18.03.2022 17:05:39
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Thyssenkrupp-Stahlsparte plant wegen Kriegsfolgen Kurzarbeit
DUISBURG/ESSEN (dpa-AFX) - Um einen Stellenabbau in den Stahlwerken von thyssenkrupp angesichts des Ukraine-Kriegs zu vermeiden, setzt der Betriebsrat laut einem Medienbericht auf Kurzarbeit. Mit dem Vorstand sei eine Einigung zum Thema Kurzarbeit erzielt worden, sagte der Gesamtbetriebsratschef von Thyssenkrupp Steel, Tekin Nasikkol, der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ, Samstag). Die Vereinbarung stehe am 25. März im Arbeitnehmergremium zur Entscheidung. Ein Unternehmenssprecher wollte sich zu dem Bericht zunächst nicht äußern.
Kurzarbeit werde im April kommen, "aber nicht sofort", sagte Nasikkol der Zeitung. Die Vereinbarung gelte für rund 17 000 Beschäftigte von Thyssenkrupp Steel. Ausgenommen seien Tochterfirmen, darunter Electrical Steel in Gelsenkirchen sowie die Standorte Rasselstein und Hohenlimburg.
Die geplante Vereinbarung sehe vor, dass das Kurzarbeitergeld vom Unternehmen in den ersten drei Monaten auf 85 Prozent des Gehalts aufgestockt werde, danach auf 90 Prozent. Zusätzlich sollen die Beschäftigten eine tägliche Pauschale erhalten. Die Pauschale soll bei 10 Euro in den ersten zehn Tagen und danach bei 15 Euro liegen.
Wie viele Beschäftigte bei Thyssenkrupp Steel in Kurzarbeit gehen, sei noch nicht klar, sagte der Gesamtbetriebsratschef. Die Prüfung laufe noch. Wie lange angesichts des Krieges in der Ukraine Kurzarbeit erforderlich sei, lasse sich derzeit nicht seriös beantworten.
Der Stahl- und Industriekonzern Thyssenkrupp hatte am Mittwochabend mitgeteilt, dass er infolge des Krieges in der Ukraine mit einer "Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung" rechnet. Es sei davon auszugehen, dass die globalen Störungen an verschiedenen Stellen der Lieferketten Folgen vor allem für die Stahl- und Autozuliefergeschäfte des Konzerns haben werden. Gegenläufige Entwicklungen im Werkstoffhandelsgeschäft, das von steigenden Rohstoff- und Materialpreisen profitiere, sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden die Belastungen dem Unternehmen zufolge nicht voll kompensieren./tob/DP/ngu
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