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13.07.2015 18:33:39

DGAP-News: Rocket Internet beschließt die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

Rocket Internet beschließt die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleiheemission

13.07.2015 18:33

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service

der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER

WEITERLEITUNG IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER

SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN

KÖNNTE.

Rocket Internet SE: Mitteilung nach § 19 Abs. 1(c) Allgemeine

Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der

Frankfurter Wertpapierbörse

Schlagwort: Anleiheemission

Rocket Internet beschließt die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

Berlin, 13. Juli 2015 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ("Rocket

Internet" oder "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats

der Gesellschaft beschlossen, nicht nachrangige und unbesicherte

Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 550 Millionen

("Wandelschuldverschreibungen"), die in neue und/oder bestehende auf den

Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft ("Aktien") gewandelt werden

können, anzubieten (das "Angebot"). Die Wandelschuldverschreibungen werden

anfangs in etwa 10,2 Millionen Aktien wandelbar sein, was etwa 6,2% des

gegenwärtigen Grundkapitals von Rocket Internet entspricht (abhängig von

Anpassungen des Wandlungsverhältnisses gemäß den Anleihebedingungen der

Wandelschuldverschreibungen). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist

ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nennbetrags mit einer

Stückelung von EUR 100.000,00 je Wandelschuldverschreibung ausgegeben und,

sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgekauft oder zurückbezahlt wurden,

bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückbezahlt. Die

Schuldverschreibungsinhaber können die Schuldverschreibungen in Aktien

wandeln. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sieben

Jahren, und Zinsen hierauf werden halbjährlich nachträglich bei einem

Zinssatz zwischen 2,25% und 3,00% p.a. gezahlt werden; die Wandlungsprämie

wird zwischen 32,50% und 47,50% über dem maßgeblichen Referenzkurs liegen

(dem volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Rocket Internet-Aktie

am 14. Juli 2015).

Der Preis der Wandelschuldverschreibungen soll auf Grundlage eines

beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt

werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich privat

platziert an institutionelle Investoren außerhalb der USA, Kanada, Japan,

Südafrika und anderen Ländern, in denen ein Vertrieb gesetzlich verboten

wäre. Die Preisvereinbarung wird voraussichtlich am 14. Juli 2015 und die

Ausgabe wird voraussichtlich am oder um den 22. Juli 2015 erfolgen.

Rocket Internet wird die Option haben, die Schuldverschreibungen zu einem

dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen (inklusive aufgelaufener Zinsen)

entsprechenden Preis gemäß den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen

zurückzuzahlen, (i) jederzeit am oder nach dem 6. August 2019, falls der

Preis der Aktie der Gesellschaft 140% des zu diesem Zeitpunkt

vorherrschenden Wandlungspreises über einen spezifischen Zeitraum

überschreitet, oder (ii) jederzeit wenn 15% oder weniger des ursprünglich

ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen noch ausstehend

ist.

Rocket Internet hat sich zu einer 3-monatigen Sperrfrist (ab der Ausgabe)

verpflichtet bezüglich der Ausgabe weiterer Aktien oder

eigenkapitalbezogener Instrumente (abhängig von bestimmten üblichen

Ausnahmen). Die zum Zeitpunkt des Rocket IPO abgeschlossenen entsprechenden

Sperrfristvereinbarungen bleiben in Kraft.

Die Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich innerhalb von 30

Tagen ab der Ausgabe bzw. Abwicklung in den Handel im nicht regulierten

Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingeschlossen.

J.P. Morgan Securities plc begleitet die Platzierung der

Wandelschuldverschreibungen als Sole Bookrunner.

Verwendung der Erlöse

Rocket Internet beabsichtigt, die Erlöse für weitere Investitionen in seine

Plattform und zur Steigerung von Rocket Internet's Flexibilität bei

aussichtsreichen Marktchancen entscheidend zu nutzen, insbesondere (i) für

Investitionen in a) Proven Winners, seine ausgereiftesten Geschäftsmodelle,

auch zum Ausbau bestehender Beteiligungen in diesen Unternehmen, b)

Emerging Stars, auch um langfristig eine Mehrheitsbeteiligung

aufrechtzuhalten oder zu erreichen und deren Angewiesenheit auf externe

Finanzierungsquellen zu reduzieren und c) Konzepte und neue Gesellschaften,

um sich in die Position zu versetzen, die Finanzierung neuer Gesellschaften

erheblich über die Gründungsfinanzierung ausweiten und eine langfristige

Mehrheitsbeteiligung aufrechterhalten zu können und (ii) für allgemeine

Unternehmenszwecke.

*************

Zusätzliche Informationen:

Wertpapierbörse: Nicht regulierter Markt (Entry Standard), Frankfurter

Wertpapierbörse

ISIN: DE000A12UKK6

WKN: A12UKK

Common Code: 111314110

Sitz und Geschäftsanschrift von Rocket Internet SE:

Rocket Internet SE, Johannisstraße 20, 10117 Berlin

Medienkontakt Rocket Internet:

Andreas Winiarski, Senior Vice President Global Communications

T: +49 30 300 13 18 68

E: andreas.winiarski@rocket-internet.com

Haftungsausschluss:

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der

derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements von Rocket

Internet SE ("Rocket Internet") erstellt wurden. Zukunftsgerichtete

Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten,

die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und

Ereignisse wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser

Mitteilung genannten oder beschriebenen abweichen werden. Die tatsächlichen

Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin

beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des

allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken

in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem

Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder

inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche

Umfeld, oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung,

zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein

Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zur

Zeichnung oder zum Verkauf von Wertpapieren (die

"Wandelschuldverschreibungen") dar. Im Zusammenhang mit dieser Transkation

gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches

Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem

Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die

Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Rechtsordnung öffentlich

angeboten werden, wenn Rocket Internet in einer solchen Rechtsordnung dazu

verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument in Bezug auf

die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen.

Die Verbreitung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der

Wandelschuldverschreibungen kann in manchen Ländern rechtlichen

Beschränkungen unterliegen. Jeder Person, die Zugang zu dieser Mitteilung

hat, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese

beachten.

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von

Amerika, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder sonstigen Ländern, in

denen Angebote oder Verkäufe von Wandelschuldverschreibungen nach den dort

anwendbaren Gesetzen verboten wären und sollten nicht an Publikationen mit

einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika,

Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder derartigen sonstigen Ländern

verteilt oder versendet werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum

Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Rocket Internet in den Vereinigten

Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die in

dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten

von Amerika ohne Registrierung oder ohne Vorliegen einer Ausnahme vom

Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933

in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") weder verkauft noch

angeboten werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere

(einschließlich der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der

Wandlung zu liefernden Aktien von Rocket Internet) wurden nicht und werden

nicht nach dem Securities Act oder den Bestimmungen eines Bundesstaats der

Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die

Wandelschuldverschreibungen werden außerhalb der Vereinigten Staaten von

Amerika basierend auf Regulation S unter dem Securities Act an

nicht-amerikanische Personen angeboten und verkauft. Die

Wandelschuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten von

Amerika angeboten.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an (i)

professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen

Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,

Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten

Personen"). Diese Mitteilung ist nur an Relevante Personen gerichtet und

darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht

Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder

Anlagemöglichkeit, von der in dieser Mitteilung die Rede ist, steht

ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten

Personen eingegangen.

J.P. Morgan Securities plc handelt ausschließlich für Rocket Internet und

niemanden sonst. Sie wird niemand anderen als ihren Klienten ansehen und

ist niemand anderem als Rocket Internet gegenüber verantwortlich, die

Absicherungen zu bieten, die Rocket Internet als Klient erhält. Überdies

bietet sie niemandem außer Rocket Internet Beratung in Zusammenhang mit dem

Inhalt dieser Mitteilung oder jeglicher Transaktion oder Vereinbarung oder

sonstigen in dieser Mitteilung aufgeführten Angelegenheit an.

Weder J.P. Morgan Securities plc noch deren jeweilige Organe, Mitarbeiter,

Berater oder Gehilfen übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung

oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit,

Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen

Informationen (bzw. zum Fehlen von Informationen in dieser Mitteilung) oder

zu jedweder anderer Information über Rocket Internet, deren

Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die

Weitergabe in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form

erfolgt, sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie

jedwedem Schaden, der aus welchem Grund auch immer aus der Verwertung

dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit

entsteht.

13.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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