09.01.2021 15:25:38
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Pelosi fordert strafrechtliche Verfolgung Trumps
WASHINGTON (dpa-AFX) - Die Vorsitzende des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, hat strafrechtliche Konsequenzen für den abgewählten US-Präsidenten Donald Trump wegen der Unruhen am Kapitol gefordert. "Leider ist die Person, die die Exekutive führt, ein gestörter, verwirrter, gefährlicher Präsident der Vereinigten Staaten", sagte die Top-Demokratin in einem vorab veröffentlichten Auszug eines Interviews des Senders CBS, das am Sonntag ausgestrahlt werden soll. "Und es sind nur noch ein paar Tage, bis wir vor ihm geschützt werden können. Aber er hat etwas so Schwerwiegendes getan, dass er strafrechtlich verfolgt werden sollte."
Pelosi fordert den sofortigen Rücktritt Trumps und droht mit einem erneuten Amtsenthebungsverfahren. Die Amtszeit des Republikaners endet mit der Vereidigung des Demokraten Joe Biden am 20. Januar. Pelosi und andere Demokraten argumentieren aber, jeder Tag, den Trump noch im Weißen Haus verbleibt, sei eine Gefahr. Demokratische Abgeordnete haben einen Resolutionsentwurf vorbereitet, mit dem Trump in einem Amtsenthebungsverfahren wegen "Anstiftung zum Aufruhr" angeklagt werden soll.
Entschieden würde das Verfahren allerdings im US-Senat. Dass es dort noch vor Bidens Vereidigung abgeschlossen werden könnte, ist quasi ausgeschlossen. Die Demokraten im Kongress dürften mit dem Verfahren ein anderes Ziel verfolgen: Sollte Trump im Senat auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt schuldig gesprochen werden, könnte er mit einem Verbot belegt werden, öffentliche Ämter des Bundes zu bekleiden
- damit wäre ihm eine Kandidatur zur Präsidentenwahl 2024 verwehrt.
Trump genießt als Präsident Immunität vor Strafverfolgung. Diese Immunität endet aber mit seiner Amtszeit. US-Medien haben berichtet, dass Trump nach der Wahl vom 3. November mehrfach mit Beratern darüber diskutiert habe, sich selber zu begnadigen. Die Selbstbegnadigung eines Präsidenten wäre ein Novum. Es ist umstritten, ob ein solcher Schritt rechtlich zulässig wäre. Die US-Verfassung schließt eine Selbstbegnadigung nicht ausdrücklich aus.
Trump selber hat sich in der Vergangenheit überzeugt gezeigt, dass eine Selbstbegnadigung zulässig wäre. Während der Russland-Ermittlungen des FBI schrieb Trump im Juni 2018 auf Twitter: "Wie von zahlreichen Rechtsgelehrten festgestellt wurde, habe ich das absolute Recht, mich selbst zu begnadigen, aber warum sollte ich das tun, wenn ich nichts falsch gemacht habe?"/cy/DP/mis
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