26.01.2014 05:00:00

Meinl, Telekom, BAWAG - Millionenschwere Gutachterschlachten

Die Meinl Bank tut es, die Telekom und die Immofinanz ebenso. Und und auch die BAWAG und die Stadt Linz tun es. Kaum eine Streitpartei meint bei diffizilen juristischen Fragen ohne Gutachten und Gegengutachten auszukommen. Mit denen gehen sie gern medial hausieren, noch bevor im Gerichtssaal das ganze Arsenal an Expertenpapieren ausgepackt wird. Das Sachverständigenwesen ist ein Bombengeschäft.

Die Finanzkrise und gehäufte Anlegerskandale haben jedenfalls bei Sachverständigen die Kassen klingen lassen. Vor der Krise, als Immobilienaktien bei Kleinanlegern sehr in Mode waren, hatte etwa die damalige Meinl European Land (MEL), genauso wie andere Immobilienfirmen, ihre Papiere mit Gutachten beworben. Von Mündelsicherheit war da die Rede.

Zuletzt wartete die Meinl Bank wieder mit einem Privatgutachten auf: Zwei Professoren der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) berechneten für das Geldhaus, das mit über tausend Anlegerverfahren sowie strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert ist, wie risikoreich die verlustreichen MEL-Zertifikate vor dem beispiellosen Absturz der früheren Meinl-Immobilienfirma an der Börse 2007 war. Ihr Ergebnis: Damals war die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts geringer als bei vergleichbaren Veranlagungen. Ob das Gutachten der Meinl Bank jetzt noch etwas bringt, bezweifeln Beobachter. Denn das Institut wurde schon mehrmals vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Irreführung von MEL-Anlegern verurteilt. Die Papiere wurden zu Unrecht als sichere Anlage beworben.

Das Verfassen solcher Expertisen ist für Wirtschaftsberater oder Universitätsprofessoren ein lukrativer Nebenverdienst, investieren sie doch nicht nur ihre Arbeitskraft, sondern halten auch als Aushängeschild für Privatkonzerne her. Das will gut bezahlt sein, ein paar hunderttausend Euro können da schon herausspringen. Wie viel genau, darüber schweigen sich die Beteiligten freilich aus. Die Meinl Bank ließ diese Woche aufhorchen, dass sie für Anwälte und Gutachter inzwischen mehr Geld ausgegeben hat als für Anlegervergleiche - und das waren schon knapp 32 Mio. Euro.

Vielfach sind es renommierte Universitätsprofessoren, die Firmengutachten schreiben. Das wird nicht von allen geschätzt. Vor allem, wenn es nicht mehr bloß um übliche geschäftliche Streitigkeiten geht, sondern um "heiße Eisen", die die Schlagzeilen beherrschen.

Kritiker fragen sich, warum sich namhafte Fachleute für Unternehmen "hergeben", die notorisch Ärger mit den Gesetzen haben. Richard Kdolsky, Vorsitzender der Hochschullehrergewerkschaft, Universitätsprofessor, Unfallchirurg und Gutachter, kann da manchmal schon eine "schiefe Optik" erkennen.

In welchem Ausmaß und für wen Universitätsprofessoren arbeiten dürfen, ist kaum geregelt. Sie müssen ihre Nebentätigkeiten lediglich an der Uni angeben. Verbote sind selten. "Wo kein Kläger, da kein Richter", lautet da die Devise, wie es ein Betroffener ausdrückt.

An der Universität Wien, der größten Hochschule des Landes, "müssen Nebenbeschäftigungen gemeldet werden und werden untersagt, wenn sie die dienstlichen Verpflichtungen beeinträchtigen", sagt Sprecherin Cornelia Blum der APA. Sie verweist auf die gesetzlichen Regelungen für Beamte (etwa die Hälfte der Professoren) und auf den Angestellten-KV. Laut KV sind Nebenbeschäftigungen zu unterlassen, durch deren Ausübung "arbeitsvertragliche Verpflichtungen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen der Universität beeinträchtigt werden". Dasselbe gilt für Beamte, bei ihnen wäre auch es auch ein Untersagungsgrund, wenn ein Nebenjob "die Vermutung seiner Befangenheit" hervorruft. Wenn sie als Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat einer Privatfirma fungieren, müssen sie das in jedem Fall bekannt geben. Genauso macht es die WU. "Das ist auch das Regelwerk, an das wir uns halten", heißt es aus der Personalleitung der Wirtschaftsuni.

An der MedUni Wien "haben wir uns darauf geeinigt, dass bis zu zehn Stunden Nebentätigkeit pro Woche nicht diskutiert werden", sagt Kdolsky zur APA. Der Hochschullehrergewerkschafter hält Nebentätigkeiten prinzipiell für legitim - solange sie nicht "zum Lebensmittelpunkt werden" und die Verpflichtungen auf der Uni vernachlässigt werden. Es sei nun einmal so, dass "die oberen zehn Prozent des Wissens großteils an den Universitäten angesiedelt sind." Ein Experte, der zum Beispiel über die genaue Bodenbeschaffenheit auf einem bestimmten Gelände Auskunft geben kann, sei mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer Hochschule tätig.

"Wir halten es für wichtig und gut, wenn Unternehmen auf wissenschaftliche Expertise zurückgreifen", so Cornelia Blum von der Uni Wien. "Wenn ein Wissenschafter einen Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten kann, erfüllt er damit die Aufgabe, die der Wissenschaft immanent ist." Die Gefahr von Gefälligkeitsgutachten ("Wes Brot ich ess, des Lied ich sing") sehen Betroffene nicht. Ein Professor würde mit einer Unfug-Expertise seine ganze Reputation aufs Spiel setzen und wäre in der wissenschaftlichen Community "tot", meint ein Wissenschafter.

Kritischer ist da Torsten Bultmann vom deutschen Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi), ein 1968 gegründeter, politisch links angesiedelter Verbund von mehr als 1.000 Wissenschaftern. "Eine private Gutachtertätigkeit vertieft immer die Kontakte zur freien Wirtschaft und erhöht die Chancen, Sponsorengelder von dieser zu bekommen."

Die Ökonomisierung der Hochschulbildung hält er generell für problematisch. In Deutschland werde mittlerweile ein Viertel des Hochschulbudgets über Wettbewerbe vergeben. "Damit steigt auch das Begutachtungswesen. Professoren müssen zunehmend als Gutachter an die Front. Insgesamt beschäftigen sich immer mehr Wissenschafter immer weniger mit Wissenschaft, sondern mit Marketing und Leistungsdokumentation", sagt er.

Gutachten für Privatfirmen zu erstellen, hält Bultmann für eine "Gummisache". Der Interessenskonflikt sei definitiv da. "Ein Wissenschafter, der etwas auf sich hält, reflektiert den."

(Schluss) snu/rf/stf

WEB http://www.meinlbank.com

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