17.06.2016 17:02:38
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Rehberg: Licht und Schatten bei den Gesprächen von Bund und Ländern
Am gestrigen Donnerstag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten. Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg:
"Die Ergebnisse der Gespräche von Bund und Ländern enthalten Licht und Schatten. Mit der vollständigen Übernahme der flüchtlingsbezogenen Kosten der Unterkunft in den Jahren 2016 bis 2019 in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro (2016: 400 Millionen Euro, 2017: 900 Millionen Euro und 2018: 1,3 Milliarden Euro) sendet der Bund ein wichtiges Signal an die Kommunen. Dabei muss sichergestellt werden, dass das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es aufgrund der steigenden Zahl anerkannter Asylbewerber benötigt wird.
Zu begrüßen ist, dass es eine Einigung über die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro ab 2018 gibt. Danach erhalten die Kommunen 2,4 Milliarden Euro über einen erhöhten gemeindlichen Umsatzsteueranteil und zusätzlich 1,6 Milliarden Euro für die Kosten der Unterkunft. 1 Milliarde Euro erhalten die Länder über die Umsatzsteuer, um diese Mittel an die Kommunen weiterzugeben.
Bei den Regionalisierungsmitteln musste der Bund die politischen Versäumnisse einiger Ministerpräsidenten um Bodo Ramelow und Dietmar Woidke mit zusätzlichem Bundesgeld auffangen. Bund und Länder hatten sich im September 2015 auf die Erhöhung der Regionalisierungsmittel in 2016 auf acht Milliarden Euro und auf eine Dynamisierung dieser Mittel in den Folgejahren mit einer jährlichen Rate von 1,8 Prozent geeinigt. Gemäß dem Vorschlag der Länder sollten die Mittel nach dem sogenannten Kieler Schlüssel auf die Länder verteilt werden. In den Verhandlungen wurden die ostdeutschen Länder nicht gut vertreten. Insbesondere Ramelow und Woidke erkannten erst im Nachhinein ihre Fehler und suchten dann den Sündenbock auf Bundesseite. Da die Länder untereinander keine Lösung fanden, musste der Bund die verfahrene Situation mit zusätzlichen 200 Millionen Euro auflösen.
Die Union begrüßt, dass sich die Bundesregierung bei den Asyl -und Flüchtlingskosten und bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht auf die völlig überzogenen Forderungen der Länder eingelassen hat, nachdem der Bund ein faires Angebot vorgelegt hatte. Bei diesen kostenträchtigen Themen geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Demokratie und Föderalismus zwischen Bundesrat und Bundestag kann nicht so funktionieren, dass die Länder ihre Probleme auf Kosten des Bundes lösen und die Bundestagsabgeordneten zu Abnickern der Vorstellungen der Ministerpräsidenten der Länder degradiert werden.
Die Länder haben für die Verhandlungen mit dem Bund Mondzahlen zu ihren vermeintlichen flüchtlingsbedingten Kosten vorgelegt und den permanenten Ruf nach Bundesgeld in den letzten Wochen nochmals verstärkt. Dabei schrecken sie auch nicht davor zurück, in ihren ureigenen Verantwortungsbereichen wie Schule, Hochschule und Kindergärten Bundeshilfen zu verlangen. Es gibt aber keine Allzuständigkeit des Bundes. Die Bundesländer müssen in ihren Zuständigkeitsbereichen die volle Verantwortung übernehmen. Eine Integrationspauschale des Bundes an die Länder wäre ein schwerer Fehler und der Einstieg in eine neue 'Gemeinschaftsaufgabe Integration' mit vermischten Zuständigkeiten.
Die Länder sind tatsächlich auch finanziell in der Lage, Verantwortung zu übernehmen. Die meisten Länder und die Länder insgesamt erzielen Haushaltsüberschüsse. Sie profitieren wie der Bund von den niedrigen Zinsen und der sehr guten wirtschaftlichen Lage. Von den Steuermehreinnahmen in den kommenden Jahren profitieren die Länder sogar stärker als der Bund."
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