25.04.2019 23:17:21

DGAP-Adhoc: Aves One AG: Drohende einmalige Belastung aus Rechtsstreit

DGAP-Ad-hoc: Aves One AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Aves One AG: Drohende einmalige Belastung aus Rechtsstreit

25.04.2019 / 23:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Aves One AG: Drohende einmalige Belastung aus Rechtsstreit

Hamburg, 25. April 2019 - Die Aves One AG gibt bekannt, dass aufgrund eines Gerichtsverfahrens ihrer Tochtergesellschaft BSI Blue Seas Investment GmbH im Zusammenhang mit einem im Jahr 2013 abgeschlossenen Kaufvertrag für Seecontainer mit einem Volumen von mehr als USD 100 Mio. zusätzliche einmalige Aufwendungen in Höhe von rund EUR 2,5 Mio. auf die Gesellschaft zukommen können. Die Schätzung dieses Betrages ergibt sich aus einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts. Das Gerichtsverfahren läuft bereits seit dem Jahr 2014. Ein Gespräch zur vergleichsweisen Beilegung des Streits führte bislang zu keinem Ergebnis. Die Aves One AG wird im Rahmen des Konzernabschlusses 2018 eine entsprechende Rückstellung bilden. Damit verringert sich das prognostizierte EBITDA von EUR 54,7 Mio. auf EUR 52,2 Mio. Das EBT von prognostiziert EUR 13,7 Mio. verändert sich auf EUR 11,2 Mio. Liquiditätsseitig wurde hierfür ein diese Summe übersteigender Betrag bereits seit dem vorletzten Geschäftsjahr vorgehalten. Die Urteilsverkündung wird für Ende Mai 2019 erwartet. Über eine mögliche Revision wird die Gesellschaft nach der Urteilsverkündung entscheiden.

 

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