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09.03.2017 15:19:42

DGAP-Stimmrechte: RHÖN-KLINIKUM AG

RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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DGAP Stimmrechtsmitteilung: RHÖN-KLINIKUM AG

RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der

europaweiten Verbreitung

09.03.2017 / 15:19

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG

Eugen Münch nimmt Bezug auf seine Meldung gemäß §§ 21 ff. WpHG vom 1. März

2017 bezüglich des Überschreitens der Schwelle von 15 % der Stimmrechte an

der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale.

Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwelle ist auf die Zurechnung von

Stimmrechten aus weiteren Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, die

von der HCM SE erworben wurden, zurückzuführen.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele, teilt Herr

Eugen Münch der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1

und 3 WpHG Folgendes mit:

1. Die Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wird unverändert

als langfristiges strategisches Investment betrachtet.

2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM

Aktiengesellschaft zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen, ist

bisher nicht getroffen worden. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 1 März

2017 verfügt die HCM SE über die Möglichkeit, im Rahmen eines

Aktien-Terminkaufs zusätzlich 5,87 % der Stimmrechte (3.930.000 Stimmrechte)

an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft bis zum 23. November 2017 zu

erwerben.

3. Es wird unverändert eine der Bedeutung der Beteiligung an der

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft entsprechende Repräsentation im

Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft angestrebt. Darüber hinaus

wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nicht angestrebt.

4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM

Aktiengesellschaft angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft.

Der Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft durch

Eugen Münch erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten der

HCM SE an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

WpHG. Die HCM SE hat den Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM

Aktiengesellschaft zu ca. 66 % mit Eigenmitteln der HCM SE sowie zu ca. 9 %

mit von Eugen Münch im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens der HCM SE zur

Verfügung gestellten Fremdmitteln der HCM SE und zu ca. 25 % durch

Bankdarlehen finanziert.

Bad Neustadt a. d. Saale, 09. März 2017

Dr. Kai G. Klinger

Bereichsleiter - Konzernfinanzierung und Investor Relations

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65 - 1318

Telefax: 09771 99 - 1736

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09.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

Salzburger Leite 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Deutschland

Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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