17.12.2013 10:16:42
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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA
DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: Ergebnisse der Hauptversammlung
17.12.2013 / 10:16
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ecolutions GmbH & Co. KGaA: Ergebnisse der Hauptversammlung
Frankfurt am Main, 17. Dezember 2013 - Am Freitag, den 06. Dezember 2013, hat die Hauptversammlung 2011 der ecolutions GmbH & Co. KGaA stattgefunden. Unter TOP 1 erläuterte die Geschäftsführung den Jahresabschluss sowie die einzelnen Punkte der Tagesordnung und berichtete zum Geschäftsverlauf und der Lage der Gesellschaft. Der Bericht des Aufsichtsrats wurde zur Einsichtnahme für die Kommanditaktionäre ausgelegt. Unter TOP 2 und TOP 3 haben die Kommanditaktionäre jeweils über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 respektive über die Billigung des Konzernabschlusses 2011 abgestimmt. Mit jeweils knapp 53 Prozent wurden die Abschlüsse nicht festgestellt und nicht gebilligt. Die persönlich haftende Gesellschafterin weist daraufhin, dass beide Berichte von der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen wurden. Ebendieser Wirtschaftsprüfer wurde von den Kommanditaktionären auf Vorschlag der Theolia SA (größter Einzelaktionär) mehrheitlich im Jahr 2011 gewählt. Die jeweilige Ablehnung zu diesen Tagesordnungspunkten ist für die Geschäftsleitung nicht nachzuvollziehen. Unter TOP 4 und TOP 5 wurde über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin abgestimmt. Mit rund 94 Prozent wurde der persönlich haftenden Gesellschafterin die Entlastung verweigert. Das ist nachvollziehbar. Wir weisen daraufhin, dass die damals handelnden Personen in der Geschäftsführung nicht mehr aktiv sind. Der Aufsichtsrat für das Jahr 2011 wurde ebenfalls nicht entlastet und zwar mit einer eindeutigen Stimmenmehrheit von 100 Prozent! Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrat im Jahr 2011 zählten unter anderen die Herren George Hersbach, der heute wiederum im Aufsichtsrat vertreten ist, sowie der Vertreter des Kommanditaktionärs Theolia SA, Herr Fady Khallouf. Unter TOP 6 betraf die Beschlussvorlage des Aufsichtsrats, den Abschlussprüfer für das Jahr 2013 zu wählen. Der Vorschlag wurde mit rund 71 Prozent und den Stimmen der Theolia SA abgelehnt, ohne dass ein anderer Wahlvorschlag unterbreitet wurde. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nun für das Geschäftsjahr 2013, trotz entsprechender satzungsrechtlicher Verpflichtung, kein Abschlussprüfer gewählt ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin hält das Stimmverhalten einer Reihe von Kommanditaktionären für sehr destruktiv und vermutlich auch schädlich für die Gesellschaft. Da die ecolutions GmbH & Co. KGaA die Berichte freiwillig prüfen lässt, ist auch eine gerichtliche Bestellung des Abschlussprüfers voraussichtlich nicht möglich. Das Verhalten der Kommanditaktionäre ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil von Seiten der Kommanditaktionäre kein Gegenvorschlag gemacht wurde, noch irgendwelche Gründe für die Zustimmungsverweigerung in der Hauptversammlung vorgetragen wurden. Darüber hinaus haben die Kommanditaktionäre mit knapp 53 Prozent auch nicht der Beschlussvorschlage der Gesellschaft zugestimmt, die Vergütung der ecolutions Management GmbH auf Basis einer fixen Vergütung umzustellen und damit die aufwändige Berichterstattung nach IFRS abzuschaffen. Dies hätte zu einer Kostenersparnis von bis zu 150.000,00 Euro pro Jahr geführt; daran hatten die ablehnenden Kommanditaktionäre wohl kein Interesse. Mit ebenfalls rund 53 Prozent lehnten die Kommanditaktionäre auch die Satzungsänderung zur Anpassung der Vorschriften der Erstellung der Jahresabschlüsse an das deutsche HGB unter TOP 8 ab. Es verbleibt bei der alten Regelung. Das Abstimmungsverhalten dieser Kommanditaktionäre ist in sich widersprüchlich: Einerseits wird die Bestellung eines Abschlussprüfers abgelehnt, andererseits stimmt man der Änderung einer Satzung nicht zu, welche diese Verpflichtung aufheben würde. Auf der Hauptversammlung wurde unter TOP 9 über die Rücknahme der Entzugsklage gegen die persönlich haftende Gesellschafterin abgestimmt. Die Kommanditaktionäre haben votiert, dass die Klage weiter betrieben werden soll. Aufgrund der Übernahme der ecolutions Management GmbH muss die ecolutions GmbH & Co. KGaA nunmehr gegen ihre eigene Tochtergesellschaft klagen. Die Weiterführung dieser Klage wird weitere Kosten verursachen. Unter TOP 10 wurde über die Aufhebung der sehr umfangreichen Sonderprüfung durch PwC vom 10. September 2012 Beschluss gefasst. Mit über 71 Prozent wurde die Aufhebung dieser Sonderprüfung beschlossen. Die Sonderprüfung war auf einer strittigen Hauptversammlung vom 10. September 2012 mit den Stimmen des größten Kommanditaktionärs Theolia SA beschlossen worden und hat bisher zu in Rechnung gestellten Honoraren von mehr als einer Million Euro geführt. Auf Vorschlag der Gesellschaft sollte unter TOP 11 über eine Sonderprüfung abgestimmt werden, deren Umfang konkreter ist und durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden sollte. Die Kommanditaktionäre haben diesen Vorschlag allerdings mit knapp 60 Prozent abgelehnt.
