14.02.2014 07:21:15

DGAP-News: Powerland AG

DGAP-News: Powerland AG: Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012

DGAP-News: Powerland AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Jahresergebnis Powerland AG: Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012

14.02.2014 / 07:21

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Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012

Frankfurt/Main, 14. Februar 2014 - Heute lädt die Powerland AG (ISIN DE000PLD5558 / Prime Standard), der führende chinesische Hersteller von Handtaschen, Lederwaren und Accessoires, ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012 ein, die am 26. März 2014 in Frankfurt am Main stattfinden wird. Im Verlauf dieser Veranstaltung werden Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens den Aktionären vorschlagen, den Konzernabschluss der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 in der vorliegenden Fassung zu billigen. Der Vorschlag stützt sich auf die Ergebnisse einer unabhängigen Prüfung, die von Ernst & Young durchgeführt wurde. Diese Vorgehensweise trägt einerseits dazu bei, weiteren Zeitaufwand für forensische Prüfungen zu vermeiden. Andererseits gibt sie Powerland die Möglichkeit, sich fortan wieder auf den normalen Geschäftsbetrieb zu konzentrieren. Im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, keine Dividende auszuschütten. (Weitere Informationen zu den Untersuchungsergebnissen des unabhängigen Prüfers finden Sie im Anhang an diese Pressemitteilung.)



Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat vorschlagen, die Moore Stephens Düsseldorf AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

Weitere Beschlüsse der Hauptversammlung werden die Zusammensetzung des Aufsichtsrats betreffen: Im Einvernehmen mit dem Vorstand des Unternehmens werden die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Peter Diesch und Volker Potthoff ihre Mandate mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung niederlegen. Es wird vorgeschlagen, an ihrer Stelle Herrn Binghui Lu, selbstständiger Investor, wohnhaft in Peking (China), und Herrn Stephan Oehen, selbstständiger Kommunikationsberater, wohnhaft in Zürich (Schweiz), in den Powerland-Aufsichtsrat zu wählen. Beide Kandidaten haben im Verlauf ihrer Karriere einschlägige Berufspraxis gesammelt. (Weitere Informationen zu Herrn Binghui Lu und Herrn Stephan Oehen finden Sie im Anhang an diese Pressemitteilung.)

Yachen Jiang, seit Juli 2013 CFO des Powerland-Konzerns, erklärt dazu: 'Aus der heutigen Perspektive des Jahres 2014 gesehen, scheint 2012 sehr lange her zu sein. Nach Beendigung der ursprünglichen Abschlussprüfung für das Jahr 2012 wurde Powerland zusätzlich zwei forensischen Prüfungen unterzogen. Diese Verfahren stellten eine enorme Belastung für die Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens dar. Vor allem aber sank das Vertrauen der Investoren. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um uns ausdrücklich dafür bei Ihnen zu entschuldigen und Ihnen versichern, dass Powerland jede Anstrengung unternehmen wird, um eine solche Situation zukünftig zu verhindern. Das Unternehmen wird das Thema Transparenz noch weiter in den Fokus stellen und sowohl interne Kontrollmechanismen wie externe Kommunikationsprozesse weiter verbessern. Wir sind zuversichtlich, dass wir die anstehende Hauptversammlung dazu nutzen können, endgültig mit der Vergangenheit abzuschließen und nur noch nach vorne zu schauen.'

Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie unter http://www.powerland.ag/de/investor-relations/hauptversammlung.

ANHANG - Weitere Informationen zu den Untersuchungsergebnissen des unabhängigen Prüfers

Wie bereits bekannt gegeben, hat der Abschlussprüfer der Powerland AG, die BDO AG, dem Unternehmen am 2. Juli 2013 mitgeteilt, dass er ein negatives Prüfungsurteil bezüglich des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 abgeben wird. Am 15. Juli 2013 informierte Powerland über die genannten Prüfungshemmnisse und gab eine eigene Analyse der Lage ab. Im August 2013 beauftragten Aufsichtsrat und Vorstand des Unternehmens die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als unabhängigen Prüfer, um die von BDO vorgebrachten Prüfungshemmnisse einer Untersuchung zu unterziehen. Ernst & Young hat die Arbeiten Anfang November 2013 beendet und Anfang Januar 2014 den Bericht über die forensische Prüfung finalisiert. Powerland möchte im Folgenden die Untersuchungsergebnisse des unabhängigen Prüfers hinsichtlich der Prüfungshemmnisse sowie die eigene Sichtweise darlegen:

1. Umsatzerlöse im Exportgeschäft Der Abschlussprüfer ist nicht überzeugt von der Validität der Umsatzerlöse im Exportgeschäft, die im Jahr 2012 etwa 18 % des gesamten Konzernumsatzes ausmachten. Dieses Argument stützt sich auf Unstimmigkeiten in Exportdokumenten, die Tatsache, dass bestimmte Zahlungseingänge nicht mit den jeweiligen Aufträgen übereinstimmen sowie auf Transaktionen mit verbundenen Unternehmen.

Der Vorstand erachtet die Unstimmigkeiten als nicht relevant für die Umsatzrealisierung, da alle Zahlungen vollständig vereinnahmt und die gelieferten Waren zu marktüblichen Preisen angeboten wurden. Zudem wurde detailliert erklärt, dass es im internationalen Handel üblich ist, dass sowohl Unterschiede zwischen dem Namen des Empfängers und der Lieferadresse auftreten als auch Sammelzahlungen genutzt werden, aufgrund derer eine Zuordnung von Zahlungseingängen zu einzelnen Bestellungen nicht möglich sind. Darüber hinaus ist das Unternehmen ausführlich auf die Art der in Frage gestellten Transaktionen eingegangen und hat nachgewiesen, dass diese angemessen waren. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen sogar Besuche von BDO bei Powerlands südafrikanischen Geschäftspartnern vor Ort ermöglicht. Während dieser Reise konnte sich BDO davon überzeugen, dass das Exportgeschäft tatsächlich existiert.

Im Zuge der forensischen Prüfung hat Ernst & Young die den Umsatzerlösen im Exportgeschäft zugrunde liegenden Ausfuhrdokumente, die auch BDO vorgelegen hatten, geprüft. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf Dokumenten von kredit- und vertrauenswürdigen Dritten, wie zum Beispiel dem chinesischen Finanzamt, der chinesischen Zollbehörde und der staatlichen Devisenverwaltung (State Administration of Foreign Exchange) in China. Währenddessen fanden ausführliche Gespräche mit relevanten Mitarbeitern sowie Mitarbeitern von Speditionsunternehmen statt. Zusätzlich wurden die Containerunterlagen stichprobenartig untersucht und andere ergebnisorientierte Prüfungshandlungen durchgeführt. Auf Grundlage der hier aufgeführten Informationen hat Ernst & Young festgestellt, dass alle Befragten die Richtigkeit der vom Unternehmen genannten Aktivitäten bestätigt haben. Eine Stichprobenprüfung der ursprünglichen Ausfuhrdokumente bestätigte ebenfalls die Übereinstimmung der Containernummern in Frachtbriefen, Zollerklärung und Ladelisten. Im Allgemeinen gibt es keine nennenswerte Feststellung hinsichtlich der von BDO geäußerten Bedenken.

2. Zahlungsmittel und Sichteinlagen Der Abschlussprüfer bezweifelt die Existenz der Zahlungsmittel und Sichteinlagen des Unternehmens bei Banken in Höhe von 61,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2012. Die Höhe der Bareinlagen wurde BDO im Zuge von Besuchen der örtlichen Filialen der kontoführenden Banken schriftlich nachgewiesen. BDO verlangte daraufhin, die Zentralen der kontoführenden Banken im Rahmen eines erweiterten Prüfungsverfahrens zu besuchen, was der Vorstand ablehnte. Der Vorstand ist der Ansicht, dass diese Aufforderung für Prüfungsprozesse in China sehr ungewöhnlich ist. Da Powerland keinerlei Beziehungen zu den Zentralen dieser Banken pflegt, die darüber hinaus auch nicht gesetzlich verpflichtet sind, Kontostandsinformationen zu erteilen, geht die Bitte von BDO über den Rahmen der Möglichkeiten des Unternehmens hinaus.

Im Zuge der forensischen Prüfung hat Ernst & Young örtliche Bankfilialen in China besucht und dort die Kontoauszüge für das Jahr 2012 erhalten (mit amtlichem Siegel versehen). Weiterhin hat Ernst & Young stichprobenartig Banktransaktionen untersucht, die im Zeitraum von Dezember 2012 bis Januar 2013 stattfanden und deren Höhe über 5 Mio. CNY lag. Außerdem konnte Ernst & Young die Konten von Powerland über das Internet-Online-Banking-System einsehen. Die Untersuchungen zeigten die Kontostände und Transaktionen der vorangegangenen sechs Monate und bestätigten mittels Rückrechnung den Kontostand zum Jahresende 2012. Ernst & Young kam zu dem Schluss, dass Bankeinlagen und Transaktionsprozesse keine Unstimmigkeiten zeigen. Daher sind die Bedenken von BDO hinsichtlich der Bankeinlagen nicht gerechtfertigt.

3. Bankschulden Nach Einschätzung des Abschlussprüfers wurden die Bankschulden des Unternehmens nicht hinreichend nachgewiesen. BDO forderte die Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Volksrepublik China (People's Bank of China, PBOC) in Form einer sog. 'Borrowing Card', woraufhin das Unternehmen die Mitwirkung verweigerte. Das Unternehmen hat hinreichende Belege der örtlichen kontoführenden Banken vorgelegt, um die Finanzierungssalden nachzuweisen. Es bestand keine Notwendigkeit, zusätzliche Bestätigungen bezüglich der Bankschulden zur Verfügung zu stellen. Außerdem übersteigt die Aufforderung zur Vorlage einer von der PBOC ausgestellten Bestätigung die Möglichkeiten des Unternehmens.

Ernst & Young hat während Besuchen bei den örtlichen Banken Borrowing Card-Berichte für die chinesischen Konzerngesellschaften erhalten. Zwar ergab sich eine Diskrepanz zwischen den Angaben auf den Borrowing Cards und den Büchern des Unternehmens; diese resultierte aber hauptsächlich daraus, dass die kreditgebenden Banken die aktuellsten Informationen noch nicht eingepflegt hatten, was durch die People's Bank of China (Zentralbank der VR China) bestätigt wurde. Daher stellte Ernst & Young fest, dass die Überprüfung der Überleitung von Differenzen bei Bankschulden, wie sie vom Management vorgelegt wurde, keine Unstimmigkeiten ergeben hat. Die von Powerland genannten Bankschulden zum 31. Dezember 2012 entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen.

4. Kreis der verbundenen Parteien Der Abschlussprüfer ist der Ansicht, dass die wichtigsten Export-Geschäftspartner des Unternehmens, namentlich Sun Tec und Fimont, sowie Duerde, einer von Powerlands Hauptdistributoren im chinesischen Inland, mit dem Unternehmen verbundene Parteien sein könnten.

Der Vorstand hat hinreichende Dokumente und Erklärungen bezüglich der Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den genannten Geschäftspartnern vorgelegt.

Ernst & Young hat die offiziellen Urkunden und Erklärungen, wie zum Beispiel Geschäftslizenzen, geprüft und Gespräche mit den entsprechend betroffenen Mitarbeitern geführt, insbesondere mit dem Management des Unternehmens. Ernst & Young stellte fest, dass weitere schlüssige Beweise notwendig sein könnten, um den Standpunkt des Managements effektiv zu unterstützen. Dennoch erhärten weder die überprüften Dokumente noch die Gespräche mit Mitarbeitern die Annahme von BDO, dass die genannten Geschäftspartner verbundene Parteien des Unternehmens sind.

Basierend auf dem oben Aufgeführten kam der Vorstand zu dem Schluss, dass die Erteilung eines negativen Prüfungsurteils aufgrund der vermeintlichen Prüfungshemmnisse durch BDO nicht gerechtfertigt war. Der Vorstand hat außerdem ausführlich mit dem Aufsichtsrat diskutiert, ob die Möglichkeit besteht, den Jahresabschluss anzupassen und der BDO für eine Nachprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand ist allerdings noch immer davon überzeugt, dass der Jahresabschluss korrekt ist, und wurde in seiner Ansicht durch den Bericht von Ernst & Young weiter gestärkt. Eine Nachprüfung wäre zudem wieder zeitaufwendig und bietet angesichts der von BDO vertretenen Position keine Garantie, dass BDO daraufhin einen Bestätigungsvermerk erteilen würde. Fraglos steht dem Unternehmen keine Zeit für ein derartiges Vorgehen zur Verfügung. Daher hat der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat beschlossen, dass es im besten Interesse des Unternehmens sowie der Aktionäre ist, die Aktionäre über die Situation in Bezug auf den Jahresabschluss 2012 zu informieren und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, selbst über die Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses für 2012 zu entscheiden. So können die Aktionäre auf Basis der Berichte des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie der von Ernst & Young berichteten Ergebnisse ihre eigene Entscheidung treffen.

Weitere Informationen zu Herrn Binghui Lu und Herrn Stephan Oehen

Binghui Lu ist Investment-Spezialist und lebt in Peking, VR China. Von 2010 bis 2012 arbeitete er als Private Equity Principal bei Kohlberg Kravis Roberts & Co. in Peking, wo er insbesondere für die Anbahnung neuer Geschäftsabschlüsse, die Transaktionsabwicklung und das Management der Investitionen zuständig war. Zuvor war er ab 2005 für Goldman Sachs im Bereich Investment Banking in China tätig. Dort war er vor allem für die Vorbereitung und Begleitung von Abschlüssen, die Kundenbetreuung und die Durchführung von Transaktionen verantwortlich, wobei er sich - sowohl im Inlands- als auch im Auslandsgeschäft - eine umfassende Expertise aneignen konnte. Binghui Lu begann seine berufliche Laufbahn als Investment-Banking-Analyst bei der Bank of China International Holdings Limited in Peking, wo er Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen leitete bzw. begleitete und dabei Erfahrungen im Bereich M&A sammeln konnte. Binghui Lu wurde 1975 geboren und hat sowohl einen Master-Abschluss im Bereich Wirtschaftswissenschaften als auch einen Bachelor-Abschluss in Philosophie. Beide Studiengänge absolvierte er an der Universität in Peking. Seine Muttersprache ist Mandarin; darüber hinaus spricht er fließend Englisch.

Stephan Oehen ist Kommunikationsstratege und lebt in Zollikon-Zürich, Schweiz. Er ist Inhaber der Oehen PR und gründete mit InvestinSwitzerland eine einzigartige, zentrale Geschäftsservice-Plattform für Investoren in der Schweiz. Von 2011 bis 2013 war er CEO der Grayling Switzerland, deren operatives Geschäft er restrukturierte. Zuvor war er im Management bei Grayling Investments (Schweiz) und bei der Rich International Ltd., die in den deutschsprachigen Ländern eine exklusive Reihe von Freizeit- und Luxusmarken-Magazinen herausbrachte. Stephan Oehen begann seine berufliche Laufbahn als Journalist für die Tagespresse. Er ist Mitglied im Schweizerischen Public Relations Verband (SPRV) und in der Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft (SPAG). Stephan Oehen wurde 1968 geboren und studierte Wirtschaftswissenschaften und Jura. Seine Muttersprache ist Deutsch, darüber hinaus spricht er fließend Französisch, Englisch, Spanisch und Italienisch.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Powerland AG Investor Relations Director Lyoner Straße 14 60528 Frankfurt am Main Tel: +49 (0) 69 66 554 - 459 Fax: +49 (0) 69 66 554 - 276 E-Mail: ir@powerland.ag Home: http://www.powerland.ag

Ende der Corporate News

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