03.09.2024 06:30:13
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dormakaba Verwaltungsrat schlägt Marianne Janik und Ilias Läber als Mitglieder zur Wahl vor
dormakaba Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Jahresergebnis Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Der Verwaltungsrat von dormakaba schlägt der Generalversammlung vom 10. Oktober 2024 die Wahl von Marianne Janik und Ilias Läber als neue unabhängige Mitglieder des Gremiums vor. John Liu wird sich aus dem Gremium zurückziehen. Alle anderen Mitglieder stellen sich für eine weitere Amtszeit zur Wiederwahl. Im Zusammenhang mit den Nominierungen gibt dormakaba zudem einen Entscheid der Schweizer Übernahmekommission bekannt. Rümlang, 3. September 2024 – Marianne Janik (58) ist eine Führungspersönlichkeit mit starkem Leistungsausweis in der Transformation und im Management von Unternehmen in technologieorientierten und industriellen Branchen. Von 2011 bis April 2024 hatte sie verschiedene Führungspositionen bei Microsoft inne, seit 2020 als Geschäftsführerin von Microsoft Deutschland. Davor arbeitete sie als General Manager EMEA Electricity bei Elster, einem führenden Hersteller von Energiemess- und -regelgeräten, sowie als Mitglied der Geschäftsleitung von ESG, einem führenden Anbieter von System- und Softwarelösungen für Regierungsorganisationen. Marianne Janik ist Mitglied des Aufsichtsrats von KPMG Deutschland, und war bis Ende Juni 2024 Mitglied der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes in der Schweiz. Sie ist französische und deutsche Staatsbürgerin und hat an der Universität Würzburg in internationalem Recht promoviert. Ilias Läber (50) ist seit 2021 CEO von Spectrum Value Management, dem Familien-Office einer Schweizer Industriellenfamilie. Er ist zudem Mitgründer und Managing Partner des Spectrum Entrepreneurial Ownership Fund (seit 2022), eines Investmentfonds, der ein konzentriertes Portfolio an grossen Minderheitsbeteiligungen von börsenkotierten europäischen Mid-Cap-Unternehmen hält, darunter eine Beteiligung an dormakaba. IIias Läber verfügt über langjährige Erfahrung als Verwaltungsrat verschiedener börsenkotierter Unternehmen, darunter Holcim (Mitglied seit 2022), CANCOM SE (Mitglied seit 2024) und Panalpina Welttransport Holding AG (Mitglied zwischen 2013 bis 2019). Er begann seine berufliche Laufbahn bei McKinsey & Company (2001 bis 2008) und war Partner bei Cevian Capital (2008 bis 2019). Ilias Läber ist Schweizer Staatsbürger. Er besitzt einen MSc in Ingenieurwissenschaften der ETH Zürich und hat an der Universität Zürich in Volkswirtschaft promoviert. John Y. Liu, Mitglied des Verwaltungsrats von dormakaba seit 2020, wird sich an der kommenden Generalversammlung aus dem Gremium zurückziehen. Der Verwaltungsrat ist ihm für seine bedeutenden Beiträge zu den Fortschritten der dormakaba Gruppe zu grossem Dank verpflichtet und wünscht ihm für seine künftigen Vorhaben alles Gute. Die heute bekannt gegebenen Nominationen füllen auch die Vakanz, die sich aus der Ernennung von Till Reuter zum CEO von dormakaba per 1. Januar 2024 und seinem gleichzeitigen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat ergab. Nach der Wahl der Kandidierenden wird der Verwaltungsrat wieder aus zehn nicht-exekutiven, unabhängigen Mitgliedern bestehen. Weitere Einzelheiten zur diesjährigen Generalversammlung werden in der Einladung enthalten sein, die im Laufe dieses Monats verschickt wird. dormakaba gibt Entscheid der Übernahmekommission in Zusammenhang mit Nominierungen bekannt Verfügung 882/01 der Übernahmekommission vom 29. August 2024 betreffend das Gesuch der dormakaba Holding AG, der Familie Mankel Industriebeteiligungs GmbH + Co. KGaA und der Mankel Family Office GmbH betreffend Feststellung des Nichtbestehens einer Angebotspflicht betreffend dormakaba Holding AG:
