17.07.2014 10:19:52
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DGAP-Ad hoc: Ehlebracht AG St.
Ehlebracht AG / Schlagwort(e): Sonstiges
17.07.2014 10:19
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pflichtmitteilung nach § 15 WpHG
EHLEBRACHT AG: Wechsel in den Entry Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse angestrebt
Enger, 17. Juli 2014 - Der Vorstand der EHLEBRACHT AG hat heute
(17.07.2014) mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, den Widerruf
der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel im regulierten Markt der
Frankfurter Börse zu beantragen und die Handelsaufnahme im Entry Standard
der Frankfurter Wertpapierbörse anzustreben. Zudem hat der Vorstand
beschlossen, nach Handelsaufnahme der EHLEBRACHT Aktien im Entry Standard
der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien zum
Börsenhandel im regulierten Markt der Börsen in Düsseldorf und Berlin zu
betreiben.
Der Vorstand hat die Frage eines bereits seit langer Zeit immer wieder diskutierten Segmentwechsels aus dem regulierten Markt (General Standard) in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse erörtert. Zudem hatten sich Aktionäre der Gesellschaft in der am 8.7.2014 stattgefundenen Hauptversammlung und weiteren Gesprächen kritisch zum enormen Berichtsumfang und Aufwand bei EHLEBRACHT geäußert, der sich allerdings aus der Notierung im regulierten Markt (General Standard) mit umfänglicheren Berichtspflichten und der Bilanzierung nach IFRS im Vergleich zum Entry Standard mit geringeren Berichtspflichten und der Bilanzierung nach dem HGB ergibt. Vor dem Hintergrund des noch voraussichtlich bis zum 7.8.2014 laufenden Übernahmeangebotes der E & Funktionstechnik Holding AG und einer hierfür sinnvoll erscheinenden vollumfänglichen Information der Aktionäre hat der Vorstand die Entscheidung des Segmentwechsels kurzfristig getroffen.
Die privatrechtliche Regulierung des Entry Standard ist im Vergleich zum regulierten Markt weniger komplex, verursacht langfristig geringere Kosten und erlaubt dem Management sich zunehmend auf das operative Kerngeschäft zu konzentrieren.
Nach Auffassung des Vorstandes und Aufsichtsrates bietet der Entry Standard in Anbetracht der Größe der Gesellschaft das geeignete Marktsegment, um eine sinnvolle Kosten-Nutzen-Relation der Börsennotierung im Verhältnis zur Marktkapitalisierung und den berechtigten Transparenzinteressen der Aktionäre herzustellen. Mit Aufnahme der Börsennotierung im Entry Standard beabsichtigt die EHLEBRACHT AG im Interesse der Anleger auch weiterhin wesentliche Transparenz- und Publizitätsstandards zu gewährleisten. Zudem ist beabsichtigt die Handelbarkeit der EHLEBRACHT-Aktie über das elektronische Handelssystem Xetra auch zukünftig zu ermöglichen.
Die Einbeziehung in den Entry Standard soll mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Der Widerruf der Zulassungen in den regulierten Märkten der Börsen Düsseldorf und Berlin dürfte in der weiteren Folge mit Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführungen wirksam werden. An der Börse Düsseldorf werden die Aktien dann voraussichtlich in das Segment Primärmarkt des Freiverkehrs einbezogen werden.
Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand, Tel.:05223/185128, E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet: http://www.ehlebracht-ag.com
17.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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