21.12.2012 14:34:33

DGAP-News: Digital Identification Solutions AG

DGAP-News: Digital Identification Solutions AG: Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erteilt Freigabe für die Eintragung der geplanten Barkapitalerhöhung

Digital Identification Solutions AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung

21.12.2012 14:34

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Stuttgart, 21. Dezember 2012 (A0JELZ) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute dem Freigabeantrag der Digital Identification Solutions AG (D7S.GR) im Hinblick auf die von der Hauptversammlung vom 24. August 2012 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre um bis zu nominal rund EUR 4,8 Mio. stattgegeben. Gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss, wie auch gegen weitere Beschlüsse der Hauptversammlung vom 24. August 2012, sind Anfechtungsklagen von zwei Aktionären anhängig. In dem Beschluss des OLG Stuttgart wird klargestellt, dass die noch anhängigen Anfechtungsklagen der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft nicht entgegenstehen. Das OLG begründete seine Freigabeentscheidung u.a. damit, dass die Anfechtungsklagen offensichtlich unbegründet seien. Die Kapitalerhöhung kann nun zeitnah durchgeführt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat werden kurzfristig die weiteren Schritte zur Umsetzung der Kapitalerhöhung einleiten. Ein Wertpapierprospekt wurde bereits bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) eingereicht. Das Bezugsangebot soll nach Festsetzung des Bezugspreises durch Vorstand und Aufsichtsrat und die Billigung des Wertpapierprospekts, die für Mitte Januar 2013 geplant sind, im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden.



Die Kapitalerhöhung erfolgt unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre der Digital Identification Solutions AG. Weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung werden zeitnah veröffentlicht werden.

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