07.08.2013 15:07:01
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DGAP-HV: Jetter AG
DGAP-HV: Jetter AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.09.2013 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Jetter AG, Ludwigsburg,
am 18.09.2013, 11:00 Uhr, im Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Jetter AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.03.2013, des Lageberichts für die Jetter AG und des Lageberichts für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012/13 sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.03.2013 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.03.2013 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Jetter AG und des Konzerns für das zum 31.03.2014 endende Geschäftsjahr zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 3.241.061 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Jetter AG c/o BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstr. 67 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax 07142-78 86 67-11 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
bis spätestens am 11.09.2013, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis, der sich auf den Beginn des 28.08.2013 (des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung - 'Nachweisstichtag') zu beziehen hat, reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter können mit dem den Aktionären mit der Eintrittskarte zugesandten Formular bevollmächtigt werden. Sie üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisung aus. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nur bis zum 16. September 2013 (24:00 Uhr) unter nachfolgend genannter Adresse möglich ist.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform (§ 126 b BGB). Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Jetter AG c/o BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstr. 67 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax 07142-78 86 67-11 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden, mit der Eintrittskarte zugesandt.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Rechte der Aktionäre
Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse http://www.jetter.de im Verzeichnis Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2013 abgerufen werden.
Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 18.08.2013, 24:00 Uhr, zugehen.
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 03.09.2013, 24:00 Uhr, zugehen.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Anträge, Wahlvorschläge und Verlangen von Aktionären
Anträge, Wahlvorschläge und Verlangen von Aktionären zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Jetter AG Herrn Günter Eckert Gräterstraße 2 71642 Ludwigsburg
Fax: +49 (7141) 2550 555 E-Mail: geckert@jetter.de
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG schriftlich an den Vorstand zu richten. Wir bitten, derartige Verlangen an die o.g. postalische Adresse des Vorstands zu richten.
Informationen nach § 124a AktG
Die Informationen nach § 124a AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse http://www.jetter.de im Verzeichnis Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2013 abgerufen werden.
Unterlagen zur Hauptversammlung sowie Veröffentlichungen auf der Internetseite
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Jetter AG und der Konzernabschluss und Konzernlagebericht, jeweils zum 31.03.2013, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012/13 sowie der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB sind im vollen Wortlaut von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft http://www.jetter.de im Verzeichnis Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2013 zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen kostenfrei übersandt.
Ludwigsburg, im August 2013
Jetter AG
Der Vorstand
Hinweis: Einlass ist am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr.
Wegbeschreibung:
Adresse Forum: Forum am Schlosspark Stuttgarter Straße 33 71638 Ludwigsburg
Mit dem Auto A81:
Von Stuttgart kommend fahren Sie an der Ausfahrt Ludwigsburg Süd ab. Sie ordnen sich in Richtung Ludwigsburg ein und bleiben auf der Schwieberdinger Straße. Die Schwieberdinger Straße geht zunächst in die Keplerstraße und dann in die Friedrichstraße über. Von der Friedrichstraße biegen Sie links in die Stuttgarter Straße (B27) ab. Auf der rechten Seite finden Sie das Forum.
Von Heilbronn kommend fahren Sie an der Ausfahrt Ludwigsburg Nord ab. Sie ordnen sich in Richtung Ludwigsburg ein und bleiben auf der B27. Nach dem 'Blühenden Barock' biegen Sie links in die Friedrich-Ebert-Straße ein, in der sich die reservierten Parkplätze für die Besucher der Hauptversammlung befinden.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Ab Stuttgart Hauptbahnhof nehmen Sie entweder die S-Bahn Linie 4 Richtung Marbach oder die S-Bahn Linie 5 Richtung Bietigheim bis Bahnhof Ludwigsburg. Das Forum liegt ca. 650 m vom Bahnhof entfernt. Vom Bahnhofsvorplatz gehen Sie 80 m die Myliusstraße hinunter und biegen halbrechts in die Alleenstraße ein, die nach 550 m auf die Stuttgarter Straße (B27) trifft. Diese überqueren Sie und sind am Ziel.
Jetter AG Investor Relations Gräterstraße 2 71642 Ludwigsburg Tel.: +49 (7141) 2550 0 Fax: +49 (7141) 2550 555 www.jetter.de
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07.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Jetter AG Gräterstr. 2 71642 Ludwigsburg Deutschland E-Mail: geckert@jetter.de Internet: http://www.jetter.de ISIN: DE0006264005 WKN: 626400 Börsen: Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 224582 07.08.2013
DGAP-HV: Jetter AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Jetter AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
18.09.2013 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
07.08.2013 / 15:07
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Jetter AG
Ludwigsburg
Wertpapierkennnummer 626400
ISIN: DE0006264005
Einladung zur Hauptversammlung am 18. September 2013
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Jetter AG, Ludwigsburg,
am 18.09.2013, 11:00 Uhr, im Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Jetter AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.03.2013, des Lageberichts für die Jetter AG und des Lageberichts für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012/13 sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.03.2013 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.03.2013 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Jetter AG und des Konzerns für das zum 31.03.2014 endende Geschäftsjahr zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 3.241.061 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Jetter AG c/o BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstr. 67 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax 07142-78 86 67-11 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
bis spätestens am 11.09.2013, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis, der sich auf den Beginn des 28.08.2013 (des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung - 'Nachweisstichtag') zu beziehen hat, reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter können mit dem den Aktionären mit der Eintrittskarte zugesandten Formular bevollmächtigt werden. Sie üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisung aus. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nur bis zum 16. September 2013 (24:00 Uhr) unter nachfolgend genannter Adresse möglich ist.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform (§ 126 b BGB). Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Jetter AG c/o BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstr. 67 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax 07142-78 86 67-11 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden, mit der Eintrittskarte zugesandt.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Rechte der Aktionäre
Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse http://www.jetter.de im Verzeichnis Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2013 abgerufen werden.
Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 18.08.2013, 24:00 Uhr, zugehen.
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 03.09.2013, 24:00 Uhr, zugehen.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Anträge, Wahlvorschläge und Verlangen von Aktionären
Anträge, Wahlvorschläge und Verlangen von Aktionären zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Jetter AG Herrn Günter Eckert Gräterstraße 2 71642 Ludwigsburg
Fax: +49 (7141) 2550 555 E-Mail: geckert@jetter.de
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG schriftlich an den Vorstand zu richten. Wir bitten, derartige Verlangen an die o.g. postalische Adresse des Vorstands zu richten.
Informationen nach § 124a AktG
Die Informationen nach § 124a AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse http://www.jetter.de im Verzeichnis Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2013 abgerufen werden.
Unterlagen zur Hauptversammlung sowie Veröffentlichungen auf der Internetseite
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Jetter AG und der Konzernabschluss und Konzernlagebericht, jeweils zum 31.03.2013, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012/13 sowie der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB sind im vollen Wortlaut von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft http://www.jetter.de im Verzeichnis Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2013 zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen kostenfrei übersandt.
Ludwigsburg, im August 2013
Jetter AG
Der Vorstand
Hinweis: Einlass ist am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr.
Wegbeschreibung:
Adresse Forum: Forum am Schlosspark Stuttgarter Straße 33 71638 Ludwigsburg
Mit dem Auto A81:
Von Stuttgart kommend fahren Sie an der Ausfahrt Ludwigsburg Süd ab. Sie ordnen sich in Richtung Ludwigsburg ein und bleiben auf der Schwieberdinger Straße. Die Schwieberdinger Straße geht zunächst in die Keplerstraße und dann in die Friedrichstraße über. Von der Friedrichstraße biegen Sie links in die Stuttgarter Straße (B27) ab. Auf der rechten Seite finden Sie das Forum.
Von Heilbronn kommend fahren Sie an der Ausfahrt Ludwigsburg Nord ab. Sie ordnen sich in Richtung Ludwigsburg ein und bleiben auf der B27. Nach dem 'Blühenden Barock' biegen Sie links in die Friedrich-Ebert-Straße ein, in der sich die reservierten Parkplätze für die Besucher der Hauptversammlung befinden.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Ab Stuttgart Hauptbahnhof nehmen Sie entweder die S-Bahn Linie 4 Richtung Marbach oder die S-Bahn Linie 5 Richtung Bietigheim bis Bahnhof Ludwigsburg. Das Forum liegt ca. 650 m vom Bahnhof entfernt. Vom Bahnhofsvorplatz gehen Sie 80 m die Myliusstraße hinunter und biegen halbrechts in die Alleenstraße ein, die nach 550 m auf die Stuttgarter Straße (B27) trifft. Diese überqueren Sie und sind am Ziel.
Jetter AG Investor Relations Gräterstraße 2 71642 Ludwigsburg Tel.: +49 (7141) 2550 0 Fax: +49 (7141) 2550 555 www.jetter.de
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07.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Jetter AG Gräterstr. 2 71642 Ludwigsburg Deutschland E-Mail: geckert@jetter.de Internet: http://www.jetter.de ISIN: DE0006264005 WKN: 626400 Börsen: Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 224582 07.08.2013
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