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DGAP-Adhoc: KST Beteiligungs AG löst sich aus Pensionsverpflichtung und schlägt Liquidation der Gesellschaft vor
KST Beteiligungs AG löst sich aus Pensionsverpflichtung und schlägt Liquidation der Gesellschaft vor
KST Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges
07.10.2016 16:09
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Stuttgart, den 7. Oktober 2016
KST Beteiligungs AG löst sich aus Pensionsverpflichtung und schlägt
Liquidation der Gesellschaft vor
Die KST Beteiligungs AG wird sich aus einer gegenüber dem ehemaligen
Vorstand bestehenden Pensionsverpflichtung gegen Zahlung eines
Ausgleichsbetrages in Höhe von ca. 1,26 Mio. Euro vollständig lösen und
damit alle sich aus dieser Pensionsverpflichtung ergebenden
Zahlungsverpflichtungen und zusätzlichen Risiken in Bezug auf die
zukünftige Einkommensentwicklung und die Entwicklung der allgemeinen
Lebenserwartung vollumfänglich beseitigen. Eine entsprechende Vereinbarung
ist unterschriftsreif und soll kurzfristig unterzeichnet werden.
Entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften des HGB waren in der Bilanz
der KST Beteiligungs AG zum 31.12.2015 in Zusammenhang mit den
Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft vor Verrechnung mit
Rückdeckungsansprüchen (TEUR 91) Rückstellungen in Höhe von TEUR 920 Euro
gebildet worden. Wie allgemein bekannt, bestehen zwischen dem
handelsrechtlich anzuwendenden Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen
und dem aktuell realisierbaren Zinsniveau, das vereinbarungsgemäß für die
Ermittlung eines wirtschaftlich angemessenen Ausgleichsbetrages beizumessen
ist, eine erhebliche Diskrepanz, sodass sich mit Abschluss dieser
Vereinbarung eine im Geschäftsjahr 2016 wirksame einmalige bilanzielle
Belastung in Höhe von ca. TEUR 340 ergeben wird. Aus Sicht der Gesellschaft
übersteigen jedoch die wirtschaftlichen Risiken, denen sich die KST im
Zusammenhang mit der Entwicklung der Pensionsverpflichtung zukünftig über
einen langen Zeitraum ausgesetzt sieht, den Aufwand aus der vorliegenden
Vereinbarung deutlich.
Das aktuelle Management hat in den vergangenen Monaten große Fortschritte
in der Effizienz der Geschäftstätigkeit der KST erreicht und hat inzwischen
erhebliche Kosteneinsparungen realisiert. Die getroffenen Maßnahmen haben
im Vergleich zu früheren Geschäftsjahren zu einer nun deutlichen
verbesserten geschäftlichen Aufstellung der KST geführt. Jedoch wird das
der KST mögliche Geschäftsvolumen auch zukünftig nicht den Umfang
erreichen, der erforderlich wäre, um langfristig ein ertragreiches und eine
angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichendes Beteiligungsgeschäft zu
realisieren. Die negative Eigenkapitalentwicklung der KST in den
zurückliegenden Geschäftsjahren unterlegt diese Einschätzung nachhaltig.
Darüber hinaus stellt aus Sicht der Verwaltung die Rechtsform der
Aktiengesellschaft nicht mehr einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen für die
erfolgreiche Entwicklung einer aktiven Beteiligungsgesellschaft dar.
Die Lösung aus ihrer Pensionsverpflichtung eröffnet der KST Beteiligungs
AG mit einer so möglichen Liquidation der Gesellschaft nun eine
gesellschaftsstrategische Alternative, um aus dieser Situation heraus die
wirtschaftlichen Interessen aller Aktionäre bestmöglich zu wahren.
Aufsichtsrat und Vorstand sind der übereinstimmenden Überzeugung, dass die
Rückzahlung des in der Gesellschaft vorhandenen Eigenkapitals an die
Aktionäre die einzige den Interessen der Aktionäre gerecht werdende Lösung
darstellt. Die Verwaltung wird daher nach Unterzeichnung der o.g.
Übertragungsvereinbarung der Hauptversammlung der Gesellschaft die
Auflösung und Abwicklung der KST Beteiligungs AG vorschlagen.
KST Beteiligungs AG
Der Vorstand
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Telefon: +49-711-22254-145
Fax: +49-711-22254-319
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