28.02.2005 22:49:00
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DGAP-Ad hoc: VCH Best-of-VC GmbH & Co. KGaA
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Strategische Unternehmensentscheidung
VCH Best-of-VC: Details zum Zusammenschluß mit der Heliad Equity Partners
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Geschäftsführung der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA und VCH Best-of-VC
GmbH & Co. KGaA gibt Details zum Zusammenschluss beider Unternehmen bekannt
Die Geschäftsführung der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA und der VCH
Best-of-VC GmbH & Co. KGaA hat soeben nach Abschluss der internen Prüfungen zu
einem Zusammenschluss der beiden Unternehmen folgendes beschlossen:
Der Zusammenschluss der beiden Unternehmen soll im Wege einer Verschmelzung
der VCH Best-of-VC GmbH & Co. KGaA auf die Heliad Equity Partners GmbH & Co.
KGaA erfolgen. Als Verschmelzungsstichtag ist der 01. Januar 2005 vorgesehen.
Das Umtauschverhältnis wurde mit 3:2 festgelegt, d.h., die Aktionäre der VCH
Best-of-VC GmbH & Co. KGaA sollen bei entsprechenden Zustimmungsbeschlüssen
der Aktionäre für je 3 auf den Namen lautende Stückaktien der VCH Best-of-VC
GmbH & Co. KGaA mit einem rechnerischen Nennwert in Höhe von EUR 1,00 Stück 2
auf den Namen lautende Stückaktien der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA
mit einem rechnerischen Nennwert in Höhe von EUR 1,00 erhalten. Basis dieses
Umtauschverhältnisses sind die durchgeführten Bewertungsarbeiten, die einen
Betrag von EUR 1,24 je Aktie der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA und
einen Betrag von EUR 0,82 je Aktie der VCH Best-of-VC GmbH & Co. KGaA ergeben
haben, was einem Umtauschquotienten von 1,51 entspricht. Die
Unternehmensbewertungen wurden nach dem hier anwendbaren Ertragswertverfahren
gemäß den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW ES 1 neue
Fassung) durchgeführt. Die Geschäftsführung wird in den nächsten Tagen einen
Verschmelzungsvertrag mit den vorgenannten Inhalten unterzeichnen.
Als Verschmelzungsprüfer wurde die Verhülsdonk & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Berlin
bestellt. Der Abschluss der Bewertungsarbeiten dieses gerichtlich bestellten
unabhängigen Verschmelzungsprüfers wird aus heutiger Sicht bis Mitte März
erwartet. Die erforderlichen Zustimmungen der Aktionäre zur Verschmelzung
sollen im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlungen eingeholt werden, welche
für den 03. Mai (VCH Best-of-VC GmbH & Co. KGaA) bzw. 04. Mai (Heliad Equity
Partners GmbH & Co. KGaA) vorgesehen sind.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Adhoc-Mitteilung:
Hintergrund der Überlegungen der Geschäftsführung für eine Zusammenführung der
Unternehmen im Wege der Verschmelzung sind die möglichen
Kosteneinsparungspotentiale auf Ebene der Unternehmen, die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit sowie eine steigende Kapitalmarktwahrnehmung.
Rechtlicher Hinweis
Ergänzende Informationen zur Bewertung der Unternehmen werden im
Verschmelzungsbericht und im Verschmelzungsprüfungsbericht enthalten sein, die
jeweils mit Einladung zu der entsprechenden Hauptversammlung zur Einsicht
ausgelegt werden.
Mit den Aussagen zu den nach den Regelungen von IDW ES 1 n.F. ermittelten
Ertragswerten werden keine Prognosen oder Annahmen zur künftigen Entwicklung
des Börsenkurses der Aktien der VCH Best-of-VC GmbH & Co. KGaA oder der Heliad
Equity Partners GmbH & Co. KGaA getroffen.
VCH Best-of-VC GmbH & Co. KGaA
Freiherr-vom-Stein-Straße 31
60323 Frankfurt am Main
Deutschland
ISIN: DE0007857575
WKN: 785757
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.02.2005
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