05.06.2019 08:16:09
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DGAP-Adhoc: Deutsche Industrie REIT-AG emittiert Wandelschuldverschreibung.
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Industrie REIT-AG / Schlagwort(e): Anleiheemission Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES VOLLUMFÄNGLICH ODER TEILWEISE GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTE VERSTOSSEN KÖNNTE. Deutsche Industrie REIT-AG emittiert Wandelschuldverschreibung. Die Wandelanleihe wird eine Stückelung von EUR 100.000,00 je Wandelschuldverschreibung haben. Die Wandelschuldverschreibungen werden wandelbar sein in bis zu 2.248.648 neu auszugegebene oder bestehende Deutsche Industrie-Inhaberaktien ohne Nennwert oder können in bar zurückgezahlt werden. Die Gesellschaft greift für die Emission der Wandelanleihe auf einen entsprechenden Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 22. März 2019 zurück, der die Möglichkeit eines Ausschlusses der Bezugsrechte der Aktionäre vorsieht. Die Wandelanleihe soll zu einem Ausgabebetrag von mindestens 95% ihres Gesamtnennbetrags emittiert und zu 100% ihres Gesamtnennbetrags zurückgezahlt werden. Der Wandlungspreis soll EUR 18,50 betragen, was, berechnet auf der Grundlage des Schlusskurses der Deutschen Industrie-Aktien vom 4. Juni 2019, einer anfänglichen Wandlungsprämie von 28,47% entspricht. Der Kupon liegt bei 2,000% p.a. und wird vierteljährig nachträglich gezahlt. Die endgültigen Bedingungen der Wandelanleihe werden voraussichtlich im weiteren Verlauf des Tages im Wege einer Pressemitteilung bekannt gegeben und die Begebung wird voraussichtlich am oder um den 11. Juni 2019 stattfinden. Im Anschluss an die Begebung beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Wandelanleihe in den Handel im Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelanleihe zum Nominalbetrag (zzgl. aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen) jederzeit zu kündigen, falls 20% oder weniger des Nominalbetrags der Wandelanleihe ausstehend ist. Die Investoren sind berechtigt, die Anleihe nach 4 Jahren zu kündigen und Rückzahlung zu 105% des Nominalbetrags (zzgl. aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen) zu verlangen. Die Wandelanleihe wird in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf "Regulation S" des United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung sowie außerhalb von Australien, Kanada, Japan und außerhalb sonstiger Länder, in denen das Angebot oder der Verkauf rechtswidrig sein könnte, angeboten. Der Nettoerlös aus der Begebung der Wandelanleihe soll für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden, einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Kontakt: Deutsche Industrie REIT-AG WICHTIGE HINWEISE Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, bestimmt. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen. Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Deutsche Industrie REIT-AG dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in einer solchen Rechtsordnung dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Deutsche Industrie REIT-AG in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die Wertpapiere der Deutsche Industrie REIT-AG wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung (der "Securities Act") oder dem Recht eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer US-Person weder verkauft, noch angeboten werden, es sei denn, es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder den staatlichen Wertpapiergesetzen unterliegt oder von diesen ausgenommen ist. Es wird kein Angebot der Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc., solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. 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