26.12.2017 15:19:41

Tausende Kunden beschwerten sich 2017 über ihre Versicherung

BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Zu spät oder zu wenig Geld: Tausende Versicherte haben sich auch 2017 bei der Finanzaufsicht Bafin über ihre Assekuranz beschwert. Für Ärger sorgten aus Sicht der Kunden insbesondere Verzögerungen bei der Prüfung des Falls oder die Höhe der Versicherungsleistung, wie die Bafin mitteilte. Nach Daten, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, bearbeitete die Aufsicht bis Ende September insgesamt 5708 Beschwerden abschließend. Im Gesamtjahr 2016 waren es 7985 Fälle.

Ärger gab es immer wieder auch bei der Frage, ob für einen bestimmten Schaden im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz besteht oder nicht. Weitere Beschwerden betrafen zum Beispiel Kündigungen, Beitrags- oder Vertragsänderungen. Am häufigsten gab es wie im Vorjahr Konflikte mit Lebensversicherungen (1383 Fälle bis Ende September), KfZ-Versicherungen (1179) und Krankenversicherungen (1123).

Von einem förmlichen Verwaltungsverfahren musste die Bafin nach eigenen Angaben jedoch keinen Gebrauch machen. Die Assekuranzen hätten von sich aus ihr Vorgehen korrigiert, nachdem die Bafin sie dazu aufgefordert habe.

Auch beim Ombudsmann für Versicherungen machten Verbraucher ihrem Ärger Luft. Dabei ging es unter anderem um Beschwerden zu Rechtsschutz- sowie Lebensversicherungen. In den vergangenen zwei Jahren hätten die Konflikte mit Rechtsschutzversicherungen insbesondere wegen des VW (Volkswagen (VW) vz)-Abgasskandals deutlich zugenommen, erläuterte Ombudsmann Günter Hirsch.

Insgesamt dürften 2017 ungefähr wieder 20 000 Beschwerden eingegangen sein. "Allerdings ist die Zahl der zulässigen Beschwerden deutlich geringer", betonte Hirsch.

Der Versicherungs-Ombudsmann sucht bei Konflikten eine gütliche Einigung, kann bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro aber auch verbindlich entscheiden. Für Verbraucher ist das kostenfrei. Nahezu alle im Privatkundengeschäft tätigen Versicherer sind den Angaben zufolge Mitglieder des Vereins Versicherungsombudsmann und damit verpflichtet, sich am Beschwerdeverfahren zu beteiligen./mar/DP/he

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