13.10.2016 17:32:37
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Düsseldorfer Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Mouser betreffend ein Everlight Produkt basierend auf Nichias YAG Patent
Das Landgericht Düsseldorf ist der Argumentation von Nichia gefolgt, dass das vorbenannte Everlight Produkt Anspruch 1 von Nichias YAG Patent verletzt, und hat die einstweilige Verfügung noch am selben Tag erlassen. In Anbetracht der besonderen Dringlichkeit ist die einstweilige Verfügung durch Beschluss, d.h. ohne vorherige Anhörung von Mouser ergangen. Die einstweilige Verfügung wurde Mouser am 7. Oktober 2016 zugestellt. Es handelt sich um eine vorläufige Rechtsschutzmaßnahme, die von Mouser noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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Pressekontakt: Public Relations, Nichia Corporation Tel:+81-884-22-2311
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