SLI
05.03.2013 11:00:36
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ROUNDUP 2: Älteste Schweizer Bank in USA wegen Steuervergehen verurteilt
NEW YORK (dpa-AFX) - Das älteste Schweizer Geldhaus erlebt 272 Jahre nach der Gründung seinen wohl schwärzesten Moment: Ein New Yorker Gericht hat die Bank Wegelin & Co. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Die Bank muss nun weitere 58 Millionen Dollar zahlen, 16 Millionen wurden schon eingezogen. Sie hatte sich vor zwei Monaten schuldig bekannt, ihren Kunden dabei geholfen zu haben, mehr als 1,2 Milliarden Dollar vor dem amerikanischen Fiskus zu verstecken.
Es sei das erste Mal, dass eine ausländische Bank wegen eines solchen Falles in den USA verurteilt worden sei, teilte die Bundesstaatsanwaltschaft von Manhattan am späten Montag (Ortszeit) mit.
Die Zahlung von insgesamt 74 Millionen Dollar (57 Mio Euro) setzt sich zusammen aus einer Strafe, Schadenersatz für entgangene Steuereinnahmen sowie der Abschöpfung erzielter Gewinne. "Wegelin hat einen hohen Preis gezahlt", erklärte der leitende Staatsanwalt Preet Bharara.
Die 1741 gegründete Privatbank hatte aus Furcht vor einer existenzbedrohenden Strafe den unkritischen, größeren Teil ihres Geschäfts mit vermögenden Privatkunden vorsorglich verkauft - und sich damit faktisch selbst aufgelöst.
Die US-Justiz macht seit Jahren verstärkt Jagd auf Steuersünder und hat sich dabei vor allem auf Schweizer Banken eingeschossen. Auch große Institute wie die UBS, die Credite Suisse oder die bekannte Privatbank Julius Bär sind in das Visier der Ermittler geraten. Unter dem Druck der US-Regierung hat die Schweiz ihr Bankgeheimnis durchlöchert. Einige Banken haben Kundendaten an die USA übermittelt.
Wegelin hat nach Ansicht der US-Ankläger von 2002 bis 2011 bei der Steuerhinterziehung geholfen, indem die Bank nicht nachverfolgbare Konten für amerikanische Kunden eröffnet habe. Das sei auch weitergegangen, als erste Berichte über Ermittlungen der US-Behörden gegen die UBS im Jahr 2008 aufgetaucht seien.
Wegelin hatte sich zusammen mit dem Schuldeingeständnis Anfang Januar bereits bereit erklärt, die Millionenzahlung zu leisten. Das kürzte das Verfahren ab. Ein Richter musste der Übereinkunft zwischen der Bank sowie der Staatsanwaltschaft und der Steuerbehörde IRS nun noch zustimmen. Das galt als reine Formsache./das/DP/zb
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