28.06.2016 22:02:39
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Lausitzer Rundschau: Bewährtes Prinzip - Mindestlohn steigt um vier Prozent
Cottbus (ots) - Seit eineinhalb Jahren gilt in Deutschland nun
schon der gesetzliche Mindestlohn. Davon profitieren rund vier
Millionen Arbeitnehmer. Und die Sonne scheint immer noch, und die
Wirtschaft ist auch nicht untergegangen. Wer darin eine ironische
Übertreibung sieht, der sei daran erinnert, dass sich die
Horrorszenarien noch bis unmittelbar vor Einführung der
Lohnuntergrenze geradezu überschlagen hatten. Besonders schrill tat
sich seinerzeit das Münchner Ifo-Institut hervor. Gut eine Million
Jobs sahen die Experten den Bach runter gehen. Bislang legt die
Beschäftigung aber im Gegenteil sogar deutlich zu. Inzwischen ist
der Mindestlohn zur Normalität geworden. Er hat die Arbeitswelt etwas
gerechter gemacht. Damit ist das Gesetz zweifellos eine
Erfolgsgeschichte. Mit der Anhebung der Lohnuntergrenze wird diese
Geschichte fortgeschrieben. Auch hier gab es bis zuletzt viel Streit.
Teile von Gewerkschaften und Opposition weckten Erwartungen, die den
Mindestlohn zum sozialen Heilsbringer überhöhten. Neun Euro pro
Stunde, oder doch gleich besser zehn oder gar zwölf. Mit
wirtschaftlicher Vernunft hatte dieser Überbietungswettbewerb wenig
zu tun. Mit dem Mindestlohngesetz schon gar nicht. Der Vorzug der
Bestimmungen besteht ja gerade darin, dass sich alle weiteren
Anpassungen jenseits der Marke von 8,50 Euro den Einflüssen der
Politik entziehen (müssen). Lohnfindung ist in Deutschland Sache der
Tarifparteien. Dieses Prinzip hat sich im Grundsatz bewährt. Erst,
als vielerorts tariflose Zustände um sich griffen - übrigens nicht
zuletzt wegen gewerkschaftlicher Schwächen - kam die Debatte um eine
einheitliche Mindestbezahlung überhaupt auf. Vor diesem Hintergrund
war es ein weiser Beschluss, die Lohnuntergrenzen von einer
Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
festlegen zu lassen. Der Tarifindex, den beide Lager als
Entscheidungsgrundlage bestimmt haben, bietet dabei ein gewisses Maß
an Berechenbarkeit. Er bildet die durchschnittlichen Lohnanhebungen
der jüngeren Vergangenheit ab. Damit wird verhindert, dass der
Mindestlohn selbst zum Schrittmacher von Tarifverhandlungen wird,
dass mit ihm politisch gespielt werden kann. Und das ist gut so. Denn
andernfalls wären tatsächlich Arbeitsplätze gefährdet. Man kann sich
gewiss darüber streiten, ob der Tarifindex nicht auch sämtliche
Tarifeinigungen abbilden muss, die vor dem Stichtag für die
Mindestlohnfindung erfolgten, aber aus den verschiedensten Umständen
erst danach zur Auszahlung kommen. Doch wie im aktuellen Fall
lediglich ein paar Cent zusätzlich oben drauf wären den Kritikern
garantiert immer noch zu wenig gewesen. Übrigens haben sich die
durchschnittlichen Verbraucherpreise seit dem 1. Januar 2015 kaum
erhöht. Eine Anhebung des Mindestlohns um vier Prozent kann sich da
durchaus sehen lassen.
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Pressekontakt: Lausitzer Rundschau
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