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08.02.2019 07:24:43

DGAP-Adhoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG: Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

DGAP-Ad-hoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Deutsche Geothermische Immobilien AG: Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

08.02.2019 / 07:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

1. Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung der Deutschen Geothermischen Immobilen AG vom 14. Dezember 2018 gefassten Beschlüsse

  • zu Tagesordnungspunkt 4.1 (Wahl des Herrn Andreas Seidel mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021)
  • zu Tagesordnungspunkt 4.2 (Wahl des Herrn Dr. Marcus Opitz mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021)
  • zu Tagesordnungspunkt 4.3 (Wahl des Herrn Ulrich Schmid mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021)

Anfechtungsklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 3-05 O 3/19 anhängig.

2. Das Landgericht Frankfurt am Main hat frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, den 11. April 2019 um 09:40 Uhr.

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Der Vorstand

Kontakt: Martin Müller
Deutsche Geothermische Immobilien AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 67 77 99 50


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Unternehmen: Deutsche Geothermische Immobilien AG
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