13.07.2015 18:33:39
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DGAP-News: Rocket Internet beschließt die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
Rocket Internet beschließt die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleiheemission
13.07.2015 18:33
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERLEITUNG IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER
SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN
KÖNNTE.
Rocket Internet SE: Mitteilung nach § 19 Abs. 1(c) Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse
Schlagwort: Anleiheemission
Rocket Internet beschließt die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
Berlin, 13. Juli 2015 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ("Rocket
Internet" oder "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft beschlossen, nicht nachrangige und unbesicherte
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 550 Millionen
("Wandelschuldverschreibungen"), die in neue und/oder bestehende auf den
Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft ("Aktien") gewandelt werden
können, anzubieten (das "Angebot"). Die Wandelschuldverschreibungen werden
anfangs in etwa 10,2 Millionen Aktien wandelbar sein, was etwa 6,2% des
gegenwärtigen Grundkapitals von Rocket Internet entspricht (abhängig von
Anpassungen des Wandlungsverhältnisses gemäß den Anleihebedingungen der
Wandelschuldverschreibungen). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist
ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nennbetrags mit einer
Stückelung von EUR 100.000,00 je Wandelschuldverschreibung ausgegeben und,
sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgekauft oder zurückbezahlt wurden,
bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückbezahlt. Die
Schuldverschreibungsinhaber können die Schuldverschreibungen in Aktien
wandeln. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sieben
Jahren, und Zinsen hierauf werden halbjährlich nachträglich bei einem
Zinssatz zwischen 2,25% und 3,00% p.a. gezahlt werden; die Wandlungsprämie
wird zwischen 32,50% und 47,50% über dem maßgeblichen Referenzkurs liegen
(dem volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Rocket Internet-Aktie
am 14. Juli 2015).
Der Preis der Wandelschuldverschreibungen soll auf Grundlage eines
beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt
werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich privat
platziert an institutionelle Investoren außerhalb der USA, Kanada, Japan,
Südafrika und anderen Ländern, in denen ein Vertrieb gesetzlich verboten
wäre. Die Preisvereinbarung wird voraussichtlich am 14. Juli 2015 und die
Ausgabe wird voraussichtlich am oder um den 22. Juli 2015 erfolgen.
Rocket Internet wird die Option haben, die Schuldverschreibungen zu einem
dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen (inklusive aufgelaufener Zinsen)
entsprechenden Preis gemäß den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen
zurückzuzahlen, (i) jederzeit am oder nach dem 6. August 2019, falls der
Preis der Aktie der Gesellschaft 140% des zu diesem Zeitpunkt
vorherrschenden Wandlungspreises über einen spezifischen Zeitraum
überschreitet, oder (ii) jederzeit wenn 15% oder weniger des ursprünglich
ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen noch ausstehend
ist.
Rocket Internet hat sich zu einer 3-monatigen Sperrfrist (ab der Ausgabe)
verpflichtet bezüglich der Ausgabe weiterer Aktien oder
eigenkapitalbezogener Instrumente (abhängig von bestimmten üblichen
Ausnahmen). Die zum Zeitpunkt des Rocket IPO abgeschlossenen entsprechenden
Sperrfristvereinbarungen bleiben in Kraft.
Die Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich innerhalb von 30
Tagen ab der Ausgabe bzw. Abwicklung in den Handel im nicht regulierten
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingeschlossen.
J.P. Morgan Securities plc begleitet die Platzierung der
Wandelschuldverschreibungen als Sole Bookrunner.
Verwendung der Erlöse
Rocket Internet beabsichtigt, die Erlöse für weitere Investitionen in seine
Plattform und zur Steigerung von Rocket Internet's Flexibilität bei
aussichtsreichen Marktchancen entscheidend zu nutzen, insbesondere (i) für
Investitionen in a) Proven Winners, seine ausgereiftesten Geschäftsmodelle,
auch zum Ausbau bestehender Beteiligungen in diesen Unternehmen, b)
Emerging Stars, auch um langfristig eine Mehrheitsbeteiligung
aufrechtzuhalten oder zu erreichen und deren Angewiesenheit auf externe
Finanzierungsquellen zu reduzieren und c) Konzepte und neue Gesellschaften,
um sich in die Position zu versetzen, die Finanzierung neuer Gesellschaften
erheblich über die Gründungsfinanzierung ausweiten und eine langfristige
Mehrheitsbeteiligung aufrechterhalten zu können und (ii) für allgemeine
Unternehmenszwecke.
*************
Zusätzliche Informationen:
Wertpapierbörse: Nicht regulierter Markt (Entry Standard), Frankfurter
Wertpapierbörse
ISIN: DE000A12UKK6
WKN: A12UKK
Common Code: 111314110
Sitz und Geschäftsanschrift von Rocket Internet SE:
Rocket Internet SE, Johannisstraße 20, 10117 Berlin
Medienkontakt Rocket Internet:
Andreas Winiarski, Senior Vice President Global Communications
T: +49 30 300 13 18 68
E: andreas.winiarski@rocket-internet.com
Haftungsausschluss:
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der
derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements von Rocket
Internet SE ("Rocket Internet") erstellt wurden. Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten,
die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und
Ereignisse wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser
Mitteilung genannten oder beschriebenen abweichen werden. Die tatsächlichen
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin
beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des
allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken
in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem
Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder
inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche
Umfeld, oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zur
Zeichnung oder zum Verkauf von Wertpapieren (die
"Wandelschuldverschreibungen") dar. Im Zusammenhang mit dieser Transkation
gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches
Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem
Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Rechtsordnung öffentlich
angeboten werden, wenn Rocket Internet in einer solchen Rechtsordnung dazu
verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument in Bezug auf
die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen.
Die Verbreitung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen kann in manchen Ländern rechtlichen
Beschränkungen unterliegen. Jeder Person, die Zugang zu dieser Mitteilung
hat, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese
beachten.
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder sonstigen Ländern, in
denen Angebote oder Verkäufe von Wandelschuldverschreibungen nach den dort
anwendbaren Gesetzen verboten wären und sollten nicht an Publikationen mit
einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder derartigen sonstigen Ländern
verteilt oder versendet werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum
Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Rocket Internet in den Vereinigten
Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die in
dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten
von Amerika ohne Registrierung oder ohne Vorliegen einer Ausnahme vom
Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933
in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") weder verkauft noch
angeboten werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere
(einschließlich der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der
Wandlung zu liefernden Aktien von Rocket Internet) wurden nicht und werden
nicht nach dem Securities Act oder den Bestimmungen eines Bundesstaats der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die
Wandelschuldverschreibungen werden außerhalb der Vereinigten Staaten von
Amerika basierend auf Regulation S unter dem Securities Act an
nicht-amerikanische Personen angeboten und verkauft. Die
Wandelschuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika angeboten.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,
Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten
Personen"). Diese Mitteilung ist nur an Relevante Personen gerichtet und
darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht
Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder
Anlagemöglichkeit, von der in dieser Mitteilung die Rede ist, steht
ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen.
J.P. Morgan Securities plc handelt ausschließlich für Rocket Internet und
niemanden sonst. Sie wird niemand anderen als ihren Klienten ansehen und
ist niemand anderem als Rocket Internet gegenüber verantwortlich, die
Absicherungen zu bieten, die Rocket Internet als Klient erhält. Überdies
bietet sie niemandem außer Rocket Internet Beratung in Zusammenhang mit dem
Inhalt dieser Mitteilung oder jeglicher Transaktion oder Vereinbarung oder
sonstigen in dieser Mitteilung aufgeführten Angelegenheit an.
Weder J.P. Morgan Securities plc noch deren jeweilige Organe, Mitarbeiter,
Berater oder Gehilfen übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung
oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit,
Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen (bzw. zum Fehlen von Informationen in dieser Mitteilung) oder
zu jedweder anderer Information über Rocket Internet, deren
Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die
Weitergabe in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form
erfolgt, sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie
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dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit
entsteht.
13.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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