20.07.2017 09:10:41

DGAP-News: Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt über Fahrverbot für Dieselfahrzeuge

Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt über Fahrverbot für Dieselfahrzeuge

^

DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt über Fahrverbot für

Dieselfahrzeuge

20.07.2017 / 09:11

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt über Fahrverbot für

Dieselfahrzeuge

- Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert vom Land Baden-Württemberg einen

strikten Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte

- Nach dem ersten Verhandlungstag meldet das Verwaltungsgericht Zweifel an

der Wirksamkeit der Software Updates als "Nachrüstlösung" an und begrüßt die

Einführung einer "Blauen Plakette"

- Einführung einer "Blauen Plakette" hätte die Nachrüstung von Dieselmotoren

mit Systemen wie dem hocheffizienten BNOx zur Folge

Königswinter, 20. Juli 2017 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter im

Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über den Verlauf des ersten

Verhandlungstages des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich möglicher

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Anlass für die gestrige

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist eine entsprechende Klage der

Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg. Die DUH will

eine Änderung des Luftreinhalteplans erreichen, sodass der Plan die

erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte

für Stickstoffdioxid enthält. Als wirksames Mittel sieht die DUH ein

generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Weitere Klagen hat die DUH unter

anderem gegen Köln, Bonn, Aachen, Essen und Frankfurt am Main eingereicht.

Die Regierung in Stuttgart hatte zuletzt erklärt, Fahrverbote unbedingt

abwenden zu wollen. Experten der Landesregierung gehen jedoch davon aus,

dass rund 50% der Euro 5-Fahrzeuge auf Euro 6 umgerüstet werden müssten, um

Fahrverbote abwenden zu können. Die Fahrzeughersteller versuchen mit

Software-Updates die Emissionen entsprechend zu senken, erreichen dabei aber

nach Meinung unabhängiger Sachverständiger keinen ausreichenden Effekt, um

tatsächlich Euro 6-Werte zu erreichen und ein Fahrverbot zu vermeiden.

Vielmehr sehen Verbraucherverbände die Gefahr von vermehrten Motorschäden

durch das Software-Update.

Nach dem ersten Verhandlungstag haben die zuständigen Richter erhebliche

Zweifel an dem vorgeschlagenen Software-Update der Automobilhersteller

geäussert: Die vorgeschlagenen Massnahmen seinen "von maximalem Optimismus

getragen." Neben dem Verwaltungsgericht zweifeln auch der Deutsche Städtetag

und der bayrische Senat am Wirkungsgrad eines Software-Updates. Auch müssten

nach Aussage eines Motorexperten im Deutschlandfunk zusätzliche

Motorkomponenten getauscht werden. Trotzdem könnten die Stickoxidemissionen

damit lediglich um 25% bis 35% reduziert werden und liegen somit immer noch

um ein Vielfaches über dem geforderten Grenzwert.

Im Falle eines positiven Urteils im Sinne der DUH durch das

Verwaltungsgericht muss das Bundesland den Luftreinhalteplan überarbeiten

und striktere Massnahmen zur Umsetzung der gesetzlich festgeschriebenen

Grenzwerte vorlegen. Dies ist nach Ansicht des Verkehrsministers Hermann die

Einführung einer "Blauen Plakette" in Kombination mit einer Modernisierung

des ÖPNV. Das Gericht äusserte sich positiv zur Einführung einer "Blauen

Plakette" und monierte dabei gleichzeitig die Haltung der Bundesregierung:

"Es ist absolut indiskutabel wie sich die Bundesregierung bei der Blauen

Plakette verhält." Im Falle einer "Blauen Plakette" könnte auch von

Dieselfahrverboten abgesehen werden.

Die "Blaue Plakette" sieht vor, dass mindestens die gesetzlich

vorgeschriebenen Euro 6-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen. Dies

kann mit dem BNOx System, das bereits in anderen Ländern erfolgreich in

grossen Nachrüstprojekten eingesetzt wird, auch unter realen Bedingungen

erreicht werden. Da bei einer BNOx Nachrüstung Großserienkomponenten genutzt

werden, sind Haltbarkeit und Verfügbarkeit bei einem Einsatz in Deutschland

gewährleistet.

Mit dem BNOx System können somit die Stickoxidgrenzwerte der Dieselfahrzeuge

eingehalten und die Grenzwertüberschreitungen in Großstädten vermieden

werden. Ein Dieselfahrverbot und der vom Verband der Automobilindustrie

befürchtete Verlust von Arbeitsplätzen wären damit kein Thema. Das Urteil

des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird für Ende nächster Woche erwartet.

Ausführliche Informationen zum BNOx System sind unter folgendem Link

verfügbar: www.BNOx.info.

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der

Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot

branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit

(Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen

insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw und andere Nutzfahrzeuge) und Off-Road

(z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der

Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter

Wertpapierbörse.

Kontakt:

cometis AG

Claudius Krause

Unter den Eichen 7

65195 Wiesbaden

Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28

Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66

E-Mail: krause@cometis.de

Kontakt:

Nadine Lange

Baumot Group AG

Eduard-Rhein-Straße 21-23

D-53639 Königswinter

T +49(0)2244 91 80 57

F +49(0)2244 91 83 819

E nadine.lange@twintec.de

---------------------------------------------------------------------------

20.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Baumot Group AG

Eduard-Rhein-Straße 21 - 23

53639 Königswinter

Deutschland

Telefon: +49 (0)2244. 91 80 57

Fax: +49 (0)2244. 91 83 819

E-Mail: IR@twintec.de

Internet: http://twintecag.twintecbaumot.de/

ISIN: DE000A2DAM11

WKN: A2DAM1

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Basic

Board) in Frankfurt

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

594199 20.07.2017

°

Nachrichten zu Baumot (ex TWINTEC)mehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Baumot (ex TWINTEC)mehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Baumot (ex TWINTEC) 0,00 0,00% Baumot (ex TWINTEC)