09.11.2015 17:02:39
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DGAP Zwischenmitteilung: euromicron AG
euromicron AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
euromicron AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37q WpHG
09.11.2015 17:03
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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euromicron Aktiengesellschaft
communication & control technology
Frankfurt am Main
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der euromicron
Aktiengesellschaft communication & control technology (euromicron AG),
Frankfurt am Main, zum Abschlussstichtag 31.12.2013 fehlerhaft sind:
Im Konzernabschluss zum 31.12.2013 handelt es sich um folgende Verstöße
gegen Rechnungslegungsvorschriften:
Projektabrechnungen
Aufgrund fehlerhafter Abrechnungen bei 27 Kundenprojekten sind im
Konzernabschluss zum 31.12.2013 die Vermögenswerte um 12,8 Mio. EUR zu hoch
und die Schulden um 0,4 Mio. EUR zu niedrig bilanziert. Nach
Berücksichtigung resultierender Folgewirkungen - Steuereffekte sowie
reduzierter Tantiemeaufwand für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 - ist das
Konzerneigenkapital zum 31.12.2013 um 11,4 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen.
Bei der Bilanzierung der Kundenprojekte wurde gegen nachfolgende
Rechnungslegungsvorschriften verstoßen:
Bei Projekten im Anwendungsbereich des IAS 11 wurden die insgesamt zu
erwartenden Projektkosten zu niedrig angesetzt. Hierdurch wurde ein
überhöhter Leistungsfortschritt kalkuliert und somit ein zu hoher Anteil
der erwarteten Projekterlöse als Umsatz erfasst. Dieses verstößt gegen IAS
11.22.
Soweit hierdurch nicht erkannt wurde, dass insgesamt ein Verlust aus der
Projektabwicklung zu erwarten ist, wurde der zu erwartende Verlust nicht
als Aufwand berücksichtigt. Dieses verstößt gegen IAS 11.36.
Bei Projekten im Anwendungsbereich des IAS 11 wurden bei der Kalkulation
der erwarteten Projekterlöse Teilbeträge berücksichtigt, deren
Realisierbarkeit nicht wahrscheinlich war. Dieses verstößt gegen IAS 11.11
ff.
Bei Projekten im Anwendungsbereich des IAS 18 wurden Umsätze erfasst,
obwohl der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens nicht wahrscheinlich war.
Dieses verstößt gegen IAS 18.20.
Kalkulation des Ergebnisses je Aktie
Im Dezember 2013 wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, die zu einer
Erhöhung der Aktienzahl um 512.599 auf 7.176.398 führte. Die neuen Aktien
wurden bei der Kalkulation des Ergebnisses je Aktie für das Jahr 2013 nicht
zeitanteilig, sondern voll berücksichtigt. Dieses verstößt gegen IAS 33.19
i.V.m. IAS 33.21(a).
Im Jahresabschluss zum 31.12.2013 handelt es sich um folgenden Verstoß
gegen Rechnungslegungsvorschriften:
Projektabrechnungen
Aufgrund fehlerhafter Projektabrechnungen in den Jahren 2012 und 2013 bei
drei Tochtergesellschaften wurden die Beteiligungeserträge in den
Jahresabschlüssen 2012 und 2013 der euromicron AG um 0,7 Mio. EUR zu hoch
und die Aufwendungen aus Verlustübernahmen um 9,0 Mio. EUR zu niedrig
ausgewiesen. Nach Berücksichtigung resultierender Folgewirkungen -
Steuereffekte sowie reduzierter Tantiemeaufwand für die Geschäftsjahre 2012
und 2013 - ist das Eigenkapital zum 31.12.2013 um 9,3 Mio. EUR zu hoch
ausgewiesen. Bei der Bilanzierung der Kundenprojekte in den
Jahresabschlüssen der Tochtergesellschaften wurde gegen nachfolgende
Rechnungslegungsvorschriften verstoßen:
Buchwerte von Kundenprojekten wurden nicht auf den niedrigeren
beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Dieses verstößt gegen § 253 Abs. 4
Satz 2 HGB.
In den Umsatzerlösen wurden Nachtragsforderungen berücksichtigt, deren
Durchsetzbarkeit nicht hinreichend sicher war. Dieses verstößt gegen § 252
Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz HGB.
Drohende Verluste aus Kundenprojekten wurden nicht oder in zu geringer Höhe
passivert. Dieses verstößt gegen § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB.
Frankfurt am Main, im November 2015
euromicron Aktiengesellschaft
communication & control technology
Der Vorstand
09.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: euromicron AG
Zum Laurenburger Hof 76
60594 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.euromicron.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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