Nachrichtlich berichten wir, dass die Kommanditaktionärin Theolia SA die Tagesordnung erweitern wollte, um über die Abwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Jürgen Zierlein abzustimmen. Herr Lothar Koch, Portfoliomanager bei der Firma GSAM + Spee Asset Management AG sollte an seiner Stelle in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Gesellschaft hat aufgrund von formalen Fehlern die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt. Das von der Theolia SA angerufene Amtsgericht Frankfurt am Main hat indes die Erweiterung zugelassen. Nach einer Beschwerde seitens der Gesellschaft zu diesem Beschluss hat das OLG Frankfurt am Main die Erweiterung der Tagesordnung in letzter Instanz nicht zugelassen.
Der Dienstleister für diese Hauptversammlung hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass es bei der Anmeldung zum Versuch von Doppelanmeldungen von Stimmrechten gekommen ist, die rechtzeitig entdeckt werden konnten. Die ecolutions GmbH & Co. KGaA wird die Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung im Detail untersuchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in dieser Sache einleiten.
Die Geschäftsleitung Kontakt:
ecolutions GmbH & Co. KGaA Im Trutz Frankfurt 49 D-60322 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0) 69 915 010 80 Fax: +49 (0) 69 915 010 829 E-mail: info@ecolutions.de
Ende der Corporate News
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17.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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245105 17.12.2013
DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Hauptversammlung ecolutions GmbH & Co. KGaA: Ergebnisse der Hauptversammlung
17.12.2013 / 10:16
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ecolutions GmbH & Co. KGaA: Ergebnisse der Hauptversammlung
Frankfurt am Main, 17. Dezember 2013 - Am Freitag, den 06. Dezember 2013, hat die Hauptversammlung 2011 der ecolutions GmbH & Co. KGaA stattgefunden. Unter TOP 1 erläuterte die Geschäftsführung den Jahresabschluss sowie die einzelnen Punkte der Tagesordnung und berichtete zum Geschäftsverlauf und der Lage der Gesellschaft. Der Bericht des Aufsichtsrats wurde zur Einsichtnahme für die Kommanditaktionäre ausgelegt. Unter TOP 2 und TOP 3 haben die Kommanditaktionäre jeweils über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 respektive über die Billigung des Konzernabschlusses 2011 abgestimmt. Mit jeweils knapp 53 Prozent wurden die Abschlüsse nicht festgestellt und nicht gebilligt. Die persönlich haftende Gesellschafterin weist daraufhin, dass beide Berichte von der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen wurden. Ebendieser Wirtschaftsprüfer wurde von den Kommanditaktionären auf Vorschlag der Theolia SA (größter Einzelaktionär) mehrheitlich im Jahr 2011 gewählt. Die jeweilige Ablehnung zu diesen Tagesordnungspunkten ist für die Geschäftsleitung nicht nachzuvollziehen. Unter TOP 4 und TOP 5 wurde über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin abgestimmt. Mit rund 94 Prozent wurde der persönlich haftenden Gesellschafterin die Entlastung verweigert. Das ist nachvollziehbar. Wir weisen daraufhin, dass die damals handelnden Personen in der Geschäftsführung nicht mehr aktiv sind. Der Aufsichtsrat für das Jahr 2011 wurde ebenfalls nicht entlastet und zwar mit einer eindeutigen Stimmenmehrheit von 100 Prozent! Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrat im Jahr 2011 zählten unter anderen die Herren George Hersbach, der heute wiederum im Aufsichtsrat vertreten ist, sowie der Vertreter des Kommanditaktionärs Theolia SA, Herr Fady Khallouf. Unter TOP 6 betraf die Beschlussvorlage des Aufsichtsrats, den Abschlussprüfer für das Jahr 2013 zu wählen. Der Vorschlag wurde mit rund 71 Prozent und den Stimmen der Theolia SA abgelehnt, ohne dass ein anderer Wahlvorschlag unterbreitet wurde. