26.06.2015 15:06:51

DGAP-HV: Powerland AG

DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.08.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

26.06.2015 15:06

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Powerland AG

Frankfurt am Main

- ISIN DE000PLD5558 - - WKN PLD555 -



Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der



ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 06. August 2015, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr)

in der IHK Frankfurt am Main, Raum Lichthof, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main

ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie Vorlage des Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Powerland AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.286.854,54 wird in gesamter Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.'

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Im Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft Shunyuan Guo und Yachen Jiang (bis 30. Dezember 2014) an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

In dem Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft Dr. Peter Diesch (bis zur Hauptversammlung am 26. März 2014), Volker Potthoff (bis zur Hauptversammlung am 26. März 2014), Binghui Lu (seit der Hauptversammlung am 26. März 2014), Stephan Oehen (seit der Hauptversammlung am 26. März 2014) und Hsueh Yi Huang an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

'Die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.'

6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Hsueh Yi Huang endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung am 06. August 2015. Dem Aufsichtsrat würden dementsprechend nur noch Herr Binghui Lu und Herr Stephan Oehen angehören.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

'Herr Hsueh Yi Huang, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Tainan (Provinz Taiwan), China, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 06. August 2015 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'

Herr Hsueh Yi Huang ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.



Vorlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im Internet unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden:

* Zu Tagesordnungspunkt 1

- Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland AG zum 31. Dezember 2014

- Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2014

- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches

- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG



Die vorgenannten Unterlagen liegen außerdem während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Grundkapital und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000, wovon insgesamt 570.864 gemäß § 71b AktG ruhen. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender Adresse zugehen:

Powerland AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Fax: +49 (0) 2203/20229-11 E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de

Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 16. Juli 2015, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, eingehen.

Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu richten: Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, 51149 Köln, Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de.

Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.

Anträge und Anfragen von Aktionären

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 06. Juli 2015, 24:00 Uhr, zugehen.

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 22. Juli 2015, 24:00 Uhr, zugeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 22. Juli 2015, 24:00 Uhr, zugeht.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Powerland AG c/o GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH Fellnerstraße 7-9 60322 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0)69 - 66554-459 oder +49 (0)69 97 12 47-0 Fax: +49 (0)69 97 12 47-20 E-Mail: ir@powerland.ag

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Sonstige Hinweise

Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 16. Juli 2015, 00.00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.

Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung.

Unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.

Anfragen und Anforderung von Unterlagen

Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die

Powerland AG c/o GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH Fellnerstraße 7-9 60322 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0)69 - 66554-459 oder +49 (0)69 97 12 47-0 Fax: +49 (0)69 97 12 47-20 E-Mail: ir@powerland.ag

Frankfurt am Main, im Juni 2015

Powerland AG

Der Vorstand

Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Powerland AG benannte Stimmrechtsvertreter

Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Powerland AG am 06. August 2015 haben Sie die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts aus den von Ihnen gehaltenen Aktien zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht unter Offenlegung des Namens des bevollmächtigenden Aktionärs ausüben.

Zum Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft Frau Elke Strothmann und Herrn Karsten Tabbert, benannt. Sie sind beide Mitarbeiter der AAA HV Management GmbH, Köln. Der benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Weisung abzustimmen. Dem von der Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreter können keine Aufträge und Weisungen zu Wortmeldungen, zur Stellung von Fragen oder Anträgen sowie zur Einlegung von Widersprüchen etc. erteilt werden.

Wenn Sie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen Sie Folgendes veranlassen:

Sie melden sich zur Hauptversammlung unter Nachweis Ihres Anteilsbesitzes an und bestellen bei Ihrer Depotbank für jedes Ihrer Depots eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte übermitteln Sie zusammen mit dem ausgefüllten und zur Wahrung der Textform unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular an folgende Adresse:

Powerland AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Fax: +49 (0) 2203/20229-11 E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de

Vollmacht und Weisungen müssen spätestens bis zum 04. August 2015, 24:00 Uhr, dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter dieser Adresse im Original oder per Telefax unter der folgenden Nummer: +49 (0) 2203/202229-11 oder per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse: powerland2015@aaa-hv.de zugehen.

Wenn Sie die von Ihnen erteilten Weisungen ändern oder die Bevollmächtigung widerrufen möchten, bitten wir Sie, diese Änderungen mit Hilfe der auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung abrufbaren Formulare vorzunehmen. Weisungsänderungen bitten wir ausschließlich auf dem entsprechenden Formular vorzunehmen und dabei Weisungen zu sämtlichen Tagesordnungspunkten (auch zu den Punkten, bei denen die Weisung nicht geändert wurde) zu erteilen. Die vollständig ausgefüllten Formulare können Sie per Post oder Telefax oder E-Mail an die dort angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse senden. Die Formulare müssen spätestens am 04. August 2015, 24:00 Uhr bei den Stimmrechtsvertretern unter der oben genannten Adresse eingehen, um berücksichtigt werden zu können. In der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre können auch noch während der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen.

Falls ordnungsgemäße Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Bitte beachten Sie, dass Sie den Stimmrechtsvertretern zu Gegenanträgen keine Weisungen erteilen können.

Beachten Sie bitte, dass die Bestellung Ihrer Eintrittskarte so rechtzeitig erfolgt, dass die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht bis zum 30. Juli 2015, 24:00 Uhr erfolgen können. Beachten Sie weiterhin, dass die Postlaufzeit für den Versand der Eintrittskarte an Sie und die Rücksendung derselben nebst Vollmachts- und Weisungsformular an die Gesellschaft einige Tage betragen kann. Wir empfehlen daher, die Eintrittskarten möglichst frühzeitig bei ihrer Depotbank zu bestellen.

Frankfurt am Main

Powerland AG





26.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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