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11.06.2015 16:27:40

ROUNDUP: Gericht stoppt Verfahren gegen Ex-Beate-Uhse-Mitarbeiter

KIEL (dpa-AFX) - Ehemalige Spitzenkräfte der Beate Uhse AG (Beate Uhse) müssen sich voraussichtlich nicht wegen des Vorwurfs unbesicherter Kredite zur Stützung des Aktienkurses des Erotikunternehmens verantworten. "Das Landgericht Kiel hat die Eröffnung des Hauptverfahrens teils aus tatsächlichen, teils aus rechtlichen Gründen abgelehnt", hieß es am Donnerstag in einer Stellungnahme des Landgerichts. Die Kieler Staatsanwaltschaft hat dagegen bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagausgabe) darüber berichtet.

Bereits am 26. Januar 2012 hatte die Kieler Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Beschuldigte wegen besonders schwere Untreue in mehreren Fällen beziehungsweise Beihilfe dazu erhoben. Nach dpa-Informationen gehören zu ihnen auch Ulrich Rotermund, der Sohn von Beate Uhse, der frühere Flensburger Sparkassenchef Frerich Eilts und der frühere Großaktionär Richard Orthmann. Letzterem sprach die Strafkammer eine Haftentschädigung zu, weil er zeitweise in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, den Aktienkurs der Beate Uhse AG manipuliert zu haben. Sie hätten in den Jahren 2005 und 2006 in unterschiedlicher Beteiligung daran mitgewirkt, dass Strohfirmen von der ehemaligen Flensburger Sparkasse Kredite in Höhe von insgesamt rund 45 Millionen Euro für vorgebliche Stützungskäufe erhielten. Den Krediten sollen nach dem Anklagevorwurf dabei keine entsprechenden Sicherheiten gegenüber gestanden haben. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Kreditvergaben sei die Aktie einem absehbar stetigen Kursverfall ausgesetzt gewesen.

Laut der Zeitung kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass sich die Anklage auf "öffentliche Falschaussagen" eines wichtigen Belastungszeigen stütze, die teilweise "frei erfunden" seien. Die behauptete Schadenssumme sei zudem mit nichts belegt. Die Bank war durch ihr Engagement in Schieflage geraten und ging im Zuge einer Notfusion in der Nord-Ostsee-Sparkasse auf.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits eine mehrseitige Beschwerbegründung gegen die Entscheidung des Landgerichts beim Oberlandesgericht eingereicht. Das Ergebnis bleibe abzuwarten, sagte Oberstaatsanwältin Birgit Heß. Sollte das OLG in Schleswig dem Kieler Landgericht folgen, wäre das Verfahren beendet./akl/DP/edh

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