26.05.2015 14:26:39
|
Schweizer Steuerbehörde: Verdächtigte haben Recht auf Stellungnahme
BASEL (dpa-AFX) - Bereits seit rund vier Jahren veröffentlicht die Schweizer Steuerverwaltung (ESTV) Namen und andere personenbezogene Daten mutmaßlicher ausländischer Steuersünder, sofern vorher alle Versuche einer Kontaktaufnahme gescheitert sind. Das erklärte ein Sprecher der ESTV am Dienstag auf Anfrage der Schweizer Nachrichtenagentur sda. Die Publikation erfolgt demnach bei Amtshilfebegehren Deutschlands oder anderer Länder allein in letzter Instanz. Die Betroffenen werden damit aufgerufen, Stellung zu nehmen.
In Deutschland ist das anders. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium erklärte der Deutschen Presse-Agentur, es gebe in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, mutmaßliche Steuerbetrüger anzuhören. Daher gebe es auch keine Veranlassung zu versuchen, sie über das Internet zu kontaktieren.
Die Schweizer Steuerverwaltung will mit der Veröffentlichung der Namen allen Betroffenen die Möglichkeit geben, Rechtsmittel gegen die Gewährung von Amtshilfe einzulegen. "Das entspricht unseren Schweizer Grundrechten", sagte ESTV-Sprecher Beat Furrer der sda.
Manche Länder, die Amtshilfe beantragen, ließen eine direkte Kontaktnahme zu den Betroffenen nicht immer zu, sagte der ESTV-Beamte Alexandre Dumas. "Das rechtliche Gehör von Personen im Ausland kennen nicht viele Länder." Die rechtliche Grundlage der Information über Amtshilfebegehren und der Möglichkeit, dagegen Beschwerde einzulegen, bietet laut Dumas seit 2012 das Schweizer Steueramtshilfegesetz. Vorher sei die gängige Praxis durch eine Verordnung geregelt gewesen./bur/DP/zb
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!