14.03.2019 20:17:42
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Terminservice- und Versorgungsgesetz: "Qualität statt Preis" - Knock-out für Hilfsmittel-Ausschreibungen
Mehr als 25 Prozent der 72,5 Millionen gesetzlich krankenversicherten Patienten werden in Deutschland mit Hilfsmitteln versorgt. Das neue Gesetz soll diesen Patienten künftig garantieren, dass nicht der Preis, sondern die Qualität den höchsten Stellenwert bei ihrer Versorgung einnimmt.
Aus für Billigangebote und Diktatverträge
Angesichts der zunehmenden Praxis von Ausschreibungen oder sogenannten Open-House-Diktatverträgen* seitens der Krankenkassen sah sich der Gesetzgeber zu dieser im Rahmen des TSVG nun erfolgten Klarstellung gezwungen. Denn neben einem verstärkten Preisdruck war auch eine Minderqualität zahlreicher Hilfsmittel sowie die Zerschlagung wohnortnaher Versorgung Folgen dieser Krankenkassenpolitik.
Qualitäts- statt Preiswettbewerb
"Die Qualität der Versorgung ist für Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, eine direkte und mitunter existenzielle Frage von Teilhabe und Lebensqualität. Mit dem neuen Gesetz hat die Bundesregierung nun nochmals unterstrichen, dass es hier keine Kompromisse geben darf. Als bundesweiter Vertreter der Leistungserbringer begrüßen wir dieses klare Votum zugunsten eines Qualitäts- statt Preiswettbewerbs ausdrücklich", kommentiert Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik, den Gesetzesbeschluss. "Wir sehen uns in unserer Verantwortung gestärkt, unseren Kunden und Patienten nachhaltig eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Leistung bieten zu können. Nur durch Verhandlungen, in denen entsprechende Qualitätsparameter der Versorgung klar definiert werden, können Patienten auf eine hochwertige Versorgung vertrauen."
* Bei Open-House-Verträgen schreibt allein die Krankenkasse als
mächtige "Einkäuferin" alle Bedingungen wie Preis, Lieferfristen oder
Qualität vor, nach denen Patienten mit Hilfsmitteln zu versorgen
sind. Änderungen sind nicht zulässig, Verhandlungsspielraum besteht
nicht. Jedes Unternehmen, das die definierten Voraussetzungen
erfüllt, kann dem Vertrag während dessen Laufzeit jederzeit beitreten
muss den Vertrag jedoch ohne Wenn und Aber akzeptieren, bei Strafe
des Ausschlusses von der Versorgung.
Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks mehr als 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit etwa 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT vertritt damit bundesweit Leistungserbringer, die dauerhaft den höchsten Anforderungen an eine wohnortnahe und flächendeckende Patientenversorgung entsprechen und als Innovationstreiber im deutschen Gesundheitsmarkt wirken.
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Pressekontakt: Kirsten Abel Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7 -9 44135 Dortmund Telefon: 01715608125
E-Mail: abel@biv-ot.org
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