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DGAP-CMS: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: MBB SE
/ Aktienrückkauf
Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Berlin, 21. Februar 2022 - MBB SE (ISIN DE000A0ETBQ4), ein mittelständisches Familienunternehmen, hat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von maximal 6,0 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2022/I"). Das Aktienrückkaufprogramm 2022/I folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Mai 2019. Der Rückkauf erfolgt zum Zweck der Einziehung und zur Erfüllung etwaiger Verpflichtungen aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022/I sollen im Zeitraum vom 23. Februar 2022 bis zum 30. April 2022 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem größtmöglichen Gesamtkaufpreis von 6,0 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Mai 2019 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022/I dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2022/I enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Das Aktienrückkaufprogramm 2022/I kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit beendet, ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2022/I zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website im Bereich 'Investor Relations' unter www.mbb.com/ir/buyback veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Geschäftsführende Direktoren Verwaltungsratsvorsitzender und Geschäftsführender Direktor Registergericht
21.02.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | MBB SE |
Joachimsthaler Strasse 34 | |
10719 Berlin | |
Deutschland | |
Internet: | www.mbb.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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