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09.07.2013 19:17:58

DER STANDARD-KOMMENTAR "Bürgerrecht geht vor Sicherheit" von Thomas Mayer

Europa braucht keinen Snowden - Probleme beim Datenschutz sind offenkundig - Ausgabe vom 10.7.2013

Wien (ots) - Seit Wochen gehen quer durch Europa die Wogen der Empörung hoch angesichts der Enthüllungen eines abgesprungenen US-Agenten zum Datenmissbrauch durch US-Geheimdienste. Völlig zu Recht. Denn auch wenn es im Fall Edward Snowden nach wie vor einige seltsame Begleitumstände und kaum handfeste Beweise statt Behauptungen gibt, lässt sich sagen: Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass US-Dienste
gestützt auf US-Recht - Daten auch von Europäern systematisch abgreifen. Die Regierung in Washington hat dem nicht widersprochen. Was jenseits des Atlantiks nach den Terroranschlägen von 9/11 von der Bevölkerung jedoch mehrheitlich befürwortet wird, ist aus Sicht der europäischen Bürger legitimerweise unerträglich. Es gibt in der EU nicht jene Sondergesetze, die unter dem Deckmantel der militärischen Sicherheit praktisch alles erlauben. Daher haben europäische Bürger jedes Recht, von ihren Regierungen präzise Auskünfte darüber zu erhalten, wann, wie, warum und in welchem Ausmaß die Sicherheitsdienste in den EU-Staaten mit den Amerikanern bestens kooperieren. Dazu ist - zumindest bisher - wenig zu hören. Außer viel Herumgedruckse und Enthüllungen, dass auch britische und französische Geheimdienste den "Freunden" in Amerika kaum nachstehen, hat noch kein Land ernsthafte Konsequenzen gezogen. Einer der Gründe dürfte sein, dass die meisten Regierungen in Europa in puncto Datenmissbrauch bzw. Schutz der Privatsphäre der Bürger wohl selber jede Menge Dreck am Stecken haben - und das nicht nur im militärischen Aufklärungsbereich. Die Europäer müssen nicht unbedingt mit dem Finger auf die USA zeigen. Die haben Grund, beim Datenschutz im eigenen Haus zu kehren. Wie weit das alles in Wahrheit geht, wenn auch vordergründig auf unspektakuläre Weise, das ließ sich nun bei der öffentlichen Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs schön ablesen. Auch dabei ging es um die systematische Erfassung von Daten, die Aufzeichnungen von Telekommunikationsdaten im Zuge der Vorratsdatenspeicherung. Nicht Inhalte werden dabei "abgehört", sondern wer mit wem wann kommuniziert. Vorläufiges Fazit: Die entsprechende EU-Regelung aus dem Jahr 2006 wurde offensichtlich äußerst schlampig ausgestaltet. Der eine oder andere der EU-Höchstrichter (die eigentlich für ihre Trockenheit und Verschwiegenheit berühmt-berüchtigt sind) machte aus seinem Herzen auch gar keine Mördergrube: Sehr angemessen erscheine das nicht, was die Regierungen mit den EU-Institutionen ausgeklüngelt hätten; es sei nicht mehr zeitgemäß, dass die Vorratsdatenspeicherung auf Basis eines Binnenmarktgesetzes (!) gemacht wurde; und es dürfe kein Zweifel daran bestehen, dass die Grundrechte der EU-Charta für alle nationalen Regierungen bei der Umsetzung zu gelten hätten - ohne Einschränkungen. Man wird sehen, ob der EuGH Ende des Jahres, wenn das Urteil frühestens ergeht, die gesamte Richtlinie kippen wird oder nur Auftrag zur gründlichen Überarbeitung gibt. Klar ist aber schon jetzt, dass die Union von sich aus gut beraten wäre, das Thema Datenschutz in der EU schon vorher einem gründlichen Check zu unterziehen. Die Dinge passen derzeit nicht zusammen. Der Staat mischt sich zu oft zu tief ein ins (Daten-)Leben seiner Bürger. Prism soll davon nicht ablenken.

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