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nun für das Geschäftsjahr 2013, trotz entsprechender satzungsrechtlicher Verpflichtung, kein Abschlussprüfer gewählt ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin hält das Stimmverhalten einer Reihe von Kommanditaktionären für sehr destruktiv und vermutlich auch schädlich für die Gesellschaft. Da die ecolutions GmbH & Co. KGaA die Berichte freiwillig prüfen lässt, ist auch eine gerichtliche Bestellung des Abschlussprüfers voraussichtlich nicht möglich. Das Verhalten der Kommanditaktionäre ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil von Seiten der Kommanditaktionäre kein Gegenvorschlag gemacht wurde, noch irgendwelche Gründe für die Zustimmungsverweigerung in der Hauptversammlung vorgetragen wurden. Darüber hinaus haben die Kommanditaktionäre mit knapp 53 Prozent auch nicht der Beschlussvorschlage der Gesellschaft zugestimmt, die Vergütung der ecolutions Management GmbH auf Basis einer fixen Vergütung umzustellen und damit die aufwändige Berichterstattung nach IFRS abzuschaffen. Dies hätte zu einer Kostenersparnis von bis zu 150.000,00 Euro pro Jahr geführt; daran hatten die ablehnenden Kommanditaktionäre wohl kein Interesse. Mit ebenfalls rund 53 Prozent lehnten die Kommanditaktionäre auch die Satzungsänderung zur Anpassung der Vorschriften der Erstellung der Jahresabschlüsse an das deutsche HGB unter TOP 8 ab. Es verbleibt bei der alten Regelung. Das Abstimmungsverhalten dieser Kommanditaktionäre ist in sich widersprüchlich: Einerseits wird die Bestellung eines Abschlussprüfers abgelehnt, andererseits stimmt man der Änderung einer Satzung nicht zu, welche diese Verpflichtung aufheben würde. Auf der Hauptversammlung wurde unter TOP 9 über die Rücknahme der Entzugsklage gegen die persönlich haftende Gesellschafterin abgestimmt. Die Kommanditaktionäre haben votiert, dass die Klage weiter betrieben werden soll. Aufgrund der Übernahme der ecolutions Management GmbH muss die ecolutions GmbH & Co. KGaA nunmehr gegen ihre eigene Tochtergesellschaft klagen. Die Weiterführung dieser Klage wird weitere Kosten verursachen. Unter TOP 10 wurde über die Aufhebung der sehr umfangreichen Sonderprüfung durch PwC vom 10. September 2012 Beschluss gefasst. Mit über 71 Prozent wurde die Aufhebung dieser Sonderprüfung beschlossen. Die Sonderprüfung war auf einer strittigen Hauptversammlung vom 10. September 2012 mit den Stimmen des größten Kommanditaktionärs Theolia SA beschlossen worden und hat bisher zu in Rechnung gestellten Honoraren von mehr als einer Million Euro geführt. Auf Vorschlag der Gesellschaft sollte unter TOP 11 über eine Sonderprüfung abgestimmt werden, deren Umfang konkreter ist und durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden sollte. Die Kommanditaktionäre haben diesen Vorschlag allerdings mit knapp 60 Prozent abgelehnt.
Nachrichtlich berichten wir, dass die Kommanditaktionärin Theolia SA die Tagesordnung erweitern wollte, um über die Abwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Jürgen Zierlein abzustimmen. Herr Lothar Koch, Portfoliomanager bei der Firma GSAM + Spee Asset Management AG sollte an seiner Stelle in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Gesellschaft hat aufgrund von formalen Fehlern die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt. Das von der Theolia SA angerufene Amtsgericht Frankfurt am Main hat indes die Erweiterung zugelassen. Nach einer Beschwerde seitens der Gesellschaft zu diesem Beschluss hat das OLG Frankfurt am Main die Erweiterung der Tagesordnung in letzter Instanz nicht zugelassen.
Der Dienstleister für diese Hauptversammlung hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass es bei der Anmeldung zum Versuch von Doppelanmeldungen von Stimmrechten gekommen ist, die rechtzeitig entdeckt werden konnten. Die ecolutions GmbH & Co. KGaA wird die Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung im Detail untersuchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in dieser Sache einleiten.
Die Geschäftsleitung Kontakt:
ecolutions GmbH & Co. KGaA Im Trutz Frankfurt 49 D-60322 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0) 69 915 010 80 Fax: +49 (0) 69 915 010 829 E-mail: info@ecolutions.de
Ende der Corporate News
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