26.06.2013 20:30:37
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Mehdorn geht gegen Schallschutz-Urteil vor
Mehdorn erklärte zur Begründung der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde: "(...) Leider führt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dazu, dass ein überwiegender Teil der Häuser nicht geschützt werden kann, da die Kosten dann so hoch liegen würden, dass die Entschädigungsregel aus dem Planfeststellungsbeschluss greift. Hier ist meine Meinung klar: Es ist nicht zielführend, wenn die Leute sich keinen vernünftigen Schallschutz einbauen lassen."
Mehdorn hatte schon vor Wochen durchblicken lassen, dass er nichts von dem Urteil halte, weil daraus für 80 bis 90 Prozent der Anwohner ein Anspruch auf eine Entschädigung erwachse. Sie beträgt 30 Prozent des Verkehrswerts ihrer Häuser und muss nicht zwingend für Schallschutzfenster, Lüfter und Dämmung ausgegeben werden./mow/DP/he
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