Der Verwaltungsrat der dormakaba Holding AG hat entschieden, keine Stellungnahme gemäss Art. 61 Abs. 3 lit. a der Übernahmeverordnung (UEV; SR 954.195.1) zu veröffentlichen. Eine Aktionärin oder ein Aktionär, welche oder welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der Stimmrechte an der dormakaba Holding AG, ob ausübbar oder nicht (qualifizierte Aktionärin oder qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV), nachweist und am Verfahren bisher nicht teilgenommen hat, kann gegen die vorliegende Verfügung Einsprache erheben. Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen nach der Veröffentlichung des Dispositivs der vorliegenden Verfügung einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58 Abs. 3 UEV). _________________________________________________________________________ Französische Version / Traduction française du texte original en allemand Décision 882/01 de la Commission des OPA du 29 août 2024 concernant la requête de dormakaba Holding SA, Familie Mankel Industriebeteiligungs GmbH + Co. KGaA et Mankel Family Office GmbH concernant la constatation de l'absence d'obligation de présenter une offre pour dormakaba Holding SA:
Le conseil d'administration de dormakaba Holding SA a décidé de ne pas publier de prise de position conformément à l'art. 61 al. 3 let. a de l'Ordonnance sur les OPA (OOPA; RS 954.195.1). L'actionnaire qui prouve détenir au minimum 3% des droits de vote, exerçables ou non, de dormakaba Holding AG (actionnaire qualifié, art. 56 OOPA) et qui n'a pas participé à la procédure peut former opposition contre la présente décision. L'opposition doit être déposée auprès de la Commission des OPA dans les cinq jours de bourse suivant la publication du dispositif de la présente décision. L'opposition doit comporter une conclusion, une motivation sommaire et la preuve de la participation de son auteur conformément à l'art. 56 al. 3 et 4 OOPA (art. 58 al. 3 OOPA).
Disclaimer Diese Kommunikation kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, einschliesslich, aber nicht nur solche, die die Wörter „glaubt“, „angenommen“, „erwartet“ oder Formulierungen ähnlicher Art verwenden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Einschätzung des Unternehmens wider, beinhalten Risiken und Unsicherheiten und sind auf der Grundlage von Annahmen und Erwartungen getroffen worden, die das Unternehmen derzeit für angemessen hält, die sich jedoch als falsch erweisen können. Diese Aussagen sind mit der gebotenen Vorsicht zu bewerten, da sie naturgemäss bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens und des Konzerns liegen, was zu erheblichen Unterschieden führen kann zwischen den tatsächlichen zukünftigen Ergebnissen, der finanziellen Lage, der Entwicklung oder der Leistung des Unternehmens oder des Konzerns einerseits, und denjenigen, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden andererseits. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen weiterhin zu melden, zu aktualisieren oder anderweitig zu überprüfen oder sie an neue Informationen oder zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ausser soweit durch geltendes Recht oder Vorschriften vorgeschrieben. Die vergangene Wertentwicklung ist kein Hinweis auf die zukünftige. Diese Kommunikation stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder Kauf von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. dormakaba®, dorma+kaba®, Kaba®, Dorma®, Ilco®, LEGIC®, Silca®, BEST® etc. sind geschützte Marken der dormakaba Gruppe. Aufgrund länderspezifischer Beschränkungen oder Marketingüberlegungen sind einige Produkte und Systeme der dormakaba Gruppe möglicherweise nicht in allen Märkten erhältlich. Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | dormakaba Holding AG |
Hofwisenstrasse 24 | |
8153 Rümlang | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 448189011 |
E-Mail: | info@dormakaba.com |
Internet: | https://www.dormakabagroup.com |
ISIN: | CH0011795959 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 1980063 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1980063 03.09.2024 CET/CEST
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