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Im engsten Kreis / Kommentar zur Gläubigerversammlung der insolventen

Greensill-Bank von Anna Sleegers

Bremen (ots) - Bankenpleiten hinterlassen selten Gewinner. Da macht auch die

Insolvenz der an ihrer Nähe zum Stahlimperium des britischen Geschäftsmanns

Sanjeev Gupta zugrunde gegangenen Greensill Bank aus Bremen keine Ausnahme. Von

den aus dem Ruder gelaufenen Geschäften der Regionalbank sind noch Rechnungen

von 4 Mrd. Euro offen, von denen der Insolvenzverwalter mit Glück und Ge­schick

in den kommenden Jahren gerade einmal die Hälfte wieder hereinzuholen hofft.

Insofern überrascht die verhaltene Stimmung auf der ersten Gläubigerversammlung

nicht. Die Veranstaltung erinnerte eher an eine Trauerfeier als an die Art von

Events, die im Konzerthaus "Die Glocke" in der Bremer Innenstadt zumindest in

Vor-Corona-Zeiten üblicherweise stattfanden. Neben dem Schmerz um die

abzuschreibenden Summen dürften einige der rund 100 Veranstaltungsteilnehmer

auch an­dere Themen umgetrieben haben. Zum Beispiel die Frage nach der eigenen

Rolle in diesem Trauerspiel.

Da sind zum Beispiel die vom Insolvenzverwalter für ihre Aufrichtigkeit und

Kooperationsbereitschaft gelobten Beschäftigten der Greensill Bank. Ihre

undankbare Aufgabe ist es, die Geschäfte am Laufen zu halten, damit das Institut

nach allen Regeln der Kunst abgewickelt werden kann. Oder die aus ganz

Deutschland angereisten Stadtkämmerer und Bürgermeister, die sich der

berechtigten Frage stellen müssen, warum sie ohne Absicherung Steuergelder in

Millionenhöhe bei einem Institut anlegten, dessen Geschäfte sie vermutlich weder

verstanden noch hinterfragt haben.

Der private Bankenverband mit seiner freiwilligen Einlagensicherung sollte sich

hingegen der Frage widmen, wo genau die Schwachstelle der Arbeitsteilung

zwischen ihrem Prüfungsverband und der Aufsichtsbehörde BaFin lag, die ihre

Mitgliedsinstitute nun so teuer bezahlen müssen. Mit einer Entschädigungssumme

von 3 Mrd. Euro trifft sie das Ableben der Greensill Bank zumindest finanziell

am härtesten.

Laut Insolvenzrecht spiegeln die Stimmrechte in der Gläubigerversammlung die

Höhe der jeweiligen Forderungen wider. Insofern war es das Recht des

Bankenverbands, den gerichtlich bestellten Gläubigerausschuss neu zu besetzen.

Dabei ausschließlich auf eigene Mitarbeiter und Alumni zu setzen, könnte sich

jedoch als unglückliche Entscheidung erweisen. Denn die Aufarbeitung im engsten

Kreis des Bankenverbands schürt den Verdacht der düpierten Kommunen, dass ihre

Interessen unter den Tisch fallen könnten.

(Börsen-Zeitung, 09.06.2021)

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