08.03.2015 23:43:00

Weser-Kurier: Über die Dokumentation von Zeugenvernehmungen per Video schreibt Wiebke Ramm:

Bremen (ots) - Es ist so eine Sache mit Zeugen. Im NSU-Prozess ist es die Regel, nicht die Ausnahme, dass sie sich kaum noch erinnern, weil der Mord, das Gespräch, die Situation, nach der der Richter fragt, Jahre her ist. Dann wird das Protokoll ihrer polizeilichen Vernehmung vorgelesen. Die meisten Zeugen nicken es nur noch ab. Das gilt dann als Wahrheit. Gut ist das nicht. In Vernehmungsprotokollen wird das Gesagte von Polizisten nicht wörtlich, sondern nur sinngemäß protokolliert. Aber nicht alles, was ein Polizist für irrelevant hält, muss wirklich irrelevant sein. Wenn ein Polizist einen Beschuldigten suggestiv befragt oder hart angeht, wird er das so deutlich nicht niederschreiben. Aber ob eine Aussage in den Mund gelegt wurde, sie unter Druck oder freimütig entsteht, ist ein Unterschied. Ohne Polizisten generell unlautere Vernehmungsmethoden unterstellen zu wollen - schon das Wissen, dass das Gespräch gefilmt wird, wird dazu führen, dass es ordnungsgemäß abläuft. Wenn unsere Gesellschaft es mit der Wahrheitsfindung ernst meint, sollte sie der Forderung der Strafverteidiger nachkommen und das Ermittlungsverfahren durch die Aufzeichnung von Vernehmungen transparenter machen.

OTS: Weser-Kurier newsroom: http://www.presseportal.de/pm/30479 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2

Pressekontakt: Weser-Kurier Produzierender Chefredakteur Telefon: +49(0)421 3671 3200 chefredaktion@Weser-Kurier.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!