22.12.2014 16:01:43
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DGAP-Ad hoc: Beate Uhse AG
Beate Uhse AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
22.12.2014 16:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mit Vertrag vom 15. März 2011 verkaufte die Beate Uhse Aktiengesellschaft
ihre 80% Beteiligung an der Kondomeriet A/S, Norwegen, an die Consipio
Holding B.V., Niederlande. Im Rahmen des Vertrags vereinbarte die Beate
Uhse Aktiengesellschaft die Möglichkeit zum sofortigen Rückerwerb der
Gesellschaftsanteile in einem Zeitraum bis zum 1. Januar 2017
("Call-Option"). Die Consipio Holding B.V. erhielt das Recht, die
Gesellschaftsanteile im Zeitfenster bis zum 1. Januar 2017 an die Beate
Uhse Aktiengesellschaft zu verkaufen ("Put-Option"). Aufgrund der
vereinbarten Optionsrechte kam es zu keiner Entkonsolidierung der
Kondomeriet A/S, so dass diese weiter in den Konsolidierungskreis des Beate
Uhse Konzerns einbezogen wurde.
Mit Vertrag vom 22. Dezember 2014 haben die Beate Uhse Aktiengesellschaft
und die Consipio Holding B.V. mit sofortiger Wirkung vereinbart,
wechselseitig auf die jeweils eingeräumten Put- bzw. Call-Optionsrechte zu
verzichten. Aufgrund dieses Verzichts wird die Kondomeriet A/S nicht mehr
in den Konsolidierungskreis des Beate Uhse Konzerns einbezogen. Man
erwartet im Zusammenhang mit dem Optionsverzicht einen nicht
liquiditätswirksamen einmaligen positiven Ergebniseffekt aus der
Entkonsolidierung und weiteren Effekten in einer Größenordnung von über EUR
2,5 Mio.. Die finale Ergebnisauswirkung auf den Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2014 ist zum momentanen Zeitpunkt noch nicht bestimmbar.
22.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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