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02.01.2017 22:47:56

Rheinische Post: Kommentar / Endlich Anerkennung = Von Birgit Marschall

Düsseldorf (ots) - Kommt ein nahestehender Mensch durch Verschulden eines anderen zu Tode, können die Hinterbliebenen gegenüber dem Verursacher bisher keine Entschädigung für das erlittene Leid geltend machen. Das ist ein Fehler in der Rechtsordnung, der unbedingt korrigiert werden muss. Erst spät in der Wahlperiode setzt der Justizminister mit einem neuen Gesetzentwurf um, worauf sich Union und SPD bereits vor drei Jahren geeinigt hatten. Wenn ein geliebter Mensch stirbt, lässt sich das durch Geld nicht aufwiegen. Die Regierung sieht auch deshalb davon ab, die Höhe der Entschädigung konkret festzulegen. Über jede politisch festgelegte Summe wäre überdies ein schlimmer Streit entstanden. Nun überlässt die Politik den Gerichten die schwierige Entscheidung. Millionensummen wie in den USA können Hinterbliebene nicht erwarten: Im deutschen Rechtssystem sollen Schadenersatzklagen auch weiterhin nicht zum Geschäftsmodell für Anwälte werden. Es wird also höchstens um einige Zehntausend Euro gehen. Das Hinterbliebenengeld hat vor allem einen großen symbolischen Wert.

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