29.08.2014 13:56:52
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DGAP-Ad hoc: DF Deutsche Forfait AG
DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Hauptversammlung
29.08.2014 13:56
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
DF Deutsche Forfait AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
Köln, 29.8.2014 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG hat bei der
Aufstellung der Monatsbilanz per Juli 2014 sowie der Hochrechnung des
Monatsergebnisses für August 2014 festgestellt, dass ein Verlust in Höhe
der Hälfte des Grundkapitals der DF Deutsche Forfait AG eingetreten ist.
Maßgeblich für die Berechnung des Verlustes ist der nach handelsrechtlichen
Vorschriften aufgestellte Einzelabschluss der Gesellschaft.
Der Verlust ist entstanden, da die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft seit der Aufnahme auf die Sanktionsliste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) Anfang Februar 2014 erheblich eingeschränkt ist.. Die fehlenden Erträge konnten durch die eingeleiteten Sparmaßnahmen nicht kompensiert werden. Zusätzlich sind hohe einmalige Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem OFAC Listing entstanden. Der Vorstand wird unverzüglich für den 14. Oktober 2014 eine Hauptversammlung einberufen, um gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen.
Die DF Deutsche Forfait AG arbeitet weiterhin intensiv daran, eine Streichung von der Sanktionsliste zu erreichen, um die Gesellschaft schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu machen.
DF Deutsche Forfait AG Christoph Charpentier Kattenbug 18 - 24 50667 Cologne T +49 221 97376-37 F +49 221 97376-60 E investor.relations@dfag.de http://www.dfag.de
29.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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