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02.06.2016 17:52:39

DGAP-Adhoc: Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu s...

Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu stellen

Vtion Wireless Technology AG / Schlagwort(e): Sonstiges

02.06.2016 17:52

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-Hoc-Mitteilung

Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel

vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu

stellen

Frankfurt, 2. Juni 2016. Die Aktien der Vtion Wireless Technology AG

(Segment Prime Standard, ISIN: DE000CHEN993, WKN: CHEN) sind derzeit zum

Wertpapierhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und

gleichzeitig im Untersegment des Regulierten Marktes mit zusätzlichen

Pflichten zugelassen, die sich aus der Einbeziehung ergeben (Prime

Standard).

Heute hat der Vorstand der Vtion Wireless Technology AG mit Zustimmung des

Aufsichtsrats entschieden, den Widerruf der Zulassung zum Prime Standard zu

beantragen. Die Zulassung der Aktien der Vtion Wireless Technology AG zum

Regulierten Markt (General Standard) soll davon zunächst unberührt

bleiben.

Der Widerruf der Zulassung wird innerhalb von drei Monaten nach der

Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung im Internet (www.deutsche-

boerse.com) durch die Geschäftsführung der Deutschen Börse wirksam.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Kirchhoff Consult AG

Andreas Friedemann, tel.: +49 40 60 91 86 50,

andreas.friedemann@kirchhoff.de

oder besuchen Sie unsere Website auf: www.vtion.de

Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete

Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben;

sie beruhen stattdessen auf Vtions derzeitigen Ansichten und Erwartungen

und die diesen zugrundeliegenden Annahmen hinsichtlich in der Zukunft

liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß

zahlreichen Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Der Eintritt jeder dieser

Risiken und Unsicherheiten sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der

Annahmen, auf welchen die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu

erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichenden Ergebnissen

führen. Vtion übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten

Aussagen zu aktualisieren. Jegliche zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich

deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht wird.

02.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Vtion Wireless Technology AG

Westhafenplatz 1 (Westfalen Tower)

60327 Frankfurt

Deutschland

Telefon: +49 69 710 456 245

Fax: +49 69 710 456 248

E-Mail: ir@vtion.de,Janina.schumann@kirchhoff.de

Internet: www.vtion.de

ISIN: DE000CHEN993

WKN: CHEN99

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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