09.06.2016 08:29:39
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DGAP-News: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Erste Anleihegläubigerversammlung aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Erste Anleihegläubigerversammlung aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig
DGAP-News: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Erste Anleihegläubigerversammlung aufgrund zu
geringer Präsenz nicht beschlussfähig
09.06.2016 / 08:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Corporate News
Beate Uhse AG:
Erste Anleihegläubigerversammlung aufgrund zu geringer Präsenz nicht
beschlussfähig
Zweite Anleihegläubigerversammlung mit geringeren Präsenzerfordernissen am
06. Juli 2016
Vorlage Sanierungsgutachten nach IDW S6 bis 26. Juni 2016
Hamburg, 09.06.2016. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft teilt mit, dass
gestern in der ersten Anleihegläubigerversammlung der Beate-Uhse Anleihe
(ISIN: A12T1W) das erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum von 50% des
ausstehenden Anleihenennbetrags nicht erreicht wurde. Es nahmen
Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in der Höhe von 12,52% der
ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von EUR 30.000.000
vertreten.
Aus diesem Grund wird eine zweite Anleihegläubigerversammlung am 06. Juli
2016 stattfinden. Die Einladung wird am 10. Juni 2016 im Bundesanzeiger und
auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Für die zweite
Anleihegläubigerversammlung liegt das erforderliche Quorum für die
wesentlichen Beschlussfassungen im Zusammenhang mit der
Unternehmenssanierung bei 25%.
Im Vorfeld der zweiten Anleihegläubigerversammlung wird den
Anleihegläubigern das Sanierungsgutachten von Ernst & Young voraussichtlich
bis 26. Juni 2016 gegen Unterzeichnung einer
Haftungsbegrenzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Wesentliche
Bestandteile des Gutachtens sind die Ausführungen zur operativen und
finanziellen Restrukturierung des Unternehmens einschließlich Aussagen zur
Sanierungsfähigkeit.
Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wird im
Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin unter http://beate-
uhse.ag/index.php/anleihe.html veröffentlicht. Auf dieser Internetseite
erhalten die Anleihegläubiger auch weitere Informationen zu den
Anleihegläubigerversammlungen.
Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger, sich für die zweite
Anleihegläubigerversammlung anzumelden.
Über die Beate Uhse AG: Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und
gehört mit seiner Marke Beate Uhse zu den Top 50 der wertvollsten Marken
Deutschlands. Heute ist die Firma europaweit mit 470 Mitarbeitern in sieben
Ländern aktiv und erzielte 2015 einen Umsatz von 128,8 Mio. EUR. Seit Mai
1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der Frankfurter Börse
gelistet. Mehr unter www.beate-uhse.ag.
Kontakt
Beate Uhse AG
Suhrenkamp 59
22335 Hamburg
Tel. +49(0)40 5555 08 320
anleihe@beate-uhse.de
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09.06.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Beate Uhse Aktiengesellschaft
Suhrenkamp 59
22335 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (461) 99 66 0
Fax: +49 (461) 99 66 377
E-Mail: ir@beate-uhse.de
Internet: www.beate-uhse.ag
ISIN: DE0007551400, DE000A12T1W6
WKN: 755140, A12T1W
Indizes: CDAX, PRIMEALL, CLASSICALLSHARE
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
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470285 09.06.2016
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