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06.08.2023 16:46:38

ROUNDUP/Streit um die Schuldenbremse: Giffey dagegen, Lindner dafür

(neu: Buschmann)

BERLIN (dpa-AFX) - Über die Schuldenbremse herrscht weiter Uneinigkeit: Während Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) weiterhin auf ihrer Einhaltung beharrt, mehren sich kritische Stimmen. Nachdem Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) mit seinem Vorstoß für ein Einfrieren der Schuldenbremse für Aufsehen gesorgt hatte, schließt sich nun seine Stellvertreterin und Berliner SPD-Chefin Franziska Giffey den Forderungen an.

"Die Äußerungen aus der CDU zeigen, dass nachhaltig tragfähige Staatsfinanzen keine Selbstverständlichkeit sind", sagte Lindner der "Rheinischen Post" (Samstag) mit Blick auf Wegners Vorstoß. "Es wird einerseits massiv Steuergeld verteilt, andererseits soll der Unwille zur Prioritätensetzung dann mit Schulden verwischt werden. Zum Glück hat die Schuldenbremse Verfassungsrang und ist nicht ins Belieben von Politikern gestellt", machte der FDP-Vorsitzende deutlich. Er nannte den von Wegner vorgeschlagenen Weg "riskant".

Justizminister Marco Buschmann äußerte sich am Sonntagnachmittag ähnlich. Die Schuldenbremse sei ein Gebot des Grundgesetzes, schrieb der FDP-Politiker auf Twitter. "Man kann sie nicht beliebig einfrieren oder auftauen wie ein Stück Brot. Sie ist eine rechtliche Leitplanke für die Politik und wer es mit dem Rechtsstaat ernst meint, muss sie auch einhalten."

Wegner hatte zuvor gefordert, die Schuldenbremse für fünf Jahre auf Eis zu legen, um Investitionen in neue Schulen, die Wohnungsbauförderung und Hilfen für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu ermöglichen.

Giffey unterstützte ihn nun. "Deutschland droht durch Preis- und Zinssteigerungen, durch Abwanderung von Unternehmen und durch Engpässe bei Fachkräften eine sich verschärfende wirtschaftliche Lage", sagte Giffey der "SZ". "Eine weitere zeitlich begrenzte Lockerung der Schuldenbremse sollte deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern ernsthaft diskutiert werden."

Auch der Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff (SPD) pflichtete dem bei. Es zeige sich, dass zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht unnötige Ausgaben reduziert würden, sondern bei dringend notwendigen Investitionen gekürzt werde, sagte der er der Zeitung. "Die Schuldenbremse sollte aktuell mindestens ausgesetzt werden, in besseren Zeiten spricht aus meiner Sicht auch nichts gegen Haushaltskonsolidierung, dies geht allerdings auch ohne Schuldenbremse", sagte er.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte die Forderungen seines Parteikollegen Wegner zurückgewiesen. "Die Schuldenbremse ist unverrückbar, die CDU wird davon keinen Millimeter abweichen", sagte Linnemann der "Neuen Zürcher Zeitung" (Freitag). Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, sagte der "Rheinischen Post": "Die Einhaltung der Schuldenbremse ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gesetzt." Die Rekordsteuereinnahmen zeigten zudem, dass kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem vorliege. Hier helfe nur zu priorisieren. Der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, nannte die Schuldenbremse ein zentrales Instrument für die künftige Handlungsfähigkeit der jungen Generation.

Aus der Wirtschaft kamen gemischte Stimmen. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sprach sich gegen die Schuldenbremse aus. "Die Schuldenbremse ist schädlich und ein Überbleibsel einer vergangenen Zeit", sagte er der "SZ". Fratzscher empfahl stattdessen eine Mindestgrenze für ökologische, wirtschaftliche und soziale Investitionen, damit Wirtschaft und Gesellschaft zukunftsfähig blieben. Auch der Chef des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hatte Wegners Vorstoß gutgeheißen. "Die Schuldenbremse erweist sich als Steuersenkungsbremse", sagte Hüther der "Rheinischen Post".

Die Vorsitzende der "Wirtschaftsweisen", Monika Schnitzer, hingegen sagte der "SZ", eine Aussetzung der Schuldenbremse, um Konjunkturprogramme zu finanzieren, wäre keine gute Idee. Am ehesten wäre aber an eine Aussetzung zu denken, wenn der Staat dann den Wohnungsbau und die energetische Gebäudesanierung vorantreiben würde.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Es gibt allerdings einen Spielraum, der für den Bund höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt. Bei Naturkatastrophen oder andere Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden, was 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie geschehen ist./shy/DP/stw

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