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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
erklärt Absage der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.
September 2012 für wirksam und Beschlüsse für nichtig
28.03.2014 / 08:00
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Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärt
Absage der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für
wirksam und Beschlüsse für nichtig
Frankfurt am Main, 28. März 2014 - Die Gesellschaft gibt bekannt, dass das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Absage der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 10. September 2012 für wirksam und die Nichtigkeit der
am gleichen Tag gefassten Beschlüsse einer eigenmächtig durch
Kommanditaktionäre durchgeführten Hauptversammlung festgestellt hat.
Die Gesellschaft hatte auf Verlangen zweier Kommanditaktionäre im Juli 2012 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, welche von der im September 2012 neu eingesetzten Geschäftsführung abgesagt worden war. Daraufhin hatten einige Kommanditaktionäre um einen Großaktionär selbst eine Hauptversammlung abgehalten, einen Versammlungsleiter gewählt und ohne Geschäftsführung und Aufsichtsrat die Beschlussvorschläge eines Großaktionärs angenommen. Hiergegen hatten die Komplementärin sowie ein Kommanditaktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem die Klage gegen diese Beschlüsse in erster Instanz vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun in zweiter Instanz der Geschäftsführung und dem Kommanditaktionär, die geklagt hatten, im vollen Umfang Recht gegeben.
Im Einzelnen wurde die Nichtigkeit folgender Beschlüsse dieser Hauptversammlung festgestellt:
Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Aufsichtsratsmitglieder Andreas Lange, Arne Lorenzen, Dr. Friedrich Schneider sowie Dr. Hartmut Schüning mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 10. September 2012 abberufen werden sollten.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung bestellt wurde.
Der Beschluss der Hauptversammlung, wonach der persönlich haftenden Gesellschafterin das Vertrauen entzogen wurde, sowie die Geschäftsführungsbefugnis- und Vertretungsbefugnis durch ein Gericht zu entziehen ist.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Herren J. Klaus Frizen, Friedemann Derndinger, George Hersbach sowie Dr. Jürgen Zierlein, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt wurden.
Darüber hinaus wurde auch die Nichtigkeit der Wahl eines Versammlungsleiters, die auf Veranlassung eines Großaktionärs durchgeführt wurde, festgestellt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Revision in diesem Verfahren nicht zugelassen.
Die aufgrund dieser nichtigen Beschlüsse eingesetzten Mitglieder des Aufsichtsrats hatten nach dem September 2012 eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Beschlüsse umzusetzen und unter anderem Anwälte für die Rechtsberatung hinzugezogen.
Umfang und Höhe des damit verbundenen finanziellen Aufwands, der aufgrund dieser ergriffenen Maßnahmen zu Lasten der Gesellschaft und ihrer Kommanditaktionäre entstanden ist, kann noch nicht endgültig festgestellt werden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem weiteren Verfahren entschieden, dass die Klage gegen die persönlich haftende Gesellschafterin, ihr die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis zu entziehen, abzuweisen ist. Diese Klage wurde aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung am 10. September 2012 erhoben. Auch in diesem Verfahren wurde die Revision nicht zugelassen.
Für ecolutions GmbH & Co. KGaA Ecolutions Management GmbH Die Geschäftsführung Kontakt:
ecolutions GmbH & Co. KGaA Im Trutz Frankfurt 49 D-60322 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0) 69 915 010 80 Fax: +49 (0) 69 915 010 829 E-mail: info@ecolutions.de
Ende der Corporate News
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