31.03.2017 23:25:40
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DGAP-Adhoc: Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine Enthaftung der Marenave
Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine Enthaftung der Marenave
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DGAP-Ad-hoc: Marenave Schiffahrts AG / Schlagwort(e):
Vereinbarung/Kapitalrestrukturierung
Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine
Enthaftung der Marenave
31.03.2017 / 23:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Marenave Schiffahrts AG (Marenave oder Gesellschaft) hat heute mit der
Mehrzahl der die Marenave-Flotte finanzierenden Banken durch Abschluss einer
Restrukturierungs- und Enthaftungsvereinbarung sowie einer Verzichts- und
Verwertungsvereinbarung die maßgeblichen vertraglichen Grundlagen für eine
vollständige Enthaftung der Gesellschaft von Finanzverbindlichkeiten
geschaffen.
Die zwischen der Marenave, der Mehrzahl der finanzierenden Banken sowie den
Einschiffsgesellschaften geschlossenen Vereinbarungen haben u.a. den
Abverkauf der gesamten Marenave-Flotte zum Gegenstand. Die Vereinbarungen
sehen vor, unter welchen Bedingungen die Marenave von sämtlichen die
Schiffsfinanzierungsdarlehen besichernden Verbindlichkeiten enthaftet wird
und ihr ein gewisser Betrag für die Finanzierung der Unternehmensfortführung
verbleibt. Im Zuge der Veräußerung der Schiffe auf
Einschiffsgesellschaftsebene sollen die Banken unter bestimmten Bedingungen
auf die offenen Forderungen aus den Schiffsfinanzierungsdarlehen insoweit
verzichten, als dies für die Ermöglichung einer solventen Liquidation der
jeweiligen Einschiffsgesellschaft erforderlich ist.
Die Wirksamkeit der Vereinbarungen steht teilweise noch unter Vorbehalten
und zwar unter anderem dem Vorbehalt des Ausscheidens einer nicht an den
Vereinbarungen beteiligten finanzierenden Bank als Darlehensgeber. Die
Vereinbarungen sehen zudem verschiedene Kündigungsrechte vor, unter anderem
für den Fall der nicht fristgemäßen Erreichung bestimmter Meilensteine.
Die Enthaftung ist gemäß der bereits von der Marenave abgeschlossenen
Investorenvereinbarung wiederum wesentliche Voraussetzung für den Einstieg
der Investoren im Wege von Kapitalmaßnahmen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 20.
Februar 2017), für den mit dem Abschluss der vorstehend genannten
Vereinbarungen nun ein wesentlicher Grundstein gesetzt worden ist.
Der Vorstand
Kontakt:
Bernd Raddatz, kaufmännischer Leiter
Marenave Schiffahrts AG
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31.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Marenave Schiffahrts AG
Caffamacherreihe 7
20355 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040 / 28 41 93 0
Fax: 040 / 28 41 93 297
E-Mail: info@marenave.com
Internet: www.marenave.com
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