01.12.2015 18:20:00
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Finanzausschuss: Bund erleichtert Post-Unternehmen Pensionslast
Das Poststrukturgesetz soll einen zwischen Bund sowie Post und Telekom schwelenden Konflikt über die Bezahlung von Postbeamten beenden, die bei der Teilprivatisierung der Unternehmen übernommen wurden. So wird der bisherige Beitrag der Firmen zur Deckung des Pensionsaufwandes ihrer Beamten ab 2017 durch einen niedrigeren Dienstgeberanteil (12,55 Prozent) ersetzt, der Dienstnehmeranteil der Beamten fließt an den Bund. Außerdem entfällt ab 2016 der bisher von Post und Telekom geleistete "Pflegegeldanteil" an der Krankenversicherung (0,8 Prozent). Die Abwicklung der Pensionen übernimmt die Beamten-Sozialversicherung BVA, wofür die Unternehmen sechs Jahre lang (also bis 2022) je 1,98 Mio. Euro bezahlen.
Den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass die Post bereits eine Klage zu den Aktivbezügen ihrer Beamten gegen den Bund beim Verfassungsgerichtshof eingebracht hatte. Diese wurde angesichts der nun erzielten Einigung zurückgezogen. Wie Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) im Ausschuss sagte, hätten die Forderungen der Post 240 Mio. Euro ausgemacht. Er kritisierte, dass 2003 verabsäumt worden sei, zu klären, wie ein ausgegliedertes Unternehmen mit beamteten Bediensteten umzugehen habe. Nachdem das Stillhalteabkommen 2015 auslaufe, habe man einen Vergleich geschlossen, den es nun durch eine Gesetzesnovelle umzusetzen gelte. Auch der Rechnungshof hatte eine Bereinigung der strittigen Rechtslage empfohlen.
Die Transparenzdatenbank soll Förderungen von Bund und Ländern zusammenfassen, um den auszahlenden Stellen einen besseren Überblick zu ermöglichen. Allerdings hat sich die Einbindung der Länder in die Datenbank mehrmals verzögert. Finanzminister Shelling kündigte im Ausschuss laut Parlamentskorrespondenz einmal mehr einen (weiteren) 15a-Vertrag mit den Ländern dazu für das kommende Jahr an. Konkret sollen sie in fünf Fällen ihre Auszahlungen darstellen, u.a. bei der Energieförderung.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz beschlossen wird nun, dass jene Länder, die ihre Förderungen 2016 in die Datenbank einspeisen, auch in die entsprechenden Daten der anderen Gebietskörperschaften (also des Bundes und der anderen Länder) Einblick nehmen dürfen. Bisher war die Einsicht der Länder in die Bundesdaten mit 31. Dezember 2015 befristet.
(Schluss) has/stf
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