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EHLEBRACHT AG: Mitteilung über die Absicht einer Konzernverschmelzung der EHLEBRACHT AG auf die E & Funktionstechnik Holding AG und eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang
DGAP-News: EHLEBRACHT AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
EHLEBRACHT AG: Mitteilung über die Absicht einer Konzernverschmelzung
der EHLEBRACHT AG auf die E & Funktionstechnik Holding AG und eines
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der EHLEBRACHT AG im
Zusammenhang
27.02.2015 / 08:51
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Unternehmensmitteilung nach Entry Standard-Bedingungen
Quasi Ad hoc
EHLEBRACHT AG: Mitteilung über die Absicht einer Konzernverschmelzung der
EHLEBRACHT AG auf die E & Funktionstechnik Holding AG und eines
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang
mit der Verschmelzung (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Enger, 27. Februar 2015 - Die E & Funktionstechnik Holding AG, Köln hat der
EHLEBRACHT AG, Enger mitgeteilt, in Verhandlungen über den Abschluss eines
Verschmelzungsvertrags zwischen der EHLEBRACHT AG als übertragende
Gesellschaft und der E & Funktionstechnik Holding AG als übernehmende
Gesellschaft eintreten zu wollen, und den Entwurf eines
Verschmelzungs-vertrags übersandt.
Die E & Funktionstechnik Holding AG ist derzeit unmittelbar mit ca. 90,0832
Prozent an der EHLEBRACHT AG beteiligt. Der Entwurf des
Verschmelzungs-vertrags enthält den Hinweis, dass die übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang mit der
Verschmelzung nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung ausgeschlossen werden sollen.
Der Vorstand der EHLEBRACHT AG beabsichtigt mit dem Vorstand der E &
Funktionstechnik Holding AG über den Abschluss des von der E &
Funktionstechnik Holding AG übersandten Entwurfs eines
Verschmelzungs-vertrags zu verhandeln.
Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand,
Tel.:05223/185128,
E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet:
http://www.ehlebracht-ag.com
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27.02.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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327611 27.02.2015
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