Luft bis Januar |
23.10.2015 22:02:00
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Etihad-Gemeinschaftsflüge mit Air Berlin befristet genehmigt
Damit verschafft die Regierung aber auch der angeschlagenen Air Berlin etwas Luft. Aus dem Unternehmen hatte es Warnungen vor einem Aus für die Airline gegeben, sollten die Flüge nicht genehmigt werden. Nun müssen die Fluggesellschaften bis Januar eine Lösung finden, wie sie den wichtigen Umsatzbringer Codesharing ersetzen.
Dabei nimmt die eine Airline Passagiere der anderen mit, beide können so ihr Streckennetz erweitern. Die 31 Gemeinschaftsverbindungen sind aber nicht durch das Luftverkehrsabkommen Deutschlands mit den Vereinigten Arabischen Emiraten gedeckt, wie das Ministerium hervorhob. Insgesamt seien 83 Codeshare-Verbindungen angemeldet worden; die Airlines hatten zuvor von 65 gesprochen.
Vor der Entscheidung des Ministeriums hatte sich Etihad gerichtlich etwas Luft verschafft. Das Verwaltungsgericht Braunschweig sicherte die strittigen Flüge bis zum 8. November. Etihad hatte dort eine einstweilige Verfügung beantragt.
Seit Beginn 2012 hatten die deutschen Behörden alle Codeshare-Flüge mit Air Berlin genehmigt. Allein Air Berlin erwirtschaftet mit den Codeshares nach eigenen Angaben jährlich 140 Millionen Euro Umsatz zusätzlich. Für den Winterflugplan hatten Passagiere beider Airlines schon 82 000 Reisen auf diesen Routen gebucht, hieß es.
Etihad-Chef James Hogan warnte noch am Freitagnachmittag vor schwerwiegenden, wahrscheinlich sogar nachhaltigen Schäden für Air Berlin, sollten die Flüge nicht genehmigt werden. Er warnte vor schwerwiegenden Problemen für die Passagiere vor allem während der Hochsaison zu Weihnachten und Neujahr. Zumindest diese Probleme sind nun abgewandt.
Das Bundesverkehrsministerium hatte schon vor einem Jahr und nochmals im Frühjahr für den Sommerflugplan deutlich gemacht, dass die Flüge nur noch ausnahmsweise genehmigt werden und zu Gesprächen über den nun beginnenden Winterflugplan aufgerufen. Dazu kam es in der vergangenen Woche, jedoch ohne Ergebnis.
Das Ministerium schlägt nun vor, die Codeshare-Verbindungen beispielsweise in Interlining-Dienste zu überführen. Dabei kann die eine Fluggesellschaft Tickets im Namen der anderen ausstellen, die Flugnummer bleibt anders als beim Codesharing jedoch erhalten. Air Berlin wollte sich am Freitag nicht zur neuesten Entwicklung äußern./vf/kuv/bf/DP/he
dpa-afx
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