhe von 2,9 Mio. EUR belastet.

Gummersbach, den 8. November 2017

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Kontakt:

Maik Krämer

Vorstandsvorsitzender

Vorstand Finanzen und Controlling

Südstr. 47

D-51645 Gummersbach

Telefon +49-2261-542 387

Fax +49-2261-542 304

E-Mail: m.kraemer@as-creation.de

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08.11.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG

Südstraße 47

51645 Gummersbach

Deutschland

Telefon: +49 22 61 54 2-0

Fax: +49 22 61 54 2-3 04

E-Mail: investor@as-creation.de

Internet: http://www.as-creation.de

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WKN: A1TNNN

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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