14.02.2014 15:17:26
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DGAP-HV: Powerland AG
DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.03.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 26. März 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im MesseTurm, Raum Kappa, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie Vorlage des Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012
Die Hauptversammlung hat gemäß § 173 Abs. 1 AktG über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses Beschluss zu fassen. In Bezug auf die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt vorgelegt werden, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung sondern lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme vor.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Der Jahresabschluss der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.'
b) 'Der Konzernabschluss der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.'
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Powerland AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.331.481,19 wird in gesamter Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Im Geschäftsjahr 2012 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft Shunyuan Guo, Yongliang Guo, Qingsheng Cai, Kelvin Ho (ab 01. Dezember 2012) und Hock Soon Gan (bis 30. November 2012) an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2012 Dr. Peter Diesch, Volker Potthoff und Hsueh Yi Huang an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Moore Stephens Düsseldorf AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt.'
6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Peter Diesch und Volker Potthoff haben im Einvernehmen mit dem Vorstand mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihr Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft niedergelegt. Damit gehört dem Aufsichtsrat aktuell nach Ende dieser Hauptversammlung nur noch Hsueh Yi Huang an.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Herr Binghui Lu, selbstständiger Investor, wohnhaft in Peking (China), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Binghui Lu ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
b) 'Herr Stephan Oehen, selbständiger Kommunikationsberater, wohnhaft in Zürich (Schweiz), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Stephan Oehen ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
7. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden.
Nach § 20 Abs. 2 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder Ersatz ihrer Auslagen sowie des eventuell auf die Aufsichtsratsvergütung entfallenden Mehrwertsteuerbetrages, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
In Abweichung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 sollen der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats darüber hinaus folgende Parameter zugrunde gelegt werden: Der Aufsichtsratsvorsitzende soll eine feste jährliche Vergütung von EUR 60.000,00 erhalten. Den sonstigen Aufsichtsratsmitgliedern soll eine feste Vergütung von EUR 30.000,00 zustehen. Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Beschlüsse zu fassen:
'Die Mitglieder Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung nach folgenden Maßgaben:
a) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von EUR 60.000,00 p.a..
b) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00 p.a..
c) Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis).'
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im Internet unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden:
* Zu Tagesordnungspunkt 1
- Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland AG zum 31. Dezember 2012
- Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2012
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG
Die vorgenannten Unterlagen liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 19. März 2014, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender Adresse zugehen:
Powerland AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203/20229-11
E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 5. März 2014, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 19. März 2014, 24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu richten: Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, 51149 Köln, Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 23. Februar 2014, 24:00 Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 11. März 2014, 24:00 Uhr, zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 11. März 2014, 24:00 Uhr, zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Powerland AG
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69/66554-276
E-Mail: ir@powerland.ag
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Sonstige Hinweise
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 5. März 2014, 00.00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung.
Unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Powerland AG
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69/66554-276
E-Mail: ir@powerland.ag
Frankfurt am Main, im Februar 2014
Powerland AG
Der Vorstand
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Powerland AG benannte Stimmrechtsvertreter
Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Powerland AG am 26. März 2014 haben Sie die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts aus den von Ihnen gehaltenen Aktien zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht unter Offenlegung des Namens des bevollmächtigenden Aktionärs ausüben.
Zum Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft Frau Hong Lang benannt. Sie ist Mitarbeiterin der Powerland AG. Der benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Weisung abzustimmen. Dem von der Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreter können keine Aufträge und Weisungen zu Wortmeldungen, zur Stellung von Fragen oder Anträgen sowie zur Einlegung von Widersprüchen etc. erteilt werden.
Wenn Sie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen Sie Folgendes veranlassen:
Sie melden sich zur Hauptversammlung unter Nachweis Ihres Anteilsbesitzes an und bestellen bei Ihrer Depotbank für jedes Ihrer Depots eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte übersenden Sie zusammen mit dem ausgefüllten und zur Wahrung der Textform unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular an folgende Adresse:
Powerland AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203/20229-11
E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de
Vollmacht und Weisungen müssen spätestens bis zum 24. März 2014, 18:00 Uhr, dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern unter dieser Adresse im Original oder per Telefax unter der folgenden Nummer: +49 (0) 2203/202229-11 oder per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse: powerland2014@aaa-hv.de zugehen.
Wenn Sie die von Ihnen erteilten Weisungen ändern möchten, bitten wir Sie, diese Änderungen mit Hilfe des auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung abrufbaren Weisungsänderungsformulars vorzunehmen. Weisungsänderungen bitten wir ausschließlich auf diesem Formular vorzunehmen und dabei Weisungen zu sämtlichen Tagesordnungspunkten (auch zu den Punkten, bei denen die Weisung nicht geändert wurde) zu erteilen. Das vollständig ausgefüllte Weisungsänderungsformular können Sie per Post oder Telefax oder E-Mail an die dort angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse senden. Geänderte Weisungen müssen spätestens am 24. März 2014, 18:00 Uhr bei den Stimmrechtsvertretern unter der oben genannten Adresse eingehen, um berücksichtigt werden zu können.
Falls ordnungsgemäße Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Bitte beachten Sie, dass Sie den Stimmrechtsvertretern zu Gegenanträgen keine Weisungen erteilen können.
Beachten Sie bitte, dass die Bestellung Ihrer Eintrittskarte so rechtzeitig erfolgt, dass die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht bis zum 19. März 2014, 24:00 Uhr erfolgen können. Beachten Sie weiterhin, dass die Postlaufzeit für den Versand der Eintrittskarte an Sie und die Rücksendung derselben nebst Vollmachts- und Weisungsformular an die Gesellschaft einige Tage betragen kann. Wir empfehlen daher, die Eintrittskarten möglichst frühzeitig bei ihrer Depotbank zu bestellen.
Powerland AG Frankfurt am Main
14.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Powerland AG Lyoner Str. 14 60528 Frankfurt am Main Deutschland E-Mail: ir@powerland.ag Internet: http://www.powerland.ag/de/ ISIN: DE000PLD5558 WKN: PLD555 Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.02.2014 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Powerland AG
Frankfurt am Main
- ISIN DE000PLD5558 -
- WKN PLD555 -
Einladung zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2012
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 26. März 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im MesseTurm, Raum Kappa, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie Vorlage des Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012
Die Hauptversammlung hat gemäß § 173 Abs. 1 AktG über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses Beschluss zu fassen. In Bezug auf die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt vorgelegt werden, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung sondern lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme vor.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Der Jahresabschluss der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.'
b) 'Der Konzernabschluss der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.'
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Powerland AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.331.481,19 wird in gesamter Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Im Geschäftsjahr 2012 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft Shunyuan Guo, Yongliang Guo, Qingsheng Cai, Kelvin Ho (ab 01. Dezember 2012) und Hock Soon Gan (bis 30. November 2012) an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2012 Dr. Peter Diesch, Volker Potthoff und Hsueh Yi Huang an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Moore Stephens Düsseldorf AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt.'
6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Peter Diesch und Volker Potthoff haben im Einvernehmen mit dem Vorstand mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihr Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft niedergelegt. Damit gehört dem Aufsichtsrat aktuell nach Ende dieser Hauptversammlung nur noch Hsueh Yi Huang an.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Herr Binghui Lu, selbstständiger Investor, wohnhaft in Peking (China), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Binghui Lu ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
b) 'Herr Stephan Oehen, selbständiger Kommunikationsberater, wohnhaft in Zürich (Schweiz), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Stephan Oehen ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
7. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden.
Nach § 20 Abs. 2 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder Ersatz ihrer Auslagen sowie des eventuell auf die Aufsichtsratsvergütung entfallenden Mehrwertsteuerbetrages, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
In Abweichung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 sollen der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats darüber hinaus folgende Parameter zugrunde gelegt werden: Der Aufsichtsratsvorsitzende soll eine feste jährliche Vergütung von EUR 60.000,00 erhalten. Den sonstigen Aufsichtsratsmitgliedern soll eine feste Vergütung von EUR 30.000,00 zustehen. Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Beschlüsse zu fassen:
'Die Mitglieder Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung nach folgenden Maßgaben:
a) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von EUR 60.000,00 p.a..
b) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00 p.a..
c) Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis).'
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im Internet unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden:
* Zu Tagesordnungspunkt 1
- Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland AG zum 31. Dezember 2012
- Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2012
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG
Die vorgenannten Unterlagen liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 19. März 2014, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender Adresse zugehen:
Powerland AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203/20229-11
E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 5. März 2014, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 19. März 2014, 24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu richten: Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, 51149 Köln, Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 23. Februar 2014, 24:00 Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 11. März 2014, 24:00 Uhr, zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 11. März 2014, 24:00 Uhr, zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Powerland AG
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69/66554-276
E-Mail: ir@powerland.ag
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Sonstige Hinweise
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 5. März 2014, 00.00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung.
Unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Powerland AG
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69/66554-276
E-Mail: ir@powerland.ag
Frankfurt am Main, im Februar 2014
Powerland AG
Der Vorstand
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Powerland AG benannte Stimmrechtsvertreter
Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Powerland AG am 26. März 2014 haben Sie die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts aus den von Ihnen gehaltenen Aktien zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht unter Offenlegung des Namens des bevollmächtigenden Aktionärs ausüben.
Zum Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft Frau Hong Lang benannt. Sie ist Mitarbeiterin der Powerland AG. Der benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Weisung abzustimmen. Dem von der Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreter können keine Aufträge und Weisungen zu Wortmeldungen, zur Stellung von Fragen oder Anträgen sowie zur Einlegung von Widersprüchen etc. erteilt werden.
Wenn Sie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen Sie Folgendes veranlassen:
Sie melden sich zur Hauptversammlung unter Nachweis Ihres Anteilsbesitzes an und bestellen bei Ihrer Depotbank für jedes Ihrer Depots eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte übersenden Sie zusammen mit dem ausgefüllten und zur Wahrung der Textform unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular an folgende Adresse:
Powerland AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203/20229-11
E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de
Vollmacht und Weisungen müssen spätestens bis zum 24. März 2014, 18:00 Uhr, dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern unter dieser Adresse im Original oder per Telefax unter der folgenden Nummer: +49 (0) 2203/202229-11 oder per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse: powerland2014@aaa-hv.de zugehen.
Wenn Sie die von Ihnen erteilten Weisungen ändern möchten, bitten wir Sie, diese Änderungen mit Hilfe des auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung abrufbaren Weisungsänderungsformulars vorzunehmen. Weisungsänderungen bitten wir ausschließlich auf diesem Formular vorzunehmen und dabei Weisungen zu sämtlichen Tagesordnungspunkten (auch zu den Punkten, bei denen die Weisung nicht geändert wurde) zu erteilen. Das vollständig ausgefüllte Weisungsänderungsformular können Sie per Post oder Telefax oder E-Mail an die dort angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse senden. Geänderte Weisungen müssen spätestens am 24. März 2014, 18:00 Uhr bei den Stimmrechtsvertretern unter der oben genannten Adresse eingehen, um berücksichtigt werden zu können.
Falls ordnungsgemäße Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Bitte beachten Sie, dass Sie den Stimmrechtsvertretern zu Gegenanträgen keine Weisungen erteilen können.
Beachten Sie bitte, dass die Bestellung Ihrer Eintrittskarte so rechtzeitig erfolgt, dass die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht bis zum 19. März 2014, 24:00 Uhr erfolgen können. Beachten Sie weiterhin, dass die Postlaufzeit für den Versand der Eintrittskarte an Sie und die Rücksendung derselben nebst Vollmachts- und Weisungsformular an die Gesellschaft einige Tage betragen kann. Wir empfehlen daher, die Eintrittskarten möglichst frühzeitig bei ihrer Depotbank zu bestellen.
Powerland AG Frankfurt am Main
14.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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