08.06.2021 19:40:38
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Im engsten Kreis / Kommentar zur Gläubigerversammlung der insolventen
Greensill-Bank von Anna Sleegers
Bremen (ots) - Bankenpleiten hinterlassen selten Gewinner. Da macht auch die
Insolvenz der an ihrer Nähe zum Stahlimperium des britischen Geschäftsmanns
Sanjeev Gupta zugrunde gegangenen Greensill Bank aus Bremen keine Ausnahme. Von
den aus dem Ruder gelaufenen Geschäften der Regionalbank sind noch Rechnungen
von 4 Mrd. Euro offen, von denen der Insolvenzverwalter mit Glück und Geschick
in den kommenden Jahren gerade einmal die Hälfte wieder hereinzuholen hofft.
Insofern überrascht die verhaltene Stimmung auf der ersten Gläubigerversammlung
nicht. Die Veranstaltung erinnerte eher an eine Trauerfeier als an die Art von
Events, die im Konzerthaus "Die Glocke" in der Bremer Innenstadt zumindest in
Vor-Corona-Zeiten üblicherweise stattfanden. Neben dem Schmerz um die
abzuschreibenden Summen dürften einige der rund 100 Veranstaltungsteilnehmer
auch andere Themen umgetrieben haben. Zum Beispiel die Frage nach der eigenen
Rolle in diesem Trauerspiel.
Da sind zum Beispiel die vom Insolvenzverwalter für ihre Aufrichtigkeit und
Kooperationsbereitschaft gelobten Beschäftigten der Greensill Bank. Ihre
undankbare Aufgabe ist es, die Geschäfte am Laufen zu halten, damit das Institut
nach allen Regeln der Kunst abgewickelt werden kann. Oder die aus ganz
Deutschland angereisten Stadtkämmerer und Bürgermeister, die sich der
berechtigten Frage stellen müssen, warum sie ohne Absicherung Steuergelder in
Millionenhöhe bei einem Institut anlegten, dessen Geschäfte sie vermutlich weder
verstanden noch hinterfragt haben.
Der private Bankenverband mit seiner freiwilligen Einlagensicherung sollte sich
hingegen der Frage widmen, wo genau die Schwachstelle der Arbeitsteilung
zwischen ihrem Prüfungsverband und der Aufsichtsbehörde BaFin lag, die ihre
Mitgliedsinstitute nun so teuer bezahlen müssen. Mit einer Entschädigungssumme
von 3 Mrd. Euro trifft sie das Ableben der Greensill Bank zumindest finanziell
am härtesten.
Laut Insolvenzrecht spiegeln die Stimmrechte in der Gläubigerversammlung die
Höhe der jeweiligen Forderungen wider. Insofern war es das Recht des
Bankenverbands, den gerichtlich bestellten Gläubigerausschuss neu zu besetzen.
Dabei ausschließlich auf eigene Mitarbeiter und Alumni zu setzen, könnte sich
jedoch als unglückliche Entscheidung erweisen. Denn die Aufarbeitung im engsten
Kreis des Bankenverbands schürt den Verdacht der düpierten Kommunen, dass ihre
Interessen unter den Tisch fallen könnten.
(Börsen-Zeitung, 09.06.2021)
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