LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Beverungen
Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600 ISIN: DE 000 633 600 1
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 21. Juni 2022, um 12.00 Uhr
in der Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen,
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember 2021, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats,
des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr.
Diese Unterlagen sind im Internet unter
zugänglich und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
der LEWAG Holding AG bereits gebilligt hat.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 12.940.130,86 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,20 je nennwertloser Stückaktie auf das Grundkapital von 12.165.120,--
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950.400,00
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Vortrag auf neue Rechnung |
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11.989.730,86 |
Bilanzgewinn |
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12.940.130,86 |
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 24. Juni
2022, fällig.
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3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) sind § 120a AktG und § 162 AktG neu eingeführt worden.
Gemäß § 162 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften verpflichtet, jährlich einen Vergütungsbericht
zu erstellen. § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten
und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer wurden auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lewag.de/hauptversammlung |
veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2021 zu billigen.
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.
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Teilnahmevoraussetzungen:
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 14. Juni 2022 bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse anmelden und ihren
Aktienbesitz nachweisen:
LEWAG Holding AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Deutschland oder per Telefax.: +49 69 12012 86045 oder per e-mail: wp.hv@db-is.com
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform zugehen. Zum Nachweis
für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform
und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) beziehen, dies ist Dienstag, 31.
Mai 2022 (0:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht
blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder diesen
nach § 135 AktG gleichgestellten Personen, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme
des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.
Als weiteren Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter
www.lewag.de/Hauptversammlung
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei sind allerdings
nur Weisungen zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß
§ 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter und unterschriebener
Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens 17. Juni 2022 unter der unten genannten
Adresse an die Gesellschaft zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse; als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an,
den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte E-Mail-Adresse zu übersenden.
Besondere Teilnahmebedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie
Wir planen, die Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.
Die Gesundheit von allen Aktionärinnen und Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie weiteren Teilnehmern an der
Hauptversammlung hat für uns dabei höchste Priorität. Sollten bestimmte Schutzmaßnahmen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben
werden beispielsweise das Tragen von Schutzmasken während der Veranstaltung oder der Nachweis eines negativen Testergebnisses
werden wir dies zeitnah auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt geben.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 am Grundkapital
erreichen (dies entspricht 195.313 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 21. Mai 2022, 24.00
Uhr, unter der unten genannten Adresse zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem
unverzüglich über die Internetadresse
www.lewag.de/Hauptversammlung
zugänglich.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge
von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die unten genannte Adresse zu richten.
Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die bis mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 6. Juni 2022 bei der Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.lewag.de/Hauptversammlung
veröffentlicht soweit die Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Ein
Wahlvorschlag braucht nach § 127 AktG nicht begründet werden. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 beträgt das Grundkapital der LEWAG Holding AG 12.165.120,-
und ist eingeteilt in 4.752.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien.
Veröffentlichungen im Internet
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, die Informationen
zum Datenschutz für Aktionäre sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lewag.de
zur Verfügung.
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:
LEWAG Holding AG Investor Relations Industriestraße 21 37688 Beverungen Fax: 00 49 / 52 73 / 88 88 5 e-mail: info@lewag.de
Beverungen, im Mai 2022
LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen
Der Vorstand
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