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28.09.2016 20:53:41

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Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')

DGAP-News: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG / Schlagwort(e): Sonstiges

Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6

der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über

Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')

28.09.2016 / 20:53

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6

der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über

Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')

28.09.2016

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich

NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN,

KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN.

Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6

der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über

Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") und zur Aufhebung der

Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der

Richtlinie 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission und gemäß

Artikel 6 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

vom 8. März 2016.

Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG ("Berenberg" oder

"Stabilisierungsmanager") hat im Zusammenhang mit dem Börsengang der Shop

Apotheke Europe N.V., Venlo, Niederlande (die "Gesellschaft") die Funktion

des Stabilisierungsmanager übernommen und wird vom 14. Oktober 2016 bis

maximal 12. November 2016 (jeweils einschließlich) (der

"Stabilisierungszeitraum") in Bezug auf die voraussichtliche Aufnahme der

Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft am Regulierten Markt (Prime

Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse am 13. Oktober 2016 (ISIN:

NL0012044747; WKN: A2AR94) berechtigt sein, in dem gemäß Artikel 5 Abs. 4

der Marktmissbrauchsverordnung zulässigen Umfang, im Namen und für Rechnung

der einzelnen Konsortialbanken Mehrzuteilungen vorzunehmen oder

Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen (die "Stabilisierungsmaßnahmen").

Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung des Börsenkurses oder

Marktpreises der Aktien der Gesellschaft während des

Stabilisierungszeitraums gerichtet, wenn die Wertpapiere unter

Verkaufsdruck geraten, und sollen so den durch kurzfristige Anleger

verursachten Verkaufsdruck mindern und für diese Wertpapiere geordnete

Marktverhältnisse aufrechterhalten. Stabilisierungsmaßnahmen können dazu

führen, dass der Börsenkurs oder der Marktpreis der Aktien höher sind, als

es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich

vorübergehend ein Börsenkurs oder Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das

nicht von Dauer ist. Zudem können Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen

oder irreführenden Eindruck über das Angebot der Aktien erzeugen. Der

Stabilisierungsmanager kann Stabilisierungsmaßnahmen am regulierten Markt

der Frankfurter Wertpapierbörse vornehmen. Der Stabilisierungsmanager ist

nicht zu Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Es kann daher nicht

zugesichert werden, dass Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden.

Stabilisierungsmaßnahmen müssen daher nicht zwingend erfolgen und können

jederzeit ohne Vorankündigung wieder beendet werden.

Bei möglichen Stabilisierungsmaßnahmen und soweit gesetzlich zulässig

können Anlegern im Rahmen des Angebots zusätzlich zu dem ursprünglichen

Angebot an Aktien der Gesellschaft bis zu 535.714 zusätzliche Aktien

zugeteilt werden (die "Mehrzuteilung"). Im Zusammenhang mit einer möglichen

Mehrzuteilung, wurden dem Stabilisierungsmanager im Namen und für Rechnung

der Konsortialbanken bis zu 535.714 Aktien aus dem Bestand der bestehenden

Aktionäre (die "Greenshoe-Aktionäre") in Form eines kostenlosen

Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt; die Anzahl dieser Aktien

beträgt bis zu 15% der neu im Rahmen der IPO-Kapitalerhöhung von der

Gesellschaft auszugebenden Aktien.

Die verkaufenden Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager im Namen und

für Rechnung der Konsortialbanken in diesem Zusammenhang, ausschließlich um

etwaige Mehrzuteilungen abzudecken, eine Option zum Erwerb von bis zu

535.714 Mehrzuteilungs-Aktien aus dem Bestand der verkaufenden Aktionäre

(die "Mehrzuteilungs-Aktien") zum Angebotspreis abzüglich der vereinbarten

Provisionen eingeräumt, um auf diese Weise die Verpflichtung zur

Rückübertragung aus dem Wertpapierdarlehen zu erfüllen (die "Greenshoe-

Option"). Die Greenshoe-Option kann durch den Stablisierungsmanager im

Namen und für Rechnung der Konsortialbanken ausgeführt werden. Die

Greenshoe-Option endet 30 Kalendertage nach Aufnahme des Börsenhandels der

Aktien und kann nur in dem Umfang, in dem Aktien im Wege der Mehrzuteilung

platziert wurden, vorgenommen werden.

Während des Stabilisierungszeitraums gewährleistet der

Stabilisierungsmanager die angemessene Bekanntgabe der Einzelheiten

sämtlicher Stabilisierungsmaßnahmen spätestens am Ende des siebten

Handelstags nach dem Tag der Ausführung dieser Maßnahmen.

Nach Beendigung des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in

angemessener Weise bekannt geben, ob Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen

wurden oder nicht, sowie über den Beginn und das Ende der

Preisstabilisierungsmaßnahmen, das Datum, an dem die letzte

Stabilisierungsmaßnahme vorgenommen wurde, die Preisspanne innerhalb derer

Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen wurden (für jedes Datum an dem eine

Stabilisierungsmaßnahme ergriffen wurde) und der Handelsplatz, an dem die

etwaige Stabilisierungsmaßnahmen erfolgten.

Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den

Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan verbreitet oder

veröffentlicht werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch den

Teil eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten,

Kanada, Australien, Japan oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein

solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Die Wertpapiere, auf die

in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht,

gemäß dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen

Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen nicht in den

Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, außer auf Basis des

Vorliegens einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des

Securities Act oder im Rahmen von Rechtsgeschäften, die der

Registrierungspflicht des Securities Act nicht unterliegen. Es wird kein

öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten stattfinden.

Im Vereinigten Königreich ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet,

die (i) qualifizierte Investoren im Sinne des Financial Services and

Markets Act 2000 (in der jeweils gültigen Fassung) sowie gegebenenfalls

einschlägiger Durchführungsmaßnahmen sind, und/oder (ii) sich außerhalb des

Vereinigten Königreiches befinden, und/oder (iii) professionelle Erfahrung

mit Investmentangelegenheiten haben, die unter die Definition von

"investment professionals" gemäß Artikel 19 (5) des Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen

Fassung) (die "Verordnung") fallen, oder Personen sind, die unter Artikel

49 (2) (a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies,

unincorporated associations, etc.") oder die unter eine andere Ausnahme der

Verordnung fallen (wobei alle Personen gemäß (i) bis (iii) zusammen als

"Relevante Personen" bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten

Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf

diese Mitteilung oder irgendeinen Teil ihres Inhalts handeln. Alle

Investments und Investmentaktivitäten, auf die in dieser Mitteilung Bezug

genommen wird, stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und werden nur

mit Relevanten Personen abgewickelt.

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28.09.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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506569 28.09.2016

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