07.10.2016 16:09:39

DGAP-Adhoc: KST Beteiligungs AG löst sich aus Pensionsverpflichtung und schlägt Liquidation der Gesellschaft vor

KST Beteiligungs AG löst sich aus Pensionsverpflichtung und schlägt Liquidation der Gesellschaft vor

KST Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges

07.10.2016 16:09

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

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Stuttgart, den 7. Oktober 2016

KST Beteiligungs AG löst sich aus Pensionsverpflichtung und schlägt

Liquidation der Gesellschaft vor

Die KST Beteiligungs AG wird sich aus einer gegenüber dem ehemaligen

Vorstand bestehenden Pensionsverpflichtung gegen Zahlung eines

Ausgleichsbetrages in Höhe von ca. 1,26 Mio. Euro vollständig lösen und

damit alle sich aus dieser Pensionsverpflichtung ergebenden

Zahlungsverpflichtungen und zusätzlichen Risiken in Bezug auf die

zukünftige Einkommensentwicklung und die Entwicklung der allgemeinen

Lebenserwartung vollumfänglich beseitigen. Eine entsprechende Vereinbarung

ist unterschriftsreif und soll kurzfristig unterzeichnet werden.

Entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften des HGB waren in der Bilanz

der KST Beteiligungs AG zum 31.12.2015 in Zusammenhang mit den

Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft vor Verrechnung mit

Rückdeckungsansprüchen (TEUR 91) Rückstellungen in Höhe von TEUR 920 Euro

gebildet worden. Wie allgemein bekannt, bestehen zwischen dem

handelsrechtlich anzuwendenden Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen

und dem aktuell realisierbaren Zinsniveau, das vereinbarungsgemäß für die

Ermittlung eines wirtschaftlich angemessenen Ausgleichsbetrages beizumessen

ist, eine erhebliche Diskrepanz, sodass sich mit Abschluss dieser

Vereinbarung eine im Geschäftsjahr 2016 wirksame einmalige bilanzielle

Belastung in Höhe von ca. TEUR 340 ergeben wird. Aus Sicht der Gesellschaft

übersteigen jedoch die wirtschaftlichen Risiken, denen sich die KST im

Zusammenhang mit der Entwicklung der Pensionsverpflichtung zukünftig über

einen langen Zeitraum ausgesetzt sieht, den Aufwand aus der vorliegenden

Vereinbarung deutlich.

Das aktuelle Management hat in den vergangenen Monaten große Fortschritte

in der Effizienz der Geschäftstätigkeit der KST erreicht und hat inzwischen

erhebliche Kosteneinsparungen realisiert. Die getroffenen Maßnahmen haben

im Vergleich zu früheren Geschäftsjahren zu einer nun deutlichen

verbesserten geschäftlichen Aufstellung der KST geführt. Jedoch wird das

der KST mögliche Geschäftsvolumen auch zukünftig nicht den Umfang

erreichen, der erforderlich wäre, um langfristig ein ertragreiches und eine

angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichendes Beteiligungsgeschäft zu

realisieren. Die negative Eigenkapitalentwicklung der KST in den

zurückliegenden Geschäftsjahren unterlegt diese Einschätzung nachhaltig.

Darüber hinaus stellt aus Sicht der Verwaltung die Rechtsform der

Aktiengesellschaft nicht mehr einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen für die

erfolgreiche Entwicklung einer aktiven Beteiligungsgesellschaft dar.

Die Lösung aus ihrer Pensionsverpflichtung eröffnet der KST Beteiligungs

AG mit einer so möglichen Liquidation der Gesellschaft nun eine

gesellschaftsstrategische Alternative, um aus dieser Situation heraus die

wirtschaftlichen Interessen aller Aktionäre bestmöglich zu wahren.

Aufsichtsrat und Vorstand sind der übereinstimmenden Überzeugung, dass die

Rückzahlung des in der Gesellschaft vorhandenen Eigenkapitals an die

Aktionäre die einzige den Interessen der Aktionäre gerecht werdende Lösung

darstellt. Die Verwaltung wird daher nach Unterzeichnung der o.g.

Übertragungsvereinbarung der Hauptversammlung der Gesellschaft die

Auflösung und Abwicklung der KST Beteiligungs AG vorschlagen.

KST Beteiligungs AG

Der Vorstand

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: KST Beteiligungs AG

Königstraße 10c

70173 Stuttgart

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Telefon: +49-711-22254-145

Fax: +49-711-22254-319

E-Mail: info@kst-ag.de

Internet: www.kst-ag.de

ISIN: DE000A161309

WKN: A16130

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart,

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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