Schleichende Steuererhöhung 03.10.2022 16:35:00

Beschluss des Finanzausschuss: Kalte Progression wird abgeschafft

Beschluss des Finanzausschuss: Kalte Progression wird abgeschafft

Die schleichende Steuererhöhung wird somit mit 1. Jänner des kommenden Jahres abgeschafft. Konkret bedeutet das, dass vom Lohn künftig mehr übrig bleibt. Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig - im nächsten Jahr liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. So steigen alle Tarifstufen in den kommenden Jahren um den Inflationswert.

Als Grundlage für die Erhebung der Inflation haben IHS und WIFO einen Steuer-Progressions-Bericht vorgelegt. Dieser Bericht weist für den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 eine Inflation von 5,2 Prozent aus. Daraus ergibt sich, dass die Menschen mit der Abschaffung der Kalten Progression im kommenden Jahr um 1,85 Mrd. Euro entlastet werden.

"Mit der Abschaffung der Kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung. Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Es ist ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen, die von der massiven Teuerung betroffen sind, mehr Netto vom Brutto bleibt", sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zum heutigen Beschluss in einer Aussendung.

Zusätzlich wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt: die Senkung der Lohnnebenkosten. Mit der Senkung des FLAF-Beitrags um 0,2 Prozent kommt es zu einer Entlastung von 1,5 Mrd. Euro bis 2026. Bereits beschlossen wurde die Senkung der UV-Beiträge um 0,1 Prozent. Insgesamt werden somit die Lohnnebenkosten ab 2023 dauerhaft um insgesamt 0,3 Prozentpunkte gesenkt und der "Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt", so der Minister.

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft werden zum ersten Mal seit 20 Jahren die Umsatzgrenzen für die Pauschalierung angehoben. Davon profitieren bis zu 50.000 Landwirte: Die Umsatzsteuerpauschalierungsgrenze wird von 400.000 Euro auf 600.000 Euro erhöht und die Ertragsteuerpauschalierungsgrenze von 130.000 Euro auf 165.000 Euro angehoben.

Laut aktueller Analyse des Budgetdienstes ist bei der Abschaffung der kalten Progression die relative Entlastung im Bereich von 2.000 Euro pro Monat brutto am höchsten und beträgt im Jahr 2023 bis zu 1,8 Prozent des Nettoeinkommens. Einem Vollzeitbeschäftigten mit 3.171 Euro brutto monatlich bleiben bis 2026 4.100 Euro mehr in der Geldbörse, einer Pensionistin mit 1.582 Euro brutto monatlich bleiben 3.770 Euro.

Die Abschaffung der Kalten Progression bringt laut EcoAustria bis zu rund ein Prozent BIP-Wachstum, eine Beschäftigungserhöhung um bis zu rund 36.700 Personen und 20.000 Arbeitslose weniger bis 2026.

Die Gesamtentlastung durch Abschaffung der Kalten Progression beträgt bis 2026 rund 20 Mrd. Euro (2023: 1,85 Mrd.; 2024: 4,38 Mrd.; 2025: 6,28 Mrd. und 2026: 7,78 Mrd. Euro).

Die neuen Tarifgrenzen für 2023 lauten: 0 Prozent bis 11.693 Euro (statt 11.000), 20 Prozent bis 19.134 Euro (statt 18.000), 30 Prozent bis 32.075 Euro (statt 31.000), 41 Prozent bis 62.080 Euro (statt 60.000); 48 Prozent bis 93.120 Euro (statt 90.000).

ÖVP, Grüne und FPÖ stimmten für den Gesetzesentwurf. ÖVP und Grüne sahen in der Abschaffung der kalten Progression einen historischen Schritt. Obwohl damit eine zentrale Forderung der NEOS umgesetzt wird, stimmten diese nicht zu, fordern eine automatische Vollanpassung. Die Einkommensteuertarife werden automatisch nur um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst. Zur Abgeltung des verbleibenden Drittels soll jedes Jahr bis 15. September ein Beschluss gefasst werden. Das Volumen des abzugeltenden Drittels wird in einem Progressionsbericht erhoben, der für 2023 von WIFO und IHS vorgelegt wurde. Die FPÖ hält diesen Mechanismus für zu komplex. Aus Sicht der SPÖ fehle es an konkreten Regelungen für das restliche Drittel ebenso wie an einer Gegenfinanzierung.

pm/riß

(APA)

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