03.02.2014 22:13:00
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Neue OZ: Kommentar zu EU / Kriminalität / Korruption
Harsche Rüge aus Brüssel: Die EU-Kommission vermisst in Deutschland klare Regeln bei Interessenkonflikten, etwa wenn ein Politiker aus dem Amt scheidet und in die Wirtschaft wechselt. Der aktuell prominenteste Fall dieses Drehtüreffekts ist der frühere Kanzleramtschef Pofalla, der bei der Bahn auf einen Spitzenposten spekuliert. Hier drängt die Kommission auf eine Karenzzeit, und das zu Recht.
Die Kommission ist schlau genug, keine exakte Vorgabe zu machen - zumal solche Regeln eh Ländersache sind. Aber sie verweist elegant auf die für die EU-Ebene geltende Auszeit von 18 Monaten.
Doch reichen eineinhalb Jahre, um allen Anschein von Käuflichkeit zu tilgen? Oder sollte die Zwangspause zwei oder gar drei Jahre dauern? Sicher ist wohl: je länger die Auszeit, desto besser der Leumund.
Allerdings herrscht hierzulande Berufsfreiheit. Sie ist im Grundgesetz festgeschrieben, und auch das zu Recht. Denn ein politisches Amt umfasst stets nur eine Zeitspanne. Würde danach ein Berufsverbot drohen - und eine zu lange Karenzzeit käme dem gleich -, würde sich niemand mehr wählen lassen.
Diesen Konflikt muss die Bundesregierung lösen, wie im Koalitionsvertrag bereits angekündigt. Lange warten darf sie nicht, denn je länger sie zögert, desto frustrierter schaut der Wähler diesem Treiben zu. Die ins Spiel gebrachten 18 Monate wären ein Anfang. Und allemal besser als keine Regelung.
Melanie Heike Schmidt
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