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31.03.2017 23:25:40

DGAP-Adhoc: Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine Enthaftung der Marenave

Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine Enthaftung der Marenave

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DGAP-Ad-hoc: Marenave Schiffahrts AG / Schlagwort(e):

Vereinbarung/Kapitalrestrukturierung

Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine

Enthaftung der Marenave

31.03.2017 / 23:26 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Marenave Schiffahrts AG (Marenave oder Gesellschaft) hat heute mit der

Mehrzahl der die Marenave-Flotte finanzierenden Banken durch Abschluss einer

Restrukturierungs- und Enthaftungsvereinbarung sowie einer Verzichts- und

Verwertungsvereinbarung die maßgeblichen vertraglichen Grundlagen für eine

vollständige Enthaftung der Gesellschaft von Finanzverbindlichkeiten

geschaffen.

Die zwischen der Marenave, der Mehrzahl der finanzierenden Banken sowie den

Einschiffsgesellschaften geschlossenen Vereinbarungen haben u.a. den

Abverkauf der gesamten Marenave-Flotte zum Gegenstand. Die Vereinbarungen

sehen vor, unter welchen Bedingungen die Marenave von sämtlichen die

Schiffsfinanzierungsdarlehen besichernden Verbindlichkeiten enthaftet wird

und ihr ein gewisser Betrag für die Finanzierung der Unternehmensfortführung

verbleibt. Im Zuge der Veräußerung der Schiffe auf

Einschiffsgesellschaftsebene sollen die Banken unter bestimmten Bedingungen

auf die offenen Forderungen aus den Schiffsfinanzierungsdarlehen insoweit

verzichten, als dies für die Ermöglichung einer solventen Liquidation der

jeweiligen Einschiffsgesellschaft erforderlich ist.

Die Wirksamkeit der Vereinbarungen steht teilweise noch unter Vorbehalten

und zwar unter anderem dem Vorbehalt des Ausscheidens einer nicht an den

Vereinbarungen beteiligten finanzierenden Bank als Darlehensgeber. Die

Vereinbarungen sehen zudem verschiedene Kündigungsrechte vor, unter anderem

für den Fall der nicht fristgemäßen Erreichung bestimmter Meilensteine.

Die Enthaftung ist gemäß der bereits von der Marenave abgeschlossenen

Investorenvereinbarung wiederum wesentliche Voraussetzung für den Einstieg

der Investoren im Wege von Kapitalmaßnahmen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 20.

Februar 2017), für den mit dem Abschluss der vorstehend genannten

Vereinbarungen nun ein wesentlicher Grundstein gesetzt worden ist.

Der Vorstand

Kontakt:

Bernd Raddatz, kaufmännischer Leiter

Marenave Schiffahrts AG

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31.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Marenave Schiffahrts AG

Caffamacherreihe 7

20355 Hamburg

Deutschland

Telefon: 040 / 28 41 93 0

Fax: 040 / 28 41 93 297

E-Mail: info@marenave.com

Internet: www.marenave.com

ISIN: DE000A0H1GY2

WKN: A0H1GY

Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin,

München; Open Market in Frankfurt

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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560973 31.03.2017 CET/CEST

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