29.04.2008 18:10:00

Siemens will Streitigkeiten mit BenQ/Qisda mit Klage klären

   MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Siemens AG will die Streitigkeiten mit der vormals unter BenQ Corp firmierenden Qisda Corp mit einer Schiedsgerichtklage bei der International Chamber of Commerce (ICC) in Paris klären. Bei der Klage gehe es unter anderem um Streitigkeiten um die Kaufpreisberechnung, teilte Siemens in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht über die "Rechtsstreitigkeiten" im ersten Halbjahr mit. "Wir lassen dort unsere Rechtsauffassung überprüfen", sagte ein Sprecher zu der bereits im Dezember 2006 eingereichten Klage.

   In der Klage beantragt Siemens festzustellen, "dass bestimmte von Qisda im Hinblick auf die Kaufpreisberechnung unterstellte Annahmen nicht richtig sind". Weiterhin habe das Unternehmen einen Antrag "auf Erfüllung der entsprechend des Kaufvertrages von Qisda und/oder deren Tochtergesellschaften übernommenen Verpflichtungen oder alternativ auf Ersatz der dem Unternehmen entstandenen Schäden".

   Laut Siemens stellten ab September 2006 einzelne Qisda-Gesellschaften, die von der Qisda Corp für den Erwerb des Mobiltelefongeschäfts in verschiedenen Ländern verwendet wurden, Insolvenzantrag und kamen ihren Verpflichtungen aus verschiedenen im Rahmen des vorgenannten Verkaufs auf sie übertragenen Verträgen nicht nach.

   Die deutsche Tochter von BenQ war zuvor aus dem Verkauf der kriselnden Siemens-Handysparte im Jahr 2005 hervorgegangen. Knapp ein Jahr nach der Übernahme hatte der Mutterkonzern dem Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern den Geldhahn zugedreht und es in die Insolvenz geschickt. Seitdem sitzt die deutsche Tochter auf einem milliardenschweren Schuldenberg und steht Forderungen von über 4.000 Gläubigern gegenüber.

   Zu den finanziellen Auswirkungen der inzwischen eingereichten Schiedsgerichtklage wollte sich der Siemens-Sprecher nicht äußern. Mit einem Schiedsspruch ist den Angaben zufolge "realistischerweise nicht vor Mitte 2009 zu rechnen".

   Qisda hat laut Siemens Gegenklage bei der ICC eingereicht. Darin beantrage das Unternehmen nach einer Änderung im März inzwischen die Zahlung eines "beträchtlichen Schadenersatzes" sowie Erhebung weiterer "beträchtlicher Schadenersatzansprüche und Feststellungsanträge". Siemens werde die Abweisung der Widerklage durch das Schiedsgericht beantragen.

   Bei Qisda in Taiwan war am Dienstagnachmittag zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Webseite: http://www.siemens.com http://www.qisda.com

- Von Alexander Becker, Dow Jones Newswires, +49 (0)89 5521 40 30 industry.de@dowjones.com DJG/abe/smh (END) Dow Jones Newswires

   April 29, 2008 12:06 ET (16:06 GMT)

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