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22.12.2014 16:01:43

DGAP-Ad hoc: Beate Uhse AG

DGAP-Adhoc: Beate Uhse AG: Wechselseitiger Verzicht auf Optionsrechte hinsichtlich Kondomeriet A/S

Beate Uhse AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

22.12.2014 16:01

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mit Vertrag vom 15. März 2011 verkaufte die Beate Uhse Aktiengesellschaft ihre 80% Beteiligung an der Kondomeriet A/S, Norwegen, an die Consipio Holding B.V., Niederlande. Im Rahmen des Vertrags vereinbarte die Beate Uhse Aktiengesellschaft die Möglichkeit zum sofortigen Rückerwerb der Gesellschaftsanteile in einem Zeitraum bis zum 1. Januar 2017 ("Call-Option"). Die Consipio Holding B.V. erhielt das Recht, die Gesellschaftsanteile im Zeitfenster bis zum 1. Januar 2017 an die Beate Uhse Aktiengesellschaft zu verkaufen ("Put-Option"). Aufgrund der vereinbarten Optionsrechte kam es zu keiner Entkonsolidierung der Kondomeriet A/S, so dass diese weiter in den Konsolidierungskreis des Beate Uhse Konzerns einbezogen wurde.

Mit Vertrag vom 22. Dezember 2014 haben die Beate Uhse Aktiengesellschaft und die Consipio Holding B.V. mit sofortiger Wirkung vereinbart, wechselseitig auf die jeweils eingeräumten Put- bzw. Call-Optionsrechte zu verzichten. Aufgrund dieses Verzichts wird die Kondomeriet A/S nicht mehr in den Konsolidierungskreis des Beate Uhse Konzerns einbezogen. Man erwartet im Zusammenhang mit dem Optionsverzicht einen nicht liquiditätswirksamen einmaligen positiven Ergebniseffekt aus der Entkonsolidierung und weiteren Effekten in einer Größenordnung von über EUR 2,5 Mio.. Die finale Ergebnisauswirkung auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 ist zum momentanen Zeitpunkt noch nicht bestimmbar